Ärger nach Verkauf von Rassekatze

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
AmonSofia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger nach Verkauf von Rassekatze

Hallo! Ich hoffe, hier kann man mir weiterhelfen.

Es geht darum, dass ich vor zwei Monaten eine meiner Katzen (Britisch Kurzhaar) an ein älteres Ehepaar verkauft habe.
Grund für den Verkauf war, dass die Katze sehr anhänglich war und ich ihr daher nach der Geburt meiner Tochter und Wiederaufnahme meiner Arbeitstätigkeit nicht mehr gerecht wurde.
Vermittelt habe ich die Katze über eBay-Kleinanzeigen. Zuerst hatte ich E-Mail-Kontakt mit der Ehefrau über den ich schon sehr viele Fragen beantwortete (Gesundheitszustand, Alter, ...), dann kamen die beiden zu einem Besuch bei uns vorbei um sich das Tier anzusehen. Sie wussten, dass die Katze eine schwierige Vergangenheit hatte und allgemein eher zurückhaltend ist (haben wirklich lange ausführlich und viel gesprochen). Auch haben wir erwähnt, dass der letzte Tierarztbesuch 2015 war bei dem eine Zahnsteinentfernung und Zahnreinigung durchgeführt wurde, sowie die Katzenkrankheit FORL ausgeschlossen wurde.
Nach ein 2-3 Wochen die die Katze dann bei dem Ehepaar gelebt hat und es täglichen E-Mail-Kontakt wegen weiterer Fragen gab, wollten sie uns das Tier dann plötzlich gegen das Geld was sie bezahlt hatten zurückgeben, da die Katze angeblich krank sei.
Sie schickten uns mehrere Beträge, die der gegenwärtige Tierarzt für eine Behandlung gefordert haben soll - sie fühlten sich von uns betrogen. Allerdings konnten wir den Sachverhalt in soweit klären, als dass das Tier bei ihnen bleiben sollte, da es nun mal plump gesagt "gekauft wie gesehen" war. Nach ca. einem Monat haben sie sich aber heute erneut bei mir gemeldet und behaupten die Katze habe die von 2015 ausgeschlossene Zahnkrankheit FORL. Sie fühlen sich betrogen und wollen die Rückvermittlung in die Wege leiten und ihr Geld zurück.
Mal abgesehen von dem ganzen Stress durch das hin und her für das Tier bin ich langsam sauer. Es kann doch nicht sein, dass die Katze erst "ok" ist, dann will man sie zurückgeben, dann ist es wieder ok und schlussendlich soll sie nach zwei Monaten doch zurück und man will sein Geld zurück?! Sie drohen mir mit Anzeige, was mich nun verunsichert.
Habe eben mit dem Tierarzt telefoniert, der mir bestätigte, dass er mir eine Bescheinigung von 2015 ausstellen könne, die besagt, dass die Katze die Krankheit zu diesem Zeitpunkt nicht hatte. Trotzdem weiß ich nicht recht, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Mir tut meine Katze leid, aber zurücknehmen ist aktuell leider auch keine Option. Ich bin überfragt und möchte eigentlich in keinen Rechtsstreit stolpern.. Kann man mir weiterhelfen, wie die rechtliche Lage aussieht?
Es ist dringend! Ich danke schon jetzt für das Lesen und zahlreiche Antworten.
LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da wurde behauptet, der TA hätte eine Erkrankung festgestellt und sie wollten, dass ich 50 % Preisnachlass geben sollte, ansonsten würden sie einen Anwalt einschalten. Ich meinte nur, das könnten sie gerne machen, meine Katze war regelmäßig beim Tierarzt und ich habe das Gefühl, dass die Katze ihren Tierarzt noch nicht gesehen haben kann. Dann schrieb ich noch, dass ich die Kleine wieder zurücknehmen würde und sie kerngesund, geimpft und entwurmt sei und ich ein reines Gewissen habe.

