Prüfung eines Kaufvertrags (Verkauf von Bau-Erwartungsland)

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)
Prüfung eines Kaufvertrags (Verkauf von Bau-Erwartungsland)

Hallo zusammen,

ich suche einen Anwalt, der mich beim Verkauf eines Teil-Grundstücks unterstützt.
Es geht um eine Fläche, die Bau-Erwartungsland ist. Der Kaufinteressent ist professioneller Landentwickler.

Der Verkauf lässt die verbleibende Fläche zu einem Pfeifenstiel-Grundstück werden. Daher müssen insbesondere Vereinbarungen zu Grunddienstbarkeiten getroffen und geprüft werden.

Zusätzlich soll ein dort existierender Pachtvertrag (Kleingärtner-Anlage) geändert/ergänzt werden. So dass die Pachtfläche des Kleingärtnervereins um die Verkaufsfläche reduziert wird.

Vielen Dank und beste Grüße.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


ich bedanke mich für Ihre Anfrage auf der Plattform "123recht.de". Gerne bin ich in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit langfristig für Sie da.

Als Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Hohnstock bin ich im Immobilienrecht tätig und begleite deutschlandweit unterschiedliche Immobilienakteure wie Eigentümer, Investoren, Vermieter und Makler. Meine Anwaltskanzlei setzt sich den Anspruch, mit individuellen Lösungen und einer persönlichen Betreuung das Mandantenbegehren effektiv zu fördern. Falls Sie Interesse an weitergehenden Informationen haben, finden Sie diese auf der Website meiner Anwaltskanzlei: http://kanzleihohnstock.de

Ihre persönliche, anwaltliche Betreuung würde zunächst mit einer Erstberatung beginnen, deren Kosten sich maximal auf 190,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. (also insgesamt 226,10 €) belaufen. Im Rahmen dieser Erstberatung erarbeiten wir gemeinsam Ihre rechtlichen Interessen heraus; außerdem werden bereits sämtliche Rechtsfragen beantwortet, die Sie im Rahmen der Erstberatung stellen. Sollte im Anschluss eine weitergehende anwaltliche Betreuung notwendig sein, bin ich natürlich auch weiterhin für Sie da. Da mir Transparenz sehr wichtig ist, würden Sie im Fall der weitergehenden Betreuung vorab umfassend von mir über die entstehenden, anwaltlichen Kosten informiert werden.

Wenn Sie Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit haben, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen. Meine Kanzlei ist jederzeit für Sie ansprechbar.

Mit freundlichen Grüßen

Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt





-- Editiert am 6. März 2023 09:47

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