Hallo,
ich suche für einen Freund nach einem Anwalt, der unterstützend dabei wirken soll, einen Eintrag aus dem Bundeszentralregister vorzeitig tilgen zu lassen. Hierfür soll ein entsprechender Antrag beim Bundesjustizamt gestellt werden. Die Frage, die sich nun stellt, ist, in was für einem Themengebiet dieser Anwalt spezialisiert sein sollte (zB. Strafrecht) und ob es daneben weitere Details/Spezifikationen/Erfahrungsgebiete gibt, die einen infrage kommenden Anwalt als besonders geeignet für dieses Vorhaben ausweisen würden. Es handelt sich um einen Eintrag wegen Handel mit BTM (Cannabis).
Danke im Voraus.
-- Editiert von Moderator topic am 29.05.2022 14:30
-- Thema wurde verschoben am 29.05.2022 14:30
-- Editiert von Moderator topic am 29.05.2022 18:55
-- Thema wurde verschoben am 29.05.2022 18:55
-- Editiert von Moderator topic am 30.05.2022 13:59
-- Thema wurde verschoben am 30.05.2022 13:59
Suche "richtigen" Anwalt für vorzeitige Tilgung aus BZR
Notfall?
Notfall?

Zitateinen Eintrag aus dem Bundeszentralregister vorzeitig tilgen zu lassen. :
Und der konkrete Grund dafür wäre welcher genau?
Zitat:Und der konkrete Grund dafür wäre welcher genau?
Wegen möglichen Einschränkungen im Arbeitsleben und in der Reisefreiheit. Ein weiterer Grund wird möglicherweise sein, dass das Cannabisverbot sich bis zum Ende diesen Jahres als verfassungswidrig herausgestellt haben könnte.
Insgesamt muss eine unbillige Härte dargelegt werden. Hierfür muss die sozioökonomische Situation insgesamt dargelegt werden. Wie sehr das allerdings in die Tiefe geht (ob man zB. einen Experten im Sozialrecht braucht), das weiß ich nicht bzw. erhoffte ich hier zu erfahren.
-- Editiert von Reinheimer123 am 29.05.2022 00:09
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ZitatWegen möglichen Einschränkungen im Arbeitsleben und in der Reisefreiheit. :
Das sind nicht mal ansatzweise tragfähige Argumente.
Noch dazu wenn man nicht die "light" Variante - die Nichtaufnahme ins Führungszeugnis - anstrebt, sondern direkt in die Vollen geht und eine Lösung aus dem BZR anstrebt.
Und im Arbeitsleben sowie bei Reisen nützen einem so ein leeres BZR nichts, denn die Arbeitgeber und insbesondere die Einreisebehörden sind nicht von gestern und stellen entsprechende Fragen.
Bei Interesse kann ich dazu gerne noch ein paar weitere Worte schreiben.
ZitatEin weiterer Grund wird möglicherweise sein, dass das Cannabisverbot sich bis zum Ende diesen Jahres als verfassungswidrig herausgestellt haben könnte. :
Ja, da müsste man dann erst mal abwarten, was da zum Ende diesen Jahres geurteilt wird.
Zitat:Das sind nicht mal ansatzweise tragfähige Argumente.
Danke für den Hinweis. Deine inhaltliche Meinung zu dem Thema interessiert mich allerdings nicht. Ich glaube, ich war da in der Fragestellung auch ausreichend konkret, so dass ich das jetzt nicht erneut ausführen werde.
Zitat:Bei Interesse kann ich dazu gerne noch ein paar weitere Worte schreiben.
Nein Danke.
ZitatWie sehr das allerdings in die Tiefe geht (ob man zB. einen Experten im Sozialrecht braucht), das weiß ich nicht bzw. erhoffte ich hier zu erfahren. :
Das würde ich dann den Anwalt entscheiden lassen, wann er welche Experten noch als weitere Unterstützung benötigt, der sollte es am besten wissen.
ZitatDeine inhaltliche Meinung zu dem Thema interessiert mich allerdings nicht :
Dummerweise ist das nicht meine Meinung, sondern die des Gesetzgebers und auch regelmäßig die der Entscheider über die Löschungen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/16.html
Berufliche Schwierigkeiten für sich alleine rechtfertigen die Anordnung einer Registervergünstigung daher nicht. Grundsätzlich muss die Öffentlichkeit vielmehr darauf vertrauen können, dass ein Führungszeugnis die nach dem Gesetz aufzunehmenden Eintragungen tatsächlich auch enthält.
Und da geht es nur um die vorzeitige Nichtaufnahme einer Verurteilung in ein Führungszeugnis nach § 39 BZRG und nicht um die vorzeitige Tilgung aus dem BZR nach § 49 BZRG...
Wenn überhaupt, dann wären sowieso nur tatsächliche Probleme zu berücksichtigen und keine nebulösen Befürchtungen.
Da es hier offenbar nur nebulösen Befürchtungen gibt, wird das Argument mit Arbeit und Reise erfahrungsgemäß gar nicht berücksichtigt werden.
Nach meiner Recherche ist mit sowas auch keine positive Gerichtsentscheidung bis heute bekannt geworden, insofern dann viel Spaß beim Geld verbrennen ...
"Quae nocent, docent."
-- Editiert von Harry van Sell am 29.05.2022 01:42
Nein. Das wird nicht passieren. Wer sollte darüber entscheiden? In Deutschland entscheiden Gerichte. Und das Gericht, dass Sie wegen Handelns mit BtM verurteilt hat, hat ganz offensichtlich entschieden, dass das entsprechende Verbot eben nicht verfassungswidrig ist. Das haben bisher auch alle anderen (ordentlich besetzten) Gerichte so entschieden. Warum sollte das Verbot auch verfassungswidrig sein?Zitat:Ein weiterer Grund wird möglicherweise sein, dass das Cannabisverbot sich bis zum Ende diesen Jahres als verfassungswidrig herausgestellt haben könnte.
Diejenigen, die behaupten, dass das Cannabisverbot verfassungswidrig sein könnte, die meinen damit in aller Regel auch nur das Verbot des Besitzes von Cannabis. Sie aber wurden wegen Handeltreibens damit verurteilt. Das ist ja nun ganz was anderes. Es macht einen Unterschied, ob ein Erwachsener zu Hause einen Joint raucht oder ob er kiloweise Drogen auf dem Schulhof an Kinder verkauft.
Ja, Strafrecht ist am naheliegendsten.Zitat:Die Frage, die sich nun stellt, ist, in was für einem Themengebiet dieser Anwalt spezialisiert sein sollte (zB. Strafrecht)
Die wären mir nicht bekannt, abgesehen von der offensichtlichen Antwort: Erfahrung mit genau solchen Anträgen.Zitat:ob es daneben weitere Details/Spezifikationen/Erfahrungsgebiete gibt, die einen infrage kommenden Anwalt als besonders geeignet für dieses Vorhaben ausweisen würden.
Mit Sozialrecht hat das absolut nichts zu tun.Zitat:ob man zB. einen Experten im Sozialrecht braucht
Das reicht ganz offensichtlich nicht aus. Das sind genau die gewollten Folgen. Daneben gibt es freilich noch weitere überaus wichtige Interessen der Allgemeinheit, die dafür sprechen, den entsprechenden Eintrag im Führungszeugnis (und erst recht im BZR) zu lassen.Zitat:Wegen möglichen Einschränkungen im Arbeitsleben und in der Reisefreiheit.
Zitat:Zitat:
Die Frage, die sich nun stellt, ist, in was für einem Themengebiet dieser Anwalt spezialisiert sein sollte (zB. Strafrecht)
Ja, Strafrecht ist am naheliegendsten.
Zitat:
ob es daneben weitere Details/Spezifikationen/Erfahrungsgebiete gibt, die einen infrage kommenden Anwalt als besonders geeignet für dieses Vorhaben ausweisen würden.
Die wären mir nicht bekannt, abgesehen von der offensichtlichen Antwort: Erfahrung mit genau solchen Anträgen.
Zitat:
ob man zB. einen Experten im Sozialrecht braucht
Mit Sozialrecht hat das absolut nichts zu tun.
Danke für die Einschätzung. Daran werde ich mich orientieren.
Zitat:Sie aber wurden wegen Handeltreibens damit verurteilt. Das ist ja nun ganz was anderes. Es macht einen Unterschied, ob ein Erwachsener zu Hause einen Joint raucht oder ob er kiloweise Drogen auf dem Schulhof an Kinder verkauft.
Es geht nicht um mich, sondern um einen Freund. Zudem weiße ich die Vorwürfe zurück, dass dieser "Drogen auf dem Schulhof an Kinder" verkauft hätte.
Zitat:
Warum sollte das Verbot auch verfassungswidrig sein?
Weil es mutmaßlich nicht die Bedingung erfüllt geeignet, erforderlich und dabei verhältnismäßig zu sein.
Konkret greife das Cannabisverbot in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität von Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG. So ist es sinngemäß der Internetadresse www.bundesverfassungsgericht.de zu entnehmen.
Bei der (gefährlicheren) Droge Alkohol ist - wie wir alle wissen - der Handel ebenfalls legal und reguliert. Insofern ist, für den Fall eines entsprechenden Beschlusses, eine Gleichstellung von Alkohol und Cannabis zu erwarten (was den legalen Handel einschließt).
ZitatInsgesamt muss eine unbillige Härte dargelegt werden. :
Richtig.
Hat man was zu bieten? Nö. *Nichts*
ZitatWegen möglichen Einschränkungen im Arbeitsleben und in der Reisefreihei :
Ist schon berücksichtigt. In der *vom Gesetzgeber vorweggenommenen Interessenabwägung*.
Kenne Fäälle da war es nicht nur *möglich*, *eventuell*, *hätte hätte Fahradkette*.
Da wars ganz real. Die haben Job verloren deswegen. Antrag abgeleht. Wegen *selber schuld*.
ZitatNach meiner Recherche ist mit sowas auch keine positive Gerichtsentscheidung bis heute bekannt geworden, insofern dann viel Spaß beim Geld verbrennen ... :
Ach komm. Alle glaubens doch. *Bei mir ist alles anders.* *Ich bin erster der tatsächlich schafft.*
Spendet das Geld ans Tierheim. Dann machts was sinnvolles.
ZitatEin weiterer Grund wird möglicherweise sein, dass das Cannabisverbot sich bis zum Ende diesen Jahres als verfassungswidrig herausgestellt haben könnte. :
Dann sollte man aber das Ergebnis abwarten, bevor man damit argumentieren will. ;-)
ZitatNein. Das wird nicht passieren. :
Da wäre ich mir nicht so sicher.
ZitatWer sollte darüber entscheiden? In Deutschland entscheiden Gerichte. :
Diese Frage erscheint mir aufgrund bekannter Kompetenzen dann doch etwas merkwürdig - die Anzahl der Gerichte die über Verfassungswidrigkeit in DE entscheiden dürfen ist ja doch recht übersichtlich ...
Nur nützt das in dem Falle her rein gar nichts, wenn da eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden sollte.
Zum einen entfalten diese Urteile nur Wirkung für die Zukunft.
Zum anderen geht es in der Richtervorlagen an das BVerfG aus Bernau, Münster und Pasewalk wohl nur um den Besitz, die Händler sind also nach wie vor die bösen.
Das Rauchen von Cannabis per se ist ja ohnehin nicht strafbar. Hier geht doch um was ganz anderes, nämlich um Handel. Abgesehen davon entfalten Abänderungen von Strafgesetzen soweit wie ich das überblicke nur eine "ex nunc" Wirkung, keine rückwirkende. Außerdem sind die Nachteile, die weiter oben durch den Eintrag aufgezählt werden, die typischen, die eben mit einer Verurteilung einher gehen. Man wird niemanden mit einer Drogenvergangenheit in einer Apotheke oder einem Krankenhaus einstellen. Man wird keinen wegen Alkoholdelikten Vorbestraften als Fahrer einstellen, keinen Pädophilen als Erzieher, u.s.w. . Die Eintragungen sind also durchaus sinnvoll und dienen nicht der Schikane der betroffenen Personen.
wirdwerden
Ausnahmen bestätigen die Regel. Man denke z.B. an die Abschaffung des §§ 175 StGB und die daraus resultierende Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter homosexueller Männer.ZitatAbgesehen davon entfalten Abänderungen von Strafgesetzen soweit wie ich das überblicke nur eine "ex nunc" Wirkung, keine rückwirkende. :
-- Editiert von Demonio am 30.05.2022 11:51
Das ist von vorne bis hinten ziemlicher Unfug.Zitat:Weil es mutmaßlich nicht die Bedingung erfüllt geeignet, erforderlich und dabei verhältnismäßig zu sein.
Konkret greife das Cannabisverbot in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität von Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG. So ist es sinngemäß der Internetadresse www.bundesverfassungsgericht.de zu entnehmen.
Bei der (gefährlicheren) Droge Alkohol ist - wie wir alle wissen - der Handel ebenfalls legal und reguliert. Insofern ist, für den Fall eines entsprechenden Beschlusses, eine Gleichstellung von Alkohol und Cannabis zu erwarten (was den legalen Handel einschließt).
Die Rehabilitierung/Entschädigung beruht nicht auf der Abschaffung des § 175, sondern auf einem viele Jahrzehnte später besonders beschlossenem Gesetz. Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Mehrheit geben wird, die die betroffenen Homosexuellen mit Cannabis-Dealern gleichgestellt sieht, ist doch recht gering. Solches rückwirkendes Rumpfuschen in früheren Rechtslagen und rechtskräftigen (und verfassungsgerichtlich bestätigten) Urteilen wird übrigens von verschiedenen einflussreichen Stellen für verfassungswidrig gehalten (ganz gegensätzlich zu den Verbotsvorschriften im Zusammenhang mit Cannabis).Zitat:Man denke z.B. an die Abschaffung des §§ 175 StGB und die daraus resultierende Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter homosexueller Männer.
ZitatDas ist von vorne bis hinten ziemlicher Unfug. :
Also das kannst du ja für Unfug halten, aber so wie ich das nachgelesen habe, ist das zumindest die Meinung einer/s oder mehrerer Amtsrichter/innen.
Und ja, es sind Amtsrichter, aber immer noch Volljuristen, im Gegenteil zu uns hier? :-)
Die können manche Sachen sicher besser einordnen als wir Laien?
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