Ich suche dringend einen Anwalt!
Es handelt sich um einen vorehelichen Erbvertrag welcher regelte das meine Mutter namentlich genannt B. Glo..... vorehelich Alleinerbin sein sollte, für nach der Heirat als B. Sim... wurde keine gesonderte Regelung diesbezüglich getroffen. In der Ehe wurde ich dann adoptiert. Vorehelich wurde ich als Ersatzerbin bestimmt.
Der Vertrag wurde im Jahr 2000 erstellt und hinterlegt.
Das Nachlassgericht definierte daraufhin meine Mutter als Alleinerbin, keine Ahnung ob meine Adoption berücksichtigt wurde...ich war nach seinem Tod selbst dorthin gegangen bevor der Erbvertrag eröffnet wurde...ob sich sonst jemand gemeldet hätte fraglich.
Der bisherige Anwalt hat die Festellungsklage zusammengepackt mit einer Auskunftsklage, aber die Feststellung auf das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten gestützt und nicht auf die willkürliche ja sogar falsche Auslegung des Erbvertrags, denn der Wortlaut ist eindeutig. B. Glo... soll Alleinerbin sein, danach ergab es sich der Punkt aus der Ehe selbst...bis zu meiner Adoption, (wie in einer 'natürlichen' Ehe wo dann die Geburt folgt und sich alles per Gesetz / Reihenfolge bestimmt...), es wurde darauf verzichtet Alleinerbschaft für B. Sim... zu formulieren.
Meine Beschwerde gegen die Ablehnung durch das LG, wurde ans OLG geleitet...an beide Stellen wendete ich mich jeweils selbst dar eine Zusammenarbeit mit dem Anwalt nicht mehr stattfand. Er weigert sich meine Auffassung zu vertreten.
Ich habe überall jeweils die Situation kundgetan und ich habe einen Notanwalt sowie Anwaltswechsel beantragt, bisher ohne explizite Rückmeldung.
Bitte melden Sie sich nur zu dem Thema wenn Sie das Mandat in meinem Sinn und meiner Auffassung übernehmen wollen und können.
PS: ich befürchte das Gericht könnte mir ungern Recht geben wollen da der Fehler dann auf Staatsseite zu sehen sein wird und die Kosten des Verfahrens meiner Auffassung nach dann der Staatskasse zuzuschreiben sind.
PPS:
Ich habe knapp 50 Absagen per Email von Anwälten. Bei ca 5 Anwälten kam nach einem Erstkontakt nichts zustande, 2 wollten nicht auf PKH Basis arbeiten und weitere 2 waren auf ihre spezielle Art nicht zu empfehlen.
Muss ich das bereits jetzt dem OLG vorlegen? Schriftlich habe ich das wie gesagt beim LG bereits geschildert...oder warte ich nun erstmal ab was passiert?
Danke für eine Rückmeldung diesbezüglich
-- Editiert von User am 5. März 2025 05:09
-- Editiert von User am 5. März 2025 05:23
-- Editiert von User am 5. März 2025 07:01
-- Editiert von User am 5. März 2025 07:03
-- Editiert von User am 5. März 2025 07:04
-- Editiert von Moderator topic am 5. März 2025 14:37
-- Thema wurde verschoben am 5. März 2025 14:37
-- Editiert von Moderator topic am 5. März 2025 14:38
-- Editiert von Moderator topic am 5. März 2025 23:30
Suche Anwalt, Erbfall, willkürliche Auslegung des Erbvertrags
5. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2025 | 05:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 5. März 2025 | 09:07
Von
Status: Junior-Partner (5765 Beiträge, 2547x hilfreich)
Zitatdenn der Wortlaut ist eindeutig. :
Dann poste den Wortlaut doch mal hier.
Weil deiner Schilderung nach ist deine Mutter Alleinerbin. Völlig egal ob vor oder nach der Heirat und völlig egal, ob du adoptiert wurdest oder nicht.
#2
Antwort vom 5. März 2025 | 09:10
Von
Status: Richter (8762 Beiträge, 1859x hilfreich)
Zitatdar eine Zusammenarbeit mit dem Anwalt nicht mehr stattfand. Er weigert sich meine Auffassung zu vertreten. :
Die anderen Anwälte die abgelehnt haben, sehen das evtl. auch so
Zitatich befürchte das Gericht könnte mir ungern Recht geben wollen da der Fehler dann auf Staatsseite zu sehen sein wird und die Kosten des Verfahrens meiner Auffassung nach dann der Staatskasse zuzuschreiben sind. :
Der Gericht spricht Recht. Es arbeitet nicht für den Staat
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. März 2025 | 09:25
Von
Status: Weiser (17994 Beiträge, 9792x hilfreich)
Es ist völlig unklar, was Ihr Ziel ist.
Wenn die (Adoptiv)Mutter im Erbvertrag als Alleinerbin benannt wird, ändert sich das weder durch eine Eheschließung, noch durch eine Namensänderung, noch durch die Tatsache, dass die Alleinerbin jemanden adoptiert.
Ob Sie pflichtteilsberechtigt sind, hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zur verstorbenen Person stehen.
Sollte es sich um Ihre (Adoptiv)Oma oder (Adoptiv)Opa handeln, sind Sie nicht pflichtteilsberechtigt, wenn Ihre (Adoptiv)Mutter noch lebt.
#4
Antwort vom 5. März 2025 | 10:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn die (Adoptiv)Mutter im Erbvertrag als Alleinerbin benannt wird, ändert sich das weder durch eine Eheschließung, noch durch eine Namensänderung, :
Okay, dann verstehe ich aber nicht warum der 2077 BGB im Fall einer Scheidung automatisch davon ausgeht das Erbverträge nicht mehr gelten...auch nicht für dritte...so wie es bei Eltern und einem Sohn geurteilt wurde weil sie sich haben scheiden lassen...
Wahrscheinlich weil man sich immer scheiden lässt weil man sich nicht mehr mag und darum auch nichts gutes wünscht...anders als wenn man vorher nur ein Paar war und dann noch heiratet....
Ich finde die Logik hinkt nicht weniger als meine
-- Editiert von User am 5. März 2025 10:12
#5
Antwort vom 5. März 2025 | 10:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann poste den Wortlaut doch mal hier. :
Der Wortlaut spricht eben von der Freundin...die vorab abgesichert sein sollte und dann geheiratet wurde und es damit automatisch war.
(Die Freundin war bereits meine Mutter, ihr Freund wurde später mein Vater)
Das wird wohl zum BGH müssen...
Ich sehe eindeutig einen Patt zwischen beiden emotionalen Auslegungen.
Wörtlich bzw namentlich ist es jedoch eben eindeutig...und irgendwie eben dann auch personenrechtlich.
#6
Antwort vom 5. März 2025 | 10:57
Von
Status: Junior-Partner (5765 Beiträge, 2547x hilfreich)
ZitatDer Wortlaut spricht eben von der Freundin...die vorab abgesichert sein sollte und dann geheiratet wurde und es damit automatisch war. :
Dann ist sie eben doppelt abgesichert, spielt keine Rolle. Die Person ist ja klar definiert, ob sie jetzt die Ehefrau statt der Freundin ist spielt keine Rolle.
ZitatDas wird wohl zum BGH müssen... :
Der Fall ist so klar, der wird noch nicht mal zum BGH zugelassen.
ZitatIch sehe eindeutig einen Patt zwischen beiden emotionalen Auslegungen. :
Und damit bist du alleine. Die überwiegende Mehrheit hält die Sache für sehr klar.
ZitatOkay, dann verstehe ich aber nicht warum der 2077 BGB im Fall einer Scheidung automatisch davon ausgeht das Erbverträge nicht mehr gelten...auch nicht für dritte...so wie es bei Eltern und einem Sohn geurteilt wurde weil sie sich haben scheiden lassen... :
Weil das für den Fall einer Scheidung vom Gesetzgeber so festgelegt wurde. Eine Heirat ist aber keine Scheidung, daher ist der BGB 2077 auf eine Heirat nicht anwendbar.
Der ganze Fall würde überhaupt erst Diskussionswürdig, wenn die Ehe auch schon wieder geschieden wurde, bevor der Erbfall eintritt. Weil man dann nämlich argumentieren könnte, das der Erbvertrag trotzdem gültig bleibt, weil er schon vor der Ehe abgeschlossen würde.
So stellt sich die Frage aber überhaupt nicht, es gibt einen Erbvertrag, alle Beteiligten sind darin klar benannt und es gibt keinerlei Anzeichen, dass dieser Vertrag nicht gültig sein sollte.
#7
Antwort vom 5. März 2025 | 11:24
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 37x hilfreich)
ZitatIch habe knapp 50 Absagen per Email von Anwälten. Bei ca 5 Anwälten kam nach einem Erstkontakt nichts zustande, 2 wollten nicht auf PKH Basis arbeiten und weitere 2 waren auf ihre spezielle Art nicht zu empfehlen. :
Es gibt da diese Geschichte mit den Falschfahrern "Achtung auf der A3 ist ein Falschfahrer unterwegs" "Einer? Hunderte!"
ZitatEr weigert sich meine Auffassung zu vertreten. :
Letztlich ist es egal welche Auffassung du hast oder welche dein Anwalt hat. Wichtig ist nur welche Auffassung das Gesetz vorsieht und die ist halt ggf. nicht so wie du es dir wünscht.
#8
Antwort vom 5. März 2025 | 12:37
Von
Status: Richter (8762 Beiträge, 1859x hilfreich)
ZitatLetztlich ist es egal welche Auffassung du hast oder welche dein Anwalt hat. Wichtig ist nur welche Auffassung das Gesetz vorsieht und die ist halt ggf. nicht so wie du es dir wünscht. :
Bzw. wie man die Sache emotional sieht.
ZitatIch sehe eindeutig einen Patt zwischen beiden emotionalen Auslegungen. :
Das Gericht hält sich an Fakten. Nicht an Emotionen
-- Editiert von User am 5. März 2025 12:38
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