Betreibt Gnadenhof ohneTschG §11

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Loralinz123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreibt Gnadenhof ohneTschG §11

Guten Tag,

eine Person betreibt einen Gnadenhof für Papageienohne §11 TschG. Sie ist mehrfach durch die Prüfung gefallen.
Ausserdem stellt sie Patenschaften für die Tiere aus.
Nach meiner Kenntnis ist §11 zwingend erforderlich. Ob das zuständige Finanzamt informiert ist, weiß ich allerdings nicht.

danke
Johanna

-- Editiert von Moderator topic am 30. August 2024 14:26

-- Thema wurde verschoben am 30. August 2024 14:26

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1622x hilfreich)

Keine Frage?

Sie können ja eine Anzeige stellen, wenn Sie meinen, die Person verstösst gegen Gesetze.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14254 Beiträge, 4434x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ob das zuständige Finanzamt informiert ist, weiß ich allerdings nicht.
Was hat das Finanzamt damit zu tun? Wegen den Patenschaften, oder wie?

Stefan

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von Loralinz123):
eine Person betreibt einen Gnadenhof für Papageienohne §11 TschG. Sie ist mehrfach durch die Prüfung gefallen.
Ausserdem stellt sie Patenschaften für die Tiere aus.
Nach meiner Kenntnis ist §11 zwingend erforderlich. Ob das zuständige Finanzamt informiert ist, weiß ich allerdings nicht.
Und?

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#4
 Von 
Loralinz123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was hat das Finanzamt damit zu tun? Wegen den Patenschaften, oder wie?

Sind die Einnahmen aus den Patenschaften steuerpflichtig?
Ist Paragraph 11 TschG notwendig, um einen gnadenlos zu betreiben?

Johanna

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Bist Du bei der Steuerfahndung, oder was sonst? Ich frage mich bei so Anfragen hier im Forum immer nach dem Motiv. Wenn man meint, dass da jemand Tierquälerei begeht, dann meldet man das dem zuständigen Ordnungsamt und gut ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14254 Beiträge, 4434x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sind die Einnahmen aus den Patenschaften steuerpflichtig?
Grundsätzlich schon.
Aber wenn kein Gewinn erzielt wird dann nicht, Liebhaberei ist das Stichwort (man kann auch Hobby sagen). Und bei einem Gnadenhof dürfte das regelmäßig der Fall sein, entweder ist es wirklich aus Tierliebe und Geld spielt keine große Rolle, oder es läuft so nebenbei (ein Bauer erlaubt die Nutzung einer Wiese weil er sie eh nicht braucht z.B.).
Davon das es neben den Patenschaften noch Einnahmen gibt schreibst du aber bisher nichts, und allein davon lässt sich kaum ein Gnadenhof betreiben.
Fazit: Das Finanzamt dürfte hier kaum eine Rolle spielen.

Zitat:
Ist Paragraph 11 TschG notwendig, um einen gnadenlos zu betreiben?
Ich denke Punkt 3 könnte hier zutreffen.
Aber die Grenze ist wie immer fließend, zwei drei Hunde vor dem Einschläfern retten ist wohl was anderes als ein Stall mit 100 Tieren.

Stefan

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#7
 Von 
Loralinz123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Tierquälerei

Lies den Post! Von tierquälerei war nie die Rede!!!!!
Deine Antworten sind alles andere als zielführend

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#8
 Von 
Loralinz123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Finanzamt dürfte hier kaum eine Rolle spielen.

Vielen dank, das hilft schon mal.

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#9
 Von 
Loralinz123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Finanzamt dürfte hier kaum eine Rolle spielen.

Vielen dank, das hilft schon mal.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124131 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Loralinz123):
Sind die Einnahmen aus den Patenschaften steuerpflichtig?

Nö.

Steuerpflichtig wären höchstens Umsätze, Gewinne, Einkommen - wenn die Bedingungen dafür erfüllte wären.



Zitat (von Loralinz123):
Ist Paragraph 11 TschG notwendig, um einen gnadenlos zu betreiben?

Nur wenn der Hof unter § 11 TschG fallen würde


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Entschuldigung, aber in so Fällen interessiert das Motiv schon bzw. kann interessieren. Ob ein gesetzeswidriger Zustand vorliegt, das überprüft die zuständige Behörde.

wirdwerden

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Loralinz123):
Lies den Post! Von tierquälerei war nie die Rede!!!!!


Worum geht es dir dann, denn du erwähnst ja explizit das Tierschutzgesetz?

Wenn die Tiere es bei der Frau gut haben, ist doch alles im grünen Bereich.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#13
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Loralinz123):
eine Person betreibt einen Gnadenhof für Papageienohne §11 TschG. Sie ist mehrfach durch die Prüfung gefallen.


Was soll das bedeuten? Die Behörde hält es für genehmigungspflichtig und hat die Genehmigung nicht erteilt?

Oder welche Prüfung soll das sonst sein?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11123 Beiträge, 4285x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Worum geht es dir dann, denn du erwähnst ja explizit das Tierschutzgesetz?

Papageien können wirklich laut sein, da sucht man dann eventuell halt jeden Strohhalm um die Haltung untersagen zu lassen, wenn man in der Nachbarschaft wohnt....

Anders kann ich mir eine solche Anfrage nicht erklären, wenn es den Tieren ansonsten gut geht.

1x Hilfreiche Antwort

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