Box nach Auszug instandsetzen

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.08.2020 03:36:17
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Box nach Auszug instandsetzen


Folgender Sachverhalt:
Es wurde eine Paddock-Box (Erstbezug – neu erstellt) vermietet.
Das Pferd hat diverses beschädigt.
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Wer kommt für den Schaden auf, was das Pferd angerichtet hat?
Kann ich verlangen, daß die Pferdebesitzerin die Box instandsetzt?
(also streichen, reinigen, kaputtgegangene Tröge, Lecksteinhalter, usw, ersetzt)

Über hilfreiche Antworten danke ich

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von ping01):
Kann ich verlangen, daß die Pferdebesitzerin die Box instandsetzt?
(also streichen, reinigen, kaputtgegangene Tröge, Lecksteinhalter, usw, ersetzt)

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



In der Regel ist die übliche Nutzung der Mietsache mit der Miete abgegolten, entsprechende Abnutzungen hat der Vermieter zu tragen.
Jetzt ist die Frage,
- was genau sind die Schäden und unterfallen diese der üblichen Nutzung der Mietsache
- gibt es eine Nachweis über den Zustand vor der Vermietung
- war die Box fachgerecht gefertigt / renoviert



Zitat (von ping01):
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Aber es gibt einen. Nun wäre zu prüfen, was genau dort vertraglich vereinbart wurde und wie man das im Streitfalle beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.08.2020 03:36:17
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Boxen waren Neubau, also Erstbezug bzw. Jungfräulich.

Kein anderes Pferd hat es in dieser Zeit die Box so verdreckt, Tröge kaputt gemacht, usw.
Also geht über die übliche Abnutzung hinaus.

Und es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Die Pferdebesitzerin ist der Auffassung, daß wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann sie alles kaputt hinterlassen.

Wie sieht es rechtlich aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von ping01):
Kein anderes Pferd hat es in dieser Zeit die Box so verdreckt, Tröge kaputt gemacht, usw.
Also geht über die übliche Abnutzung hinaus.

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von ping01):
Und es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Ist bekannt.



Zitat (von ping01):
Die Pferdebesitzerin ist der Auffassung, daß wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann sie alles kaputt hinterlassen.

Auch diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von ping01):
Wie sieht es rechtlich aus?

Mangels neuer Fakten: siehe #1


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.08.2020 03:36:17
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für fakten fehlen konkret?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Es geht weniger um Fakten, sondern um die Abgrenzung zwischen Abnutzung / Verschleiß und Beschädigung.

Abnutzung (auch starke Abnutzung), die dadurch entstanden ist, dass die Mieterin die Box vertragsgemäß genutzt hat, ist durch die Miete abgedeckt. D.h. der Vermieter muss die Renovierung zahlen, dafür hat er ja Miete kassiert.

Beschädigungen, die dadurch entstanden sind, dass die Mieterin auf eine Art und Weise genutzt hat, die nicht vom Mietvertrag abgedeckt ist, gehen zu Lasten der Mieterin. Das wäre dann ein Verstoß gegen den Mietvertrag, der zu Ansprüchen des Vermieters führt.
Bislang ist nicht zu erkennen, dass die Mieterin die Box nicht so genutzt hat, wie es der Vertrag vorsieht. Vertragliche Nutzung war sicher "Beherbergung eines Pferdes". D.h. Schäden (auch starke) die durch "Beherbergung eines Pferdes" entstanden sind, sind Vermieterproblem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich bin selbst Pferdebesitzerin und habe vor einigen Jahren eine Pferdebox jungfräulich neu bezogen. Mein Pferd hat (da der Betreiber allerdings kaum gefüttert hat...) die gesamten Innenwände der Box abgenagt - Holz. Die sah dann natürlich auch nicht mehr schön aus...

In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung des Pferdebesitzers - aber nur, wenn es eindeutig als Beschädigung nachgewiesen wird! In meinem Fall fiel es unter normale Abnutzung.

Sind Dinge beschädigt worden - Trog, Raufen, Türen etc. - kann man sich da durchaus mal an die Versicherung wenden. Für Dreck, nicht gekalkte Wände oder Flecken, kommt aber keiner auf...

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