Sparbücher

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Silmarien
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparbücher

Hallo,
Ich habe eine Frage zu Sparbüchern. Meine Oma hat für mich zwei Sparbücher angelegt und ich erfuhr erst vor kurz nach ihrem Tod (vor 1 3/4 Jahr) davon. Diese Sparbücher liegen im Schließfach, was meine Oma bei der Sparkasse hatte. Dort komme ich nicht ran, weil es das Schließfach zur Erbmasse gehört und meine Mutter und meine Tante im Streit liegen und sich nicht einigen. Hab ich eine Chance trotzdem an diese Sparbücher zu kommen, sie laufen ja auf meinen Namen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,
leider wird das nichts mit den Sparbüchern auf Ihren Namen nichts werden.

Zum Einen haben Sie die Sparbücher nicht im Eigenbesitz und zum Anderen sagt die Tatsache, dass die Sparbücher auf Ihren Namen laufen nichts über den rechtlich Berechtigten aus.

Selbst wenn man hier eine Schenkung annehmen wöllte, ist diese nach 518 I BGB formnichtig und kann auch nicht mehr geheilt werden (518 II BGB), da der Verfügungsberechtigte bereits verstorben ist.

Die neuen Verfügungsberechtigten sind die Erben des Nachlasses, da das Sparbuch zu diesem zugehörig zu sehen ist.

MfG RA A. Wehle /Aachen

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