Beißerei unter 4 Hunden

5. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mamamia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Beißerei unter 4 Hunden

Hallo,
Ich habe nun das Netz durchforstet, aber finde nichts, was passend wäre...
Und zwar ist folgendes passiert...
Wir leben absolut ländlich, jeder lässt seinen Hund laufen und eigetlich stört es auch keinen. Nun gab es aber einen Zwischenfall und zwar haben sich die Hunde unseres Nachbarn, der Hund meiner Tochter (behauptet zumindest der Nachbar) und unser Hund sich gebissn.
Das ganze geschah vor unserem Grundstück, die Nachbarshunde liefen ohne Leine ca. 15m vorweg.
Was genau passiert ist, kann eigentlich keiner sagen, weil keiner gesehen hat, wie es angefangen ist und normalerweise spielen die Hunde auch miteinander...
Auf jedenfall hat mir unser Nachbar nun eine TA Rechnung von 130 Euro präsentiert, die ich doch bitte umgehend zahlen möchte.
Vorweg möchte ich dazu sagen, dass ich es ohne Worte akzeptieren würde, wenn es nur zwei Hunde gewesen wären und ich sicher wüsste, dass Mein Hund gebissen hat, so aber sehe ich das nicht ein.
Ich bin sehr wohl bereit einen Teil der Rechnung zu tragen, aber nicht die ganze- wie sieht das rechtlich aus?
Liebe Grüße
Mamamia

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn keiner gesehen hat wer was wie welcher Hund den anderen Hund eine Verletzung zu gezogen hat, dann sollte man sich nachbarschaftlich einigen, oder einfach selbst die Rechnung bezahlen. Wenn es so einfach wäre... ;) .
Was sagt denn die Versicherung dazu, werden die Kosten nicht übernommen?


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#2
 Von 
Mamamia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ja die Frage...4 Hunde, da weigert sich die Versicherung komplett die Rechnung zu übernehmen :(


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?
2 Hunde des Nachbarn "gegen" 2 Hunde von eurer Familie (Tochter und deiner)
Es gibt also keinen weiteren 3. Hundehalter?
Dann kommen wahrscheinlich nur einer der Hunde eurer Familie als "Täter" in Frage oder?


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#4
 Von 
Mamamia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Tochter wohnt seit zwei Jahren nicht mehr hier, in sofern sind es doch 3 Halter bzw. auch drei Haftpflichtversicherungen.



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#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
Dann kommen wahrscheinlich nur einer der Hunde eurer Familie als "Täter" in Frage oder?

wie so das denn?
keiner ( zeugen) hat gesehen was passiert ist. so habe ich es gelesen.
also könnten auch die hund des nachbarn sich gegenseitig getackert haben.
in so einem fall würde ich auf die vernunft des nachbarn plädieren um das nachbarliche verhältnis nicht zu stapazieren ( sprich hälfte hälfte).
anders sieht es aus wenn gesehen wurde das ein hund vom TE einen nachbars hund durch beisserei verletzt hat. dann muss der/die TE
die rechnung bezahlen, egal wer da angefangen hat, weil ja alle hunde "ohne " leine unterwegs waren.
sprich: jeder hundehalter bezahlt die tierarztkosten der gegnerische seite.
mehr ist da nicht zu holen ;) .


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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

OK ich bin davon ausgegangen, dass TE und Tochter ein Haushalt sind.
Je nach persönlichen Verhältnissen in einem ländlichen (Dorf?)würde ich auch nicht den Konfrontationskurs einschlagen. Auch würde ich persönlich für 130 Euro keine Versicherung bemühen.

Geht zusammen ein Bier trinken und teilt euch die Rechnung wäre mein Vorschlag.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
Auch würde ich persönlich für 130 Euro keine Versicherung bemühen.

wenn das irgend eine versicherung ließt, dann lachen die sich noch mehr die euros in die hose.

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#8
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Da lacht die Versicherung nicht, das kennen die, das ist ein ganz typischer Fall.



Der Halter des gebissenen Hundes muß sich 50% Mitschuld anrechnen lassen, da er die Gefahr wissent- und willentlich in Kauf genommen hat.

Bei 3 Hunden haften die Halter gesamtschuldnerisch.

Für die Restsumme kann sich der Halter des gebissenen Hundes EINEN Besitzer herauspicken - der muß dann zahlen (respt. die Tierhalterhaftpflichtversicherung) und er kann sich dann im Innenverhältnis die Anteile von den anderen beteiligten Hunden wiederholen.



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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
Da lacht die Versicherung nicht, das kennen die, das ist ein ganz typischer Fall.
Der Halter des gebissenen Hundes muß sich 50% Mitschuld anrechnen lassen, da er die Gefahr wissent- und willentlich in Kauf genommen hat.

O.K.
nur wenn schwappelig, er war es vermutlich geschrieben/gesagt wurde, dann stellt sich die versicherung natürlich quer. was auch nachvollziehbar ist. denn warum soll eine versicherung in leistung gehen wenn der versicherte nicht weiß ob sein tier die verletzung und somit die behandlungskosten zu verantworten hat.

es ging doch nur um die antwort des Paragrafenreiter :

"Auch würde ich persönlich für 130 Euro keine Versicherung bemühen. "

wie gesagt in diesem fall :
die kosten trägt zu 100% immer der jenige wessen hund den anderen hund die verletzung zugezogen hat.
wenn dies nicht eindeutig zu zuordnen ist dann sollten sich die parteien an einen "runden tisch"setzen und nicht wagemutig behaupten mein hund war es, ich habe ja eine versicherung du nicht(?), also zahlt die. das wäre versicherungsbetrug( ein beispiel!)!
quote:
Bei 3 Hunden haften die Halter gesamtschuldnerisch.

was ich persönlich für quatsch halte, da ja nur ein hund verletzt wurde.alle anderen haben keine verletzung, dem zu folge auch keine behandlungskosten.
nochmals! es ist zu klären wesen hund zu gebissen hat, mehr nicht!

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#10
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

blöd gelaufen aber alle Hundehalter haben nicht richtig reagiert oder besser garnicht. Zusammensetzten und sich einfach einigen, denn eigentlich weiß jeder schon genau wer der Aggressor war ;-) Das sind immer die lieben netten die man nie verdächtigt. Teilt den Schaden oder ein Frauchen sagt, der war´s vielleicht oder ewige Feinde.Gerichtlich streiten sich dann nur die Versicherungen wo jede eine Teil übernimmt aber für gutes Nachbarverhältnis ist sowas kontraproduktiv. Das alles nur, weil die Hundis gerade mal geklärt haben - wer ist der Boss. So sind Hunde und wegen ein oder zwei Tackern sollte man nicht unbedingt so ein Faß aufmachen. Die Rudelherschaft ist wohl noch nicht klar und dann gehört das dazu. Die Menschen müssen reden - die Hunde klären das schon. Grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

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#11
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
So sind Hunde und wegen ein oder zwei Tackern sollte man nicht unbedingt so ein Faß aufmachen.

der TE macht doch kein faß auf, es geht ihm nur um die frage ob die forderung des nachbarn gerechtfertigt ist. um "rudelherrschaft", sehr eigenwillige darlegung, geht es in diesem fall auch nicht.
gerechtfertigt ist nachbars forderung wenn der hund des TE zu gebissen hat und dadurch eine verletzung zu stande kam, mehr nicht!
wichtige anmerkung: alle hunde waren nicht angeleint .
demzufolge übernimmt immer die jeweilige gegenseite eventuelle
behandlungskosten.
wenn der hund der TE nachbars hund gebissen hat über nimmt sie die kosten. wenn nachbars hund hund des TE gebissen hat über nimmt er die kosten.
da nun aber keiner weiß wer gebissen hat, sollte man sich gütig einigen. das die versicherung bei nicht konkreter angabe die zahlung verweigert, bzw. nicht vollständig übernimmt ist doch klar.


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