Unberechtigte Weitergabe und Verwendung und Fotos ohne Urheberkennzeichnung

7. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Penthesilea123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Unberechtigte Weitergabe und Verwendung und Fotos ohne Urheberkennzeichnung

Ich hatte hier schon einmal gefragt, mich aber wegen der Aufregung nicht klar genug ausgedrückt.
Deshalb hier noch einmal strukturierter mit den aktuellen Geschehnissen:

1. Gegenstand der möglichen Urheberrechtsverletzung
Ich habe als Hobbyfotografin und Texterin für die 2 gewerblichen Onlineauftritte der Gegenseite im letzten Jahr umfangreiches Bild- und Textmaterial erstellt.

Für einen Onlineshop 25 professionelle Produktfotografien.

Für eine Produktseite 4 hochwertige Fotos sowie sämtliche Texte.

Social Media:
zahlreiche Instagram, Facebook und Linkedin-Beiträge, teilweise als sogenannte „Collaborations", mit Reichweiten von über 2.000 Views.
2. Vereinbarung über die Nutzung (mündliche Absprache)
Die Inhalte wurden der Gegenseite auf Basis einer mündlichen Vereinbarung zur Nutzung für den Onlineshop überlassen.
Die Nutzung für Website und Social-Media-Kanäle erfolgte unter der Bedingung einer eindeutigen Urheberbenennung (Namensnennung bzw. Verlinkung).
Eine monetäre Vergütung war zunächst nicht vereinbart. Die vereinbarte Gegenleistung bestand in der sichtbaren Nennung meiner Urheberschaft (Werbung für mich) , da ich plane, mich in diesem Bereich selbstständig zu machen.
3. Mögliche Verstöße
Nach meiner Kenntnis liegen folgende Sachverhalte vor:
Fehlende Urheberbenennung: Auf den genannten Webseiten sowie in Social-Media-Beiträgen erfolgt keine Nennung meiner Person als Urheberin (§ 13 UrhG).
Weitergabe an Dritte: Produktfotos wurden aktuell ohne vorherige Zustimmung an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. Zwei dieser Bilder wurden ohne Rücksprache beschnitten und damit verändert (möglicher Verstoß gegen § 14 UrhG).
Nichteinhaltung der vereinbarten Nutzungsbedingungen: Die vereinbarte Bedingung der Urheberbenennung wurde nicht umgesetzt.
4. Kommunikation mit der Gegenseite
Nachdem ich gesehen hatte, das meine (beschnittenen Bilder) Dritten zur Werbung zur Verfügung gestellt wurden, habe ich ihm gestern am 07.03. 2026 über WhatsApp auf die fehlende Urheberbenennung sowie die Nutzung der Bilder hingewiesen. Ich habe ihn darum gebeten, wie vereinbahrt meinen Namen als Urheberin hinzuzufügen, oder den Bilder zu löschen.
Die Gegenseite antwortete mit „Alles klar".
Im Anschluss wurde ich auf Instagram und LinkedIn blockiert.
Eine Umsetzung der gewünschten Urheberbenennung erfolgte bislang jedoch nicht, auch keine Löschung der Beiträge.

Die betreffenden Inhalte werden nach meinem derzeitigen Kenntnisstand weiterhin auf Webseiten und Social-Media-Kanälen verwendet.

5. Vorliegende Beweismittel
Originaldateien der Fotografien (inkl. RAW-Daten)
Entwürfe bzw. Dateien der erstellten Website-Texte
Screenshots der aktuellen Nutzung auf Webseiten und Social Media
Export des WhatsApp-Chatverlaufs mit der Gegenseite

6. Ziel der rechtlichen Prüfung
Ich bitte um Einschätzung insbesondere folgender Punkte:
Möglichkeit einer Unterlassungsaufforderung hinsichtlich der Nutzung meiner Werke ohne Urheberbenennung.
Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche für die Nutzung der Fotografien und Texte.
Bewertung eines möglichen Zuschlags wegen unterlassener Urheberbenennung gemäß branchenüblicher Praxis.

Vielen herzliche Dank im Voraus!

-- Editiert von Moderator topic am 7. März 2026 12:10

-- Thema wurde verschoben am 7. März 2026 12:10