Folgender Sachverhalt:
Es wurde eine Paddock-Box (Erstbezug – neu erstellt) vermietet.
Das Pferd hat diverses beschädigt.
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.
Wer kommt für den Schaden auf, was das Pferd angerichtet hat?
Kann ich verlangen, daß die Pferdebesitzerin die Box instandsetzt?
(also streichen, reinigen, kaputtgegangene Tröge, Lecksteinhalter, usw, ersetzt)
Über hilfreiche Antworten danke ich
Box nach Auszug instandsetzen
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatKann ich verlangen, daß die Pferdebesitzerin die Box instandsetzt? :
(also streichen, reinigen, kaputtgegangene Tröge, Lecksteinhalter, usw, ersetzt)
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
In der Regel ist die übliche Nutzung der Mietsache mit der Miete abgegolten, entsprechende Abnutzungen hat der Vermieter zu tragen.
Jetzt ist die Frage,
- was genau sind die Schäden und unterfallen diese der üblichen Nutzung der Mietsache
- gibt es eine Nachweis über den Zustand vor der Vermietung
- war die Box fachgerecht gefertigt / renoviert
ZitatEs gibt keinen schriftlichen Vertrag. :
Aber es gibt einen. Nun wäre zu prüfen, was genau dort vertraglich vereinbart wurde und wie man das im Streitfalle beweisen könnte.
Die Boxen waren Neubau, also Erstbezug bzw. Jungfräulich.
Kein anderes Pferd hat es in dieser Zeit die Box so verdreckt, Tröge kaputt gemacht, usw.
Also geht über die übliche Abnutzung hinaus.
Und es gibt keinen schriftlichen Vertrag.
Die Pferdebesitzerin ist der Auffassung, daß wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann sie alles kaputt hinterlassen.
Wie sieht es rechtlich aus?
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ZitatKein anderes Pferd hat es in dieser Zeit die Box so verdreckt, Tröge kaputt gemacht, usw. :
Also geht über die übliche Abnutzung hinaus.
Diese Theorie ist schlicht falsch.
ZitatUnd es gibt keinen schriftlichen Vertrag. :
Ist bekannt.
ZitatDie Pferdebesitzerin ist der Auffassung, daß wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann kann sie alles kaputt hinterlassen. :
Auch diese Theorie ist schlicht falsch.
ZitatWie sieht es rechtlich aus? :
Mangels neuer Fakten: siehe #1
Was für fakten fehlen konkret?
Es geht weniger um Fakten, sondern um die Abgrenzung zwischen Abnutzung / Verschleiß und Beschädigung.
Abnutzung (auch starke Abnutzung), die dadurch entstanden ist, dass die Mieterin die Box vