Beißerei - Muss ich das wirklich zahlen obwohl ihr Hund aggressiv zu meinem kam?

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kampfschmuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beißerei - Muss ich das wirklich zahlen obwohl ihr Hund aggressiv zu meinem kam?

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben wie ich mich jetzt verhalten soll. Sachverhalt: Mein Hund(Rüde, kastriert) war mit mir, meiner Familie und einem zweiten Hund auch Rüde frisch kastriert im Gelände unterwegs.Der zweite Rüde wurde kastriert da er permanente besteigungsversuche gegenüber meinem Rüden genacht hat was meiner höflich aber konsequent durch kurzes knurren oder wegbellen abwehrt. Da meiner gut sozialisiert ist und der zweite Hund ihn liebevoll "umworben" hat gab es keine Probleme. Im Gelände kam plötzlich ein anderer Hund ebenfalls Rüde und unkastriert auf unsere Hunde zugerannt und auch das abrufen der besitzer wurde von ihm ignoriert. Er versuchte genau wie unser zweiter Hund sofort meinen Rüden zu besteigen und als erste Reaktion habe ich spontan den jungen Rüden meiner Eltern geschnappt um ihn anzuleinen und meiner Mutter zu übergeben da ich sein Verhalten gegenüber fremden Rüden noch nicht einschätzen konnte und mein Rüde niemals probleme mit anderen Rüden hatte. Der fremde Rüde hat nun als unser Zweiter aus dem Weg war agressiv versucht meinen Rüden zu besteigen und es kam zu einer etwas heftigeren Auseinandersetzung woraufhin die Halter des fremden Hundes dann auf einmal sehr schnell da waren und mit Füßen und Fäusten auf meinen Rüden einschlugen. Daraufhin biss sich mein Rüde fest und es dauerte einige zeit bis wir die Tiere trennen konnten, da die Leute erst mal überzeugt werden mussten das es dadurch noch schlimmer wird. Die Halterin des fremden Rüden forderte meine Daten die ich ihr gab nachdem ich mir ihren Rüden angesehen habe, ich komme aus dem medizinischen Bereich und weiß leider auch das da Tierärtze gerne mal die eine und andere Behandlung die nicht notwendig ist gern mit absetzen. Ihr Hund hatte eine oberflächliche Schramme am Hals die leicht blutete, mehr nicht. Mein Hund hatte 2 tiefere Bisswunden im Brustmuskel und 1 leichtere oberflächliche am Brustmuskel und eine am Hals. Nachdem wir die Hunde getrennt hatten sagte mir die Halterin des anderen Hundes auch das ihr bekannt sei das ihr Hund Probleme mit Rüden hätte und sie gedacht hat meiner wäre eine Hündin deswegen sei sie nicht vorher eingeschritten. Heute kam nun eine Nachricht von ihr die Behandlung ihres Hundes beim TA hätte 120€ gekostet und weitere Kosten sollen folgen. Meine Frage: Muss ich das wirklich zahlen obwohl ihr Hund zu meinem kam und agressiv auf ihn losging und das Festbeissen ihr Verschulden war?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

melde es einfach deiner tierhaftversicherung, mehr nicht.

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#2
 Von 
Kampfschmuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war jetzt Nachmittags bei meinem TA und er meinte in der Regel entscheiden Gerichte in diesem Fall, 2 unangeleinte Hunde geraten in eine Beisserei, das jeder seine Kosten trägt und Gerichtskosten werden geteilt. Aber er sagte mir auch er wäre kein Anwalt und keine Garantie für diese Aussage. Beide Hunde waren in etwa gleich groß.
Meine mum und meine Tochter waren auch dabei und haben gesehn das der andere agressiv auf ihn drauf ist und auch das beide Besitzer des anderen Hundes meinen mit der Faust und Füßen bearbeitet haben. Stimmt diese Aussage von ihm so? Achso, eine Haftpflicht habe ich noch nicht da ich ihn erst seit 2 Monaten habe und hatte mir grade erst die Angebote von 2 Versicherungen zuschicken lassen..leider aber noch nicht entschieden und abgeschlossen.Da er so ein Lieber ist und sich mit wirklich jedem Hund draussen gut versteht war ich da leider nicht so in Eile mit..hätt ich mal. Das heisst im schlimmsten Fall müsste ich aus meiner Tasche zahlen.
Kann mir jemand sagen ob diese Aussage von meinem TA richtig ist?

