Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich war 2021 längerfristig krank; es wurde inzwischen Krankengeld ausgezahlt.
Gegen ende des Jahres verlor ich auch noch den Arbeitsplatz und meldete mich ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit.
Eine Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgte deshalb nicht, weil die Agentur für Arbeit noch Dokumente und Unterlagen anforderte und das mehrmals wiederholte.
Ich dachte mir zunächst nichts weiter, ich bekam ja weiterhin Krankengeld und reichte deshalb auch keine Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
Im Februar des Folgejahres überwies die Agentur für Arbeit plötzlich und unerwartet Arbeitslosengeld und zahlte auch die Zeit von Antragstellung an nach.
Einen Tag später forderte die Agentur für Arbeit das ausgezahlte Arbeitslosengeld von mir zurück, weil wohl aufgefallen war, dass ich im Krankengeldbezug war.. Zusätzlich soll ich nun aber auch die von der Agentur für Arbeit an die Krankenkasse gezahlten Kassenbeiträge und die Beiträge zur Pflegeversicherung selbst zurückzahlen.
Frage: Warum muss ich die Beiträge erstatten? Ich habe sie ja nicht kassiert. Muss sich die Agentur für Arbeit sich die ausgezahlten Beiträge nicht von den Trägern zurückholen, wo sie die Beiträge hinüberwiesen hat?
Sozialrecht Beiträge Arbeitsagentur
23. Oktober 2022
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Frage vom 23. Oktober 2022 | 19:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialrecht Beiträge Arbeitsagentur
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2022 | 19:41
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Sie Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gern bin ich Ihnen behilflich. Bitte senden Sie mir das Schreiben der Agentur für Arbeit an: anwalt@ra-vasel.de
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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