Hallo, ich habe ein Anliegen zu oben genannten Thema.
Mein Hund (klein; freilaufend) wurde von einem anderen Hund (größer; angeleint) gebissen und behandlungsnotwendig verletzt.
Situation stellt sich so dar, dass mein Hund bereits ein Jahr zuvor von dem gleichen Hund angegriffen und gebissen wurde und das Verhältnis der beiden völlig gestört war.
Beim letzten Vorfall rannte mein Hund beim Versuch ihn noch anzuleinen um der Begegnung auszuweichen bellend auf den anderen Hund zu (tierpsychisch kein Angriffsverhalten, eher unsicher und abwehrend). Dabei wurde er von dem anderen gepackt und schwer verletzt.
Die Versicherung des angeleinten Hund weigert sich jedoch den Schaden zu übernehmen, weil keine Schuld erkennbar wäre.
Muss ich das so hinnehmen?
Angeleinter Hund beißt freilaufenden Hund
Zitat :Muss ich das so hinnehmen?
Nein.
Zitat :weil keine Schuld erkennbar wäre.
Gab es dort Leinenzwang? Oder war das so eine Spielwiese?
Im übrigen ist "Schuld" in dem Falle nicht so relevant wie das überhaupt ein Schaden eingetreten ist.
Es handelt wich um einen öffentlichen Park ohne Leinenzwang außerhalb der Brut- und Setzzeit. Selbst dabei ist sich das Ordnungsamt uneinig. Jedenfalls KEINE Leinenpflicht.
Die Versicherung des Halters, der den Schaden verursacht hat, jedoch mit angeleintem Hund argumentiert, dass kein pflichtwidriges Verhalten seinerseits vorliegt, somit nicht für den Schaden aufgekommen wird.
Nun meine Frage, wenn ich das nicht so hinnehmen soll, wie?
BGB 833 schließt ja genau so etwas mit ein, jeder Hund, mit Leine oder ohne, ist potentiell nicht einzuschätzen und es geht eine Gefahr aus.
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Zitat :Nun meine Frage, wenn ich das nicht so hinnehmen soll, wie?
A) man klagt vor Gericht
b) man beauftragt einen Anwalt damit
Das ist der einzige Weg?
Hat die Versicherung denn das Recht, den Schadensersatzanspruch einfach so abzulehnen?
Zitat :Das ist der einzige Weg?
Ja. Versicherungen lassen sich in der Regel nicht überreden.
Zitat :Versicherungen lassen sich in der Regel nicht überreden.
Naja, man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, aber bei der Fallbeschreibung ist damit selbst in 1000 Jahren nicht zu rechnen.
Zitat :Beim letzten Vorfall rannte mein Hund beim Versuch ihn noch anzuleinen um der Begegnung auszuweichen bellend auf den anderen Hund zu (tierpsychisch kein Angriffsverhalten, eher unsicher und abwehrend)
Davon abgesehen, dass es immer spannend ist, wenn Tierhalter die Psychologie ihres Tieres erforschen und abenteuerliche Erklärungen für das Verhalten Ihrer Vierbeiner finden, eine paar simple Frage.
Was hat Sie davon abgehalten Ihren Hund zurückgerufen?
Falls Sie es getan haben, warum hat der Hund nicht gehört?
Wenn der Hund nicht einfach auf Zuruf zum Halter zurückkehrt, warum lässt man ihn frei laufen?
Natürlich habe ich mir mein Verhalten nicht frei ausgedacht sondern stehe in Rücksprache mit Hundeschule etc...
Und ich habe meine Frage hier auch nicht gestellt und im Umgang mit meinem Hund belehrt zu werden o.ä.
Mir geht es hier ausschließlich um meine Rechte.
Zu dem Rückruf, war in dem Moment, des Rückrufs mein Hund bereits im Maul des anderen, was eine Rückkehr praktisch ausschließt.
Ich will mich in keinem Fall frei von jeglicher Schuld sprechen bzgl Leine oder nicht, in der Regel hört er auch auf jegliche Kommandos. Es ist eben dieser einer Hund der derartige Reaktionen auslöst.
Zitat :Und ich habe meine Frage hier auch nicht gestellt und im Umgang mit meinem Hund belehrt zu werden o.ä.
Mir geht es hier ausschließlich um meine Rechte.
Es ist doch eigentlich immer die gleiche Situation:
1. Du bist Meinung A
2. Der Gegner als auch dessen Versicherung sind Meinung B
3. Man braucht eine unabhängige Instanz als Vermittler und Entscheider. Diese nennt sich "Gericht".
4. Wenn man keine Erfahrung im Umgang mit Gerichten hat, dann benötigt man einen Helfer. Dieser nennt sich "Anwalt".
5. Weder Gerichte noch Anwälte arbeiten kostenlos. Man benötigt also auch noch Geld. Oder eine Rechtsschutzversicherung, die dann hoffentlich Deiner Meinung ist und bereit ist zu zahlen.
6. Um in Deinem Sinne zu entscheiden muss das Gericht Deine Meinung teilen. Wenn nicht, dann hast Du Zeit, Geld und Nerven investiert und außer Erfahrungen nichts gewonnen, aber den Prozess ganz oder teilweise verloren.
7. Spätestens vor Gericht wirst Du nicht umhinkommen, Dir Kommentare und Belehrungen zum Umgang mit Deinem Hund anzuhören oder durchzulesen, ob Du willst oder nicht.
Also entscheide weise.
Dumme Frage: warum hast Du denn Deinen Hund nicht zurückgepfiffen?
wirdwerden
Habe ich versucht, aber, wie gesagt, bei diesem Hund ist meiner nur noch bellend hingerannt und konnte dann schon nicht mehr weg.
Wäre er nicht fähig auf Abrufe etc zu hören würde ich ihn niemals frei laufen lassen.
War ein unglücklicher Moment.
7. Spätestens vor Gericht wirst Du nicht umhinkommen, Dir Kommentare und Belehrungen zum Umgang mit Deinem Hund anzuhören oder durchzulesen, ob Du willst oder nicht.
Also entscheide weise.
Danke für die ausführliche Antwort.
In der Tat komme ich um eine Belehrung in diesem Fall am Ende nicht drum rum, jedoch hier in diesem Forum liegt meine Priorität an meiner Fragestellung und nicht daran, was wäre hätte wenn...
Aber, nun als Nachtrag, selbst meine Rechtsschutz zweifelt an der 100% Ablehnung. Jeder Hund, angeleint oder nicht ist eine potentielle Gefahr und dafür haftet eine Versicherung normalerweise.
Na ja, er hat eben nicht gehorcht, das ist Dein Problem. "nur bellend hingerannt," sorry, das ist ja das Vorspiel eines jeden Angriffs.
wirdwerden
Was ist Deine Argumentation, wenn die Gegenseite sagt: "mein Hund war angeleint und ging mit mir friedlich durch den Park. Plötzlich griff ein laut bellender freilaufender Hund meinen Hund an. Er wehrte den Angriff ab, indem er zubiss. Der Halter versuchte vergeblich, seinen Hund zu bremsen, er hatte seinen Hund überhaupt nicht im Griff."
wirdwerden
Ich habe oben bereits gesagt, dass ich meiner Schuld genau so bewusst bin.
Schon einmal gesehen wie ein echter Hundeangriff aussieht? Definitiv nicht so und nicht mit Vorspiel.
Z.B. so, wie der diesen Hundes (unangeleint) auf meinen (angeleint).
Und auch bei dieser Argumentation der letzten Auseinandersetzung ist immer noch die uneinschätzbare Gefahr des beißenden Hundes, nämlich, dass er zugebissen hat und nicht mehr losließ. Mit oder ohne Leine.
Auch hier hatte der Halter seinen Hund nicht unter Kontrolle.
Ich habe jahrzehntelange Erfahung mit Hunden. Und auch Hunde mit dem Verhalten, wie Du es beschreibst, erlebt, die dann zubissen, die Besitzer gleichzeitig schrien, er täte gar nichts, er wolle doch nur spielen. Und Hunde scheinen - wie wir Menschen auch - durchaus verschiedene Sprachen zu sprechen.
Ich bin, was die Verantwortlichkeit des anderen Hundehalters angeht, eher skeptisch. Vielleicht kommt man auf ein paar %. Ich hoffe sehr, dass Du aus dem Vorfall gelernt hast. Es geht ja nicht nur um andere Hunde, so ein unkontrollierbarer Kläffer kann ja auch eine Gefahr für Menschen darstellen, die sich angegriffen fühlen, zu recht, darüber stürzen, sich verletzen.
wirdwerden
Wie gesagt, ich bin mir meiner Teilschuld bewusst und habe durchaus aus dieser Erfahrung gelernt.
Aber genau so kenne ich auch meinen Hund, welcher, auch durch unterschiedliche Besuche in der Hundeschule und Kurse nie auffällig wurde und gut sozialisiert ist, nach wie vor, nur nicht wenn es um diesen einen Hund geht.
Dies kann mir, in einer sehr großen Nachbarschaft mit vielen Hunden, eben auch jeder bestätigen.
Das kann man, hier in dieser Diskussion, mir glauben oder nicht und natürlich bringen mir solche Aussagen auch nichts im Streit mit einer Versicherung.
Ich möchte es nur klarstellen, da man hier einen Stempel bekommt obwohl nur eine rechtliche Frage hatte
Ich habe versucht, auf die juristische Problematik hinzuweisen. Dass es nämlich ein "er tut garantiert nichts, er will doch nur spielen ...." einfach nicht gibt. Genauso wenig wie ein "ich kenne meinen Hund in jeder Situation," jedenfalls hat das Verhalten des Hundes zu einem Mißverständnis geführt. Juristisch spielt Deine Gewißheit überhaupt keine Rolle. Es kommt auf die Wertung an, und wenn sich das Verhalten (auch) als Angriff gewertet werden kann, Du Deinen Hund nicht zurückhalten konntest, dann ist zumindest das überwiegende Verschulden bei Dir.
wirdwerden
Ich weiß, das habe ich ja auch versucht noch klarzustellen.
Genauso habe ich nie behauptet, dass mein Hund nur spielen wollte etc.
Ich war mir der Situation bewusst und wollte ihn sofort anleinen. Kann man sehen wie man will, belehren muss man hier nicht.
Dennoch geht es mir bei einer Versicherung, welche damit wirbt, dass „jeder Halter haftet, egal ob etwas falsch gemacht oder nicht"
darum, dass ein entstandener Schaden nicht einfach abgelehnt werden kann, wenn selbst der Gesetzgeber eine uneingeschränkte Gefährdungshaftung nennt.
-- Editiert von Eamonn am 16.01.2020 21:11
Zitat :dass ein entstandener Schaden nicht einfach abgelehnt werden kann
Freilich kann der einfach abgelehnt werde, Du siehst ja gerade wie einfach das geht. Die Versicherung handelt damit im Sinne ihrer Versicherten (zugunsten deren Versicherungprämie) als auch im Sinne ihrer Aktionäre (zugunsten deren Dividende).
Da sich viele der Gegner gut überlegen ob sie wegen solcher Kleinbeträge klagen (und wie in Deinem Falle eine Teilschuld bekommen und damit auf einem Teil ihrer Kosten bzw. zumindest dem Selbstbehalt ihrer RSV sitzen bleiben), und andererseits die Kosten auf Seiten der Versicherung für einen möglichen Prozess dank routinierter eigener Rechtsabteilung überschaubar bleiben, hat ein Heer schlauer Betriebswirtschaftler zusammen mit noch schlaueren Mathematikern eben interne Richtlinien erlassen wie das kostenoptimierte Standard-Vorgehen in bestimmten Standard-Schadensfällen aussehen sollte. Das kommt jetzt zur Anwendung.
Wem das nicht passt, der muss eben klagen und hoffen dass das Gericht die eigene Meinung möglichst uneingeschränkt teilt.
Zitat :einer Versicherung, welche damit wirbt, dass „jeder Halter haftet, egal ob etwas falsch gemacht oder nicht"
Das ist das Argument für den Vertragsabschluss, aber nicht für die großzügige Regulierung von Schadensfällen.
Osmos, der Fragesteller versteht den Begriff "Gefährdungshaftung" falsch. Dies bedeutet nicht, dass jeder, der ein gefährliches Ding (was auch immer) in die Öffentlichkeit bringt, automatisch an einem Schaden zu beteiligen ist. Typischer Fall ist doch der PKW-Unfall. Zwar geht von jedem PKW, der in den Verkehr gebracht wird, eine Betriebsgefahr aus, gleichwohl kann es sein, dass ein Verursacher 100% des gegnerischen Schadens zu ersetzen hat. So in etwa ist die Bewertung bei "Hundeunfällen" ja auch.
wirdwerden
Wirdwerden im Prinzip hast du da ja auch recht aber ich kann Äpfel trotzdem nicht mit Birnen vergleichen.
Ein Auto bspw. welches gesteuert und durch evtl. Fehlverhalten in einen Unfall verwickelt wird, kann ich nicht mit einem Tier vergleichen, welches in seinem Verhalten niemals einzuschätzen ist?
Genau deshalb ist, um bei deinem Beispiel zu bleiben, die Gesetzesgrundlage eine ganz andere.
-- Editiert von Eamonn am 17.01.2020 12:30
Nö, der unbestimmte Rechtsbegriff, der beidem zugrunde liegt, der ist derselbe.
wirdwerden
Zitat :Genau deshalb ist, um bei deinem Beispiel zu bleiben, die Gesetzesgrundlage eine ganz andere.
-- Editiert von Eamonn am 17.01.2020 12:30
Nein, ist sie nicht.
Du hast gewusst, dass Dein Hund auf diesen Hund derart reagiert.
Da hättest Du Vorsorge betreiben müssen.
Der andere Hundebesitzer hatte seinen Hund angeleint, Du nicht.
Du kannst jetzt vor Gericht ziehen - dann zahlt die Haftpflicht des Halters vielleicht ein paar Prozent. Das dürfte aber wirklich minimalst sein, wenn überhaupt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es wohl für Dich günstiger, wenn Du das lässt.
Kurz und knapp :
Vulgo: Pech. Pech, daß der andere Hund halt zufällig auch da war (und auch noch angeleint).Zitat :War ein unglücklicher Moment.
Und so ist es - nicht für jedes Pech im Leben kann man irgendwen haftbar machen...
Und daraus lernen : den eigenen Hund ohne Ausnahme erst dann von der Leine lassen, wenn A) sichergestellt ist, daß er unter ALLEN Umständen gehorcht. Oder B) wenn der spezielle Hund nicht auftauchen wird. Ich würde A) vorziehen.
Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, der sollte ihn auch nicht frei laufen lassen!
Wenn der andere Hund versichert war, einfach mal der Versicherung melden und sehen was die so dazu sagen. Einfach drauflosklagen würde ich bei dieser Geschichte jedoch nicht.
Ich werde auch nicht darauf losklagen und mit einem Anwalt die Sache angehen.
Das lohnt sich weder im Aufwand noch finanziell.
Mich interessierte nur, ob ich das Urteil der Versicherung tatsächlich einfach so hinnehmen muss, da ich ein anderes Verständnis davon habe.
Im übrigen meine Rechtschutz auch, welche die komplette Ablehnung nicht versteht und zumindest in der Beratung klar widerlegt hat.
Es hat auch fast jeder hier irgendwo recht, der eine mehr, der andere weniger.
Es war einfach Pech, richtig, für ein Verhalten meines Hundes welches so sonst nicht vorkommt, ausgelöst durch einen Hund, der damals nicht haftbar gemacht wurde und jetzt anscheinend nicht haftbar gemacht werden kann.
-- Editiert von Eamonn am 22.01.2020 21:48
Und jetzt?
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