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Im Prinzip ist die Aussage des Tierarztes schon richtig. In den meisten Fällen wird jeweils eine 50%ige Mitschuld festgelegt.
Das hieße aber auch: Du trägst die Hälfte der Behandlungskosten deines Hundes und die Hälfte der Kosten des anderen. Wenn deine Behandlungskosten höher sind, bist du besser dran.
Allerdings ist jedes Gerichtsurteil in solchen Fällen ein Einzelurteil. Der Richter kann also auch ganz anders entscheiden.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#4
 Von 
Kampfschmuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Shihaya, aber ich hab meinen Hund ja selber medizinisch versorgt und hatte daher geringere Kosten, zum TA bin ich nur zur Nachkontrolle. Das wäre ja dann unfair wenn mir meine medizinische Ausbildung zum Nachteil gereicht werden würde. Die Behandlung beim TA wäre mit Sicherheit wesentlich teurer geworden als die der Gegner. Und die größere Fahrlässigkeit lag ja bei ihnen da sie erstens wussten das ihr Rüde unverträglich ist mit anderen Rüden und ihn trotzdem frei laufen ließen und auch erst eingeschritten sind als es zur Beisserei kam. Ich hatte nur wenige Sekunden Zeit zu reagieren und entscheiden welchen Hund ich da von unseren 2 raushole und da der Rüde meiner Eltern wesentlich kleiner war als der andere und dazu noch frisch kastriert habe ich mich spontan für ihn entschieden. Zählt denn in einem solchen Fall nicht wer das ganze verschuldet hat? Er kam ja zu uns gerannt und ließ sich auch durch seine Besitzer nicht zurückrufen.Gibt es die Möglichkeit vor Gericht falls es zu einer Klage kommt die Hunde zu "testen", das heisst zu sehn wie welcher Hund auf andere reagiert? Meine Mum und meine Tochter sind immer noch traumatisiert von dem ganzen und meine Kleine ist bis jetzt nicht mehr mit uns raus zum Gassi. Ich find das ganze einfach nur schrecklich und lass unseren Süßen jetzt auch nicht mehr mit fremden Hunden spielen aus Angst das sowas wieder passiert. Hier bei uns mögen ihn alle weil er so ein Lieber ist und hat sogar trotz seiner größe ganz liebevoll mit Welpen spielt. Es ärgert mich echt wenn ich jetzt auch noch für den Fehler der Leute bezahlen müsste:(

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Ja, hier verwirklicht sich die Tiergefahr.
Die Hälfte der Tierarztkosten ist da wohl fällig.

Eine Tierhalterhaftpflicht wehrt übrigens auch unberechtigte Ansprüche ab.

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wie ein Richter entscheidet, steht immer in den Sternen. Die genannten Faktoren können eine Rolle spielen, müssen aber nicht. Gerechtigkeitsempfinden und deutsches Recht haben teilweise nichts miteinander zu tun.
Ich würde mich an deiner Stelle auf den Tierarzt berufen und der Halterin des anderen Hundes schriftlich mitteilen, dass nach allgemeinen Gepflogenheiten bei einer Beisserei zwischen zwei unangeleinten Hunden im Regelfall von einer Teilung der Schuld auszugehen sei. Eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber anderen Hunden (wie in Ihrem Fall) könne aber auch zu einer Verschiebung führen. Um die Sache zu vereinfachen bietest du ihr an darauf zu verzichten ihr deine Kosten in Rechnung zu stellen, wenn sie im Gegenzug ihre Kosten selber übernimmt.

So kämt ihr beide ohne Anwälte und Gerichte aus der Sache heraus.

Gruß

Shihaya

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