Antwort war, sie würden die Kleine behalten und es kam auch nichts mehr nach.

Frage nun: Weshalb warst du zwei Jahre lang nicht mehr mit ihr beim Tierarzt? Wie sieht es mit den Impfungen aus? Da du nicht regelmäßig einen Besuch beim TA hatte, ist es möglich, dass sie zwischenzeitlich krank ist. Ich würde allerdings um den Namen ihres TA bitten oder um den Beleg der Rechnung, als Beweis, dass sie wirklich beim TA war. Vielleicht möchten sie den Preis drücken, vielleicht stimmt es wirklich. Weshalb kannst du die Katze nicht zurücknehmen? Hole eine zweite Katze dazu und es macht ihr nichts aus, wenn die Menschen weniger Zeit haben. Einzelhaltung ist sowieso nicht gut oder hatte sie Freigang?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119334 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von AmonSofia):
Kann man mir weiterhelfen, wie die rechtliche Lage aussieht?

Wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) korrekt ausgeschlossen? Denn ohne diesen Ausschluss haftet der Verkäufer bis zu 2 Jahren für entsprechende Sachmängel.


Dann wäre noch relevant, welche Beschaffenheit vertraglich vereinbart bzw. zugesichert wurde



Zitat (von AmonSofia):
behaupten die Katze habe die von 2015 ausgeschlossene Zahnkrankheit FORL.

Behauptungen sind nicht viel wert. Wie sieht es mit Beweisen aus?



Zitat (von AmonSofia):
dass er mir eine Bescheinigung von 2015 ausstellen könne, die besagt, dass die Katze die Krankheit zu diesem Zeitpunkt nicht hatte.

In 2017 wohl relativ nutzlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich kann, Harry hat das wohl auch im Sinn, nicht so recht verstehen, wie man sich bei einem Verkauf im Jahre 2017 auf einen Tierarztbesuch in 2015 hinsichtlich Mängelfreiheit berufen kann.

Selbst wenn das Tier in 2015 noch kerngesund war, kann doch eine Menge passiert /eingetreten sein, was zu Veränderungen führte.

Gekauft wie besehen gilt nur für auf den ersten Blick erkennbare Mängel.

Berry

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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass eine Zahnsteinentfernung bei einer Katze auch schon ´mal nach nur einem Jahr erforderlich sein kann.

Ehrlich gesagt verstehe ich hier weder Käufer noch Verkäufer: Bei jeder Katze, die aus dem TH hier eingezogen oder in Pflege genommen wurde, führte der erste Weg zum Tierarzt.

Anläßlich einer freundlich gemeinten Warnung wegen diagnostizierten Giardienbefalles erklärte das TH sofort, das Tier gegen ein anderes "umzutauschen", also praktisch Ersatz zu liefern. Geld hätte es da nicht zurückgegeben (haben eben - leider - genug Auswahl). Das TH ist städtisch; ich gehe davon aus, dass die Verfahrensweise bei "mangelhaftem" Getier dort rechtlich geprüft wurde.

Was mir auch rätselhaft ist: Wie kann man sein Tier über ebay-Kleinanzeigen an den Mann bringen wollen? Die Vielzahl der seriösen Züchter haben eine Klausel in ihren KV-Verträgen, wonach sie die Katze im Notfalle wieder zurücknehmen, mitunter sogar, dass die Katze nicht ohne ihr Wissen weiterveräußert/weitergegeben werden darf.

@Winterschnee: Sie hat eine ihrer Katzen verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Was mir auch rätselhaft ist: Wie kann man sein Tier über ebay-Kleinanzeigen an den Mann bringen wollen?


Mir ist ebenso rätselhaft, wie man sein Tier über ebay-Kleinanzeigen kauft.
Hier haben sich wohl zwei Bescheuerte gefunden. Für das Tier tut es mir sehr leid. Aber den Menschen gönne ich den Rechtsstreit. Ich hoffe, die Katze hat Glück und findet ein neues Zuhause.

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