Behandlungsfehler Hund nach OP

10. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlungsfehler Hund nach OP

Guten Tag
Frage wäre folgende
Mein Hund hatte in einer Tierklinik eine OP am Miniskus und Kreuzband.

Ich wurde über alle Risiken aufgeklärt und stimmte einer OP Methoden zu.

Beim Abholen vom Hund ,kam der Arzt aug mich zu und sagte das bei der OP paar Komplikationen gab.Zu einem habe man den Knochen versehentlich schief durch gesägt und 2 von 6 Schrauben die eine Prothese halten sind leider zu kurz.

Man hoffe das dass ganze trotzdem hällt und verheilt

Ich stand etwas unter Schock über diese Aussage und ging nach Hause.

Da ich nun die Rechnung bezahlen möchte nächste Woche,stellt sich mir die Frage ob ich eventuell hier nicht gegen diese vorgehen sollte oder zumindest sonstige Schritte tun sollte um erst mal den Heilungsverlauf zu beobachten ob es Probleme gibt.

Oder ist dies unmöglich

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Oder ist dies unmöglich

Was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret?


Nur ein Teil der Rechnung erst mal bezahlen mit der Begründung da 2 aus meiner Sicht doch grosse Fehler ,dazu führen könnten das dass Inplantat nicht hällt oder sich anpasst.

Oder eventuell komplette Rechnung mit vermerk das unter Vorbehalt

Oder hat man da keine Chance gegen vorzugehen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9469 Beiträge, 2013x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Nur ein Teil der Rechnung erst mal bezahlen mit der Begründung da 2 aus meiner Sicht doch grosse Fehler ,dazu führen könnten das dass Inplantat nicht hällt oder sich anpasst.


hätte, könnte.... das ist für mich alles nicht griffig genug
Ich würde die Rechnung voll zahlen. Und hoffe natürlich, dass dem Tier dadurch ohne Folgeschäden geholfen werden konnte.

Folgenden Link empfehle ich:
https://www.ra-kotz.de/tierarzthaftung-bei-behandlungsfehlern-was-tierhalter-wissen-muessen.htm

Zitat:
Empfehlungen für betroffene Tierhalter

Wenn Sie als Tierhalter von einem tierärztlichen Behandlungsfehler direkt betroffen sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und sich bezüglich weitergehender rechtlicher Schritte ausführlich beraten lassen. Hierbei sollte auf jeden Fall die Verjährungsfrist zwingend beachtet werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Oder hat man da keine Chance gegen vorzugehen

Es wurde zweifelsohne gepfuscht und somit die vertraglichen Pflichten verletzt.

Da die Folgen recht teuer werden können (sowohl die beim Hund, als auch die durch falsche juristisch relevante Handlungen), empfehle ich wie cirius32832 sich da durch juristisch versierte beraten zu lassen.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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