Suche engagierten Anwalt für Verkehrsrecht

5. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Suche engagierten Anwalt für Verkehrsrecht

Suche dringend engagierten Anwalt für Verkehrsrecht – gegen manipulierte Polizeiberichte und voreingenommene Gerichtsentscheidung
Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer sehr belastenden rechtlichen Auseinandersetzung und suche einen Anwalt mit Rückgrat, der bereit ist, sich kritisch mit der Darstellung der Polizei und dem bisherigen Gerichtsverlauf auseinanderzusetzen.
Der Vorwurf gegen mich basiert auf einer angeblich „unübersichtlichen Verkehrslage" in einer mir fremden Stadt. Es gab keinen Unfall, keine Gefährdung, keine Behinderung – dennoch wurde ich durch eine fragwürdige Rekonstruktion der Polizei unter Vorsatz eingestuft. Die Darstellung ist aus meiner Sicht manipulativ und nicht objektiv, und meine Perspektive wurde vom Gericht ignoriert.
Die Einsicht in die Polizeiakte zeigt: Widersprüche und logische Lücken wurden nicht nur übergangen, sondern offenbar bewusst „verfestigt". Mein zugewiesener Anwalt durch die RSV war leider keine Hilfe – eher ein Hindernis. Der Versuch, den Vorsatzvorwurf zu entkräften, wurde vom Gericht systematisch unterbrochen. Es entstand der Eindruck, dass die Entscheidung bereits feststand.
Ich möchte gegen den Beschluss in höherer Instanz klagen, brauche aber dringend juristische Unterstützung – nicht nur rechtlich kompetent, sondern auch menschlich und mutig. Ich bin überzeugt, dass ich beweisen kann, dass die polizeiliche Aussage nicht nur falsch, sondern vorsätzlich irreführend war. Ich möchte auch eine Disziplinarermittlung gegen den Beamten beantragen.
Ich bin kein Jurist, sondern ein Bürger, der sich an die StVO gehalten hat. Ich habe in einer Diktatur gelebt und erkenne, wenn Macht missbraucht wird. Ich habe gehofft, dass das Gericht ein Ort der Gerechtigkeit ist – doch selbst entscheidende Fragen im Kreuzverhör wurden blockiert.
Wer kennt einen Anwalt oder eine Kanzlei, die sich für solche Fälle stark macht? Ich bin bereit, meine Geschichte zu teilen und für Gerechtigkeit zu kämpfen.
Vielen Dank im Voraus für jede Empfehlung oder Unterstützung.

P.S.
Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und richterlichen Argumentation im Verkehrsverfahren
Im Verlauf meines Verfahrens wurde deutlich, dass das Gericht sich auf eine angeblich „höhergerichtlich geklärte" Auslegung der StVO stützt – ohne diese konkret zu benennen oder nachvollziehbar zu machen. In einem bemerkenswerten Zitat hieß es sinngemäß: „Kenntnis darüber haben nur Personen, die Jura studiert haben." Das wirft für mich grundlegende Fragen auf:
* Sind alle Führerscheinbesitzer verpflichtet, Jura zu studieren, um die StVO korrekt zu verstehen und rechtssicher zu handeln?
* Müssen Rechtssprüche erst ins Gesetz übernommen werden, bevor sie für Bürger verbindlich sind – oder reicht eine interne Auslegung durch Gerichte?
* Darf der Gesetzgeber trotz eines bestehenden Rechtsspruchs andere Interessen berücksichtigen und von dessen Anwendung absehen?
* Ist es zulässig, dass ein Urteil auf Umstände basiert, die nicht vollständig dokumentiert oder objektiv bewertet wurden – und dennoch für zukünftige Fälle als Maßstab gelten?
Ich bin der Meinung, dass ein Rechtsstaat auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung basiert. Wenn richterliche Entscheidungen auf nicht öffentlich zugänglichen Interpretationen beruhen, entsteht eine gefährliche Grauzone zwischen Gesetz und Auslegung. Ich möchte diese Fragen nicht nur im Rahmen meines Falls geklärt wissen, sondern auch im Sinne aller Verkehrsteilnehmer, die sich auf die StVO verlassen.

-- Editiert von User am 5. August 2025 04:34

-- Editiert von Moderator topic am 5. August 2025 12:29

-- Thema wurde verschoben am 5. August 2025 12:29




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

Was ist denn der Vorwurf der Polizei?

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#2
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

… Sie (ich, n. n) überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) • 5 Abs. 3, S 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, $ 49 StVO; $ 24 Abs. 1, 3 Nx. 5 StVG; 19.1 BKat; $ 19 OWiG

-- Editiert von User am 5. August 2025 08:15

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49851 Beiträge, 17473x hilfreich)

Und was ist jetzt falsch an dem Vorwurf?

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4252 Beiträge, 1203x hilfreich)

Zitat (von Flyflu):
Ich bin kein Jurist
Du warst aber von einem Juristen vertreten. Was sagte er denn zu dem Urteil?

Was sagt er zu Deinem Vorhaben, gegen das Urteil vorzugehen?

Warum suchst Du jetzt einen anderen Anwalt?


Zitat (von Flyflu):
Die Darstellung ist aus meiner Sicht manipulativ und nicht objektiv, und meine Perspektive wurde vom Gericht ignoriert.
Die Formulierung finde ich interessant.


Zitat (von Flyflu):
Ich möchte gegen den Beschluss in höherer Instanz klagen
Klagen kannst Du nicht. Es gibt das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gem. § 79 OWiG.


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#5
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begründung. Eine einspurige Strasse in einer fremder Stadt, wird breiter. Aus Google/Maps erwartete ich die fortan Erweiterung auf zwei spuren. Ausgeschert, von 35Kmh zur 50 und die zwei langsam vorfahrenden Autos überholt. Dann „kalte Dusche": auf Fahrbahn erst das Zeichen 297 war zu sehen:

Aus StVO ist bis jetzt noch nicht zu entnehmen, ob ich bis schon „verbrecher" bin. Kreuzung ist noch 40 m weg. Laug geheimer Spruch, jeder in dieser Lage hat schon dem ersten Vorwurf „verdint"". Oder nicht?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4252 Beiträge, 1203x hilfreich)

Die Schilderung ist nicht nur unverständlich schwer zu verstehen, sondern auch unvollständig.

Zitat (von Flyflu):
Aus Google/Maps erwartete ich die fortan Erweiterung auf zwei spuren.
Es gilt das Sichtfahrgebot, mit dem Blick auf die Straße, nicht auf den Monitor.

Zitat (von Flyflu):
Dann „kalte Dusche": auf Fahrbahn erst das Zeichen 297 war zu sehen
Und was passierte dann?

Zitat (von Flyflu):
Kreuzung ist noch 40 m weg.
Wenn ich das richtig verstehe sind es 40 Meter vom Zeichen 297 bis zur Kreuzung. Richtig? Wieviel Meter vorher wäre, bei entsprechender Aufmerksamkeit, Zeichen 297 bereits sichtbar gewesen?

Zitat (von Flyflu):
Aus StVO ist bis jetzt noch nicht zu entnehmen, ob ich bis schon „verbrecher" bin. Kreuzung ist noch 40 m weg. Laug geheimer Spruch, jeder in dieser Lage hat schon dem ersten Vorwurf „verdint"".
Kann mir das bitte jemand ins Deutsche übersetzen? Ich weiß nicht, was @Flyflu damit zum Ausdruck bringen möchte.

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4252 Beiträge, 1203x hilfreich)

An dieser Stelle möchte ich auch an meine voherigen Fragen erinnern, die da lauten:

Zitat (von Demonio):
Du warst aber von einem Juristen vertreten. Was sagte er denn zu dem Urteil?

Was sagt er zu Deinem Vorhaben, gegen das Urteil vorzugehen?

Warum suchst Du jetzt einen anderen Anwalt?

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#8
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt zur Frage: der Polizist, der an der zweite Stelle hinter mir inder Kollone fuhr, hat uns alle drei, in seiner Berichterstattung nach vorne, in der Kreuzung „versetzt". Schlimer noch, hat behauptet, ich wäre erst nachdem der Erstfahrer „stark bremste" ausgeschehrt. Das ist gelogen,

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#9
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin alle erste Mal hier, bin mit der Handhabung nicht vertraut. Ich zittiere den Demonio):
Du warst aber von einem Juristen vertreten. Was sagte er denn zu dem Urteil?
Zitat Ende

A. Was er dazu sagt ist was die anderen Parteien auch „vertretten" haben. Nun, interessant zu wissen sei, vielmehr, dass er nichtmal annähernd soviel Aufmerksamkeit mir geschenkt hat wie Sie hier…. Und, seine Mitwirkung wärend der Sitzung hat wie Snd in Getriebe gewirkt.


Das beantwortet auch die Frage , warum wechseln, hoffe ich.

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#10
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst, vielen Dank an allen für eure Zuvorkommenheit!

Antwort zum Beitrag: 5. August 2025 / 12:06, Von Demonio, …

Google? Nein. Ich habe mir den Stadtplan vor der Fahrt angeschaut. Wenn ich am Steuer bin, schaue ich sehr wohl aufmerksam nach dem Weg.
Erkennung des Zeichens? Da bin ich ehrlich – hab da nicht geglänzt. Besonders durch diese Kombination aus flickenhaftem Asphalt, schrägem Sonnenstand, diffusem Licht unter dichter Wolkendecke... kurz: suboptimale Sicht. Klar, kein Freifahrtschein – ich nehme das auf meine Kappe. Dabei war der Zweck nicht nur, mich selbst korrekt zu verhalten, sondern auch, das Fahrverhalten des anderen Autos im Blick zu behalten. Ich wollte vorbereitet sein, falls der Fahrer plötzlich reagiert oder ausschert – also habe ich nicht einfach „in den Raum" gefahren, sondern bewusst mit doppeltem Fokus.



-- Editiert von User am 5. August 2025 14:55

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#11
 Von 
Flyflu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu: „bitte auf Deutsch übersetzen":
Ich wollte meinen Gedankengang zur rechtlichen Einordnung meines Fahrverhaltens ausdrucken. Ich bitte um Entschuldigung für mein Versagen.

Ich erinnere mich an die Regel: „Der Fahrer, der auf die Spur fürs Linksabbiegen fährt, soll dem Zeichen Folge leisten." Hätte ich die Spur als Linksabbiegerspur erkannt, wäre ich gar nicht darauf gefahren. Mein Fehler war die Annahme, die Spur sei für Geradeausfahren gedacht. Als ich den Irrtum bemerkte, habe ich versucht, ihn zu korrigieren – durch sicheres Einscheren zurück auf die ursprüngliche Spur, mit ausreichend Abstand zum überholten Fahrzeug.

Die Kreuzung war durch eine Ampelanlage geregelt, und während des gesamten Hergangs zeigte die Ampel Grün für meine Fahrtrichtung. Das bedeutet: Die Verkehrslage war nicht durch Gegenverkehr oder plötzliche Richtungswechsel anderer Fahrzeuge gefährdet.
Analyse zur rechtlichen Bewertung gemäß StVO:
Zeichen 297 (Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn) verpflichtet zum Abbiegen, wenn man sich auf der entsprechenden Spur befindet. → Eine Nichteinhaltung dieses Gebots wird laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro gehandet – also als Verwarnung, nicht als schwerwiegender Verstoß.

Die Spur war durch gestrichelte Linien getrennt. → Das bedeutet: Ein Wechsel zwischen den Spuren ist zulässig, sofern keine Gefährdung entsteht. Zunächst, das ist die generelle Gedanke jedes Fahrers daraus.

Der Vorwurf „Überholen bei unklarer Verkehrslage" ist laut § 5 StVO nur dann gerechtfertigt, wenn nicht absehbar ist, ob der Überholvorgang ohne Gefährdung durchgeführt werden kann
3. → In meinem Fall war die Ampel grün, die Spur frei, und ich habe mit Vorsicht gehandelt. Es gab keine objektive Unklarheit der Verkehrslage.

Ich wette, der Durschnittsfahrer kann nicht ahnen, dass die Einstufung meines Verhaltens gleich des „Überholen bei unklarer Verkehrslage" zu stellen sei. Das ist nicht aus StVO ohne weiteres zu entnehmen.

Sondern, solch einer Interpretation wie: ein Irrtum bei der Spurwahl, der ohne Gefährdung korrigiert wird, soll nicht automatisch als vorsätzliches Überholen gewertet werden. Die Sanktion für das Nichtbefolgen eines Spurzeichens liegt im Bereich einer Verwarnung, nicht eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes mit Punkt und Bußgeld.

-- Editiert von User am 5. August 2025 16:00

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