Anzeige "Verdacht auf Jagdwilderei"

2. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
tierisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige "Verdacht auf Jagdwilderei"

Hallo,
noch eine aktuelelle Frage:
Ich besitze 2 eigene Hunde und zeitweise habe ich noch einen Pflegehund aus dem TS. 2 mal täglich gehen wir spazieren - im ländlichen Bereich (Wald, Wiese, Feld). Den Pflegehund habe ich außer auf einer übersichtlichen Wiese am Dorfrand immer an der Leine, eine meiner Hündinnen ebenfalls (starker Jagdtrieb). Die andere Hündin habe ich teilweise ohne Leine, da sie sehr gut hört und in meiner Nähe (max. 10 m Entf.) bleibt.
Fast täglich fuhr der örtliche Jagdpächter mit seinem Jeep provozierend schnell auf uns zu und maulte aus dem Auto im vorbeifahren. Da ich bis 16.00 Uhr arbeite, waren wir im Winter öfter bei Dämmerung aufg den breiten Wegen unterwegs.
Er hielt uns im Dezember an und erklärte, daß ich mit den Hunden ab 1 Std. vor Sonnenuntergang bis 1 Std. nach Sonnenaufgang in Wald- und Flurnähe nichts zu suchen hätte. Da ich das Gesetz nicht kannte, fragte ich wo das steht.
Nächsten Tag hielt er wieder bei uns und erklärte, daß sein Verwandter bei der Kripo sei und er mich anzeigen würde.
Anfang März stand die Kripo vor der Tür um eine Vorladung abzugeben - 'Anzeige wegen angeblicher Jagdwilderei. "Ich würde täglich dabei beobachtet, wie ich mit 3 Hunden aus nicht erkennbaren Gründen durch Wald und Feld streifen würde - schwerer Verdacht der Jagdwilderei!!!!
Ich warte nun gespannt auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft......

Wer kennt sich mit so was aus?

Danke im voraus
"tierisch"

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"Ein Volk ist immer so würdig, wie es mit seinen Tieren umgeht"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Morgen,
nur durch Wald und Feld streifen ist keine Jagdwilderei.
Bei Jagdwilderei musst du schon die Absicht haben, zu jagen.
Wie ist denn der genaue Vorwurf? Und hast du keine Anhörung bekommen? Deine Angaben sind sehr dürftig. Wenn es so war, wie du schreibst, dann kommt da gar nichts nach.
Gruß
Brenda

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#2
 Von 
tierisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Branda,

ich mußte zur Kripo und meine Aussage machen.
Danach sagte man mir, das Ganze ging jetzt zur Staatsanwaltschaft und ich würde Bescheid bekommen. Das könnte jedoch länger dauern.

...und es dauert wohl auch noch.

Viele Grüße
"tierisch"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn du deine Aussage gemacht hast, schickt die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft. Aber ich bin sicher, daß der Staatsanwalt einstellt, denn Jagdwilderei ist, wenn du deinen Hund zum Jagen schickst, also bewusst handelst.
Ich glaube, der Pächter hat sich über dich geärgert und will dich nun in Schwierigkeiten bringen.

§292 Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet oder eine Sache die dem Jagdrecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn die Tat zu Nachtzeit, in der Schonzeit,.....usw.

...Der Vorsatz muss, mindestens als bedingter, das Bewußtsein des Täters umfassen, daß er in ein fremdes Jagdrecht eingreift.

Mein Tipp:
Bleib auf den Wegen, denn weder die Tiere noch die Pächter sehen es gerne, daß sich jemand im Wald oder auf den Feldern rumtreibt. Es sind deswegen schon Hunde erschossen worden.

Du bekommst sicher bald Bescheid, ob eingestellt oder Anklage erhoben wird.
Gruß
Brenda

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tierisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die genaue Erlärung - das beruhigt mich zumindest einigermaßen.

Ich geh ja nur auf den breiten Wegen, zumal wenn ich am Abend gehe (nicht in der Nacht!). Es wäre sonst auch nicht möglich, daß mich der Jäger vom Jeep aus vollmotzt - ich hatte diesen Menschen noch nie zu Fuß gehen sehen. Das heißt, ich befinde mich nur auf Wegen, die sogar befahrbar sind.

Viele Grüße
"tierisch"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Es gibt Schutzzeiten für gewisse Tiere im Wald.
Ich finde es unmöglich, wenn Hundebesitzer ihre Tiere allezeit laufen lassen. Müssen die Hunde immer erst ein Kitz töten oder einen Hasen zu Tode hetzen bis die Leute aufwachen? Keiner hat seinen Hund im Griff, wenn erstmal der Jagdtrieb erwacht.
Die Ignoranz mancher Hundebesitzer ist einfach unerträglich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tierisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

....ich dachte, ich hätte erwähnt, daß meine Hunde im Waldbereich an der Leine gehen - oder etwa nicht?
Ich halte meine Tiere artgerecht und ohne daß sie Schaden anrichten - ich bin Tierfreund - nicht "nur" Hundefreund!

Sorry, wenn ich hier irgendwie falsch bin - ich dachte, dies wäre ein "sachliches" Forum!!!

Mit einem unsachlichen Menschen habe ich es bereits zu tun - danke!!!!

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#7
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

@ebay-girl: Was genau meinst Du mit der Aussage:"Es gibt Schutzzeiten für gewisse Tiere im Wald" ???
Dein thread hat nun mit dem des Themenposters überhaupt nichts mehr zu tun - sieht aus nach " da wollen wir den bösen Hundebesitzern mal wieder eins reinwürge"...
Mit solchen Aussagen disqualifizierst Du Dich selber !

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

in der zeit von april bis ene juli herrscht leinenzwang für hunde, in waldnähe b.z.w dort wo wildtiere zu erwarten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tierisch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

...wenn es der Besserwisser genau wissen will: vom 01. März bis 15. Juli - zumindest in Sachsen-Anhalt - Schlaumeier!!!!

0x Hilfreiche Antwort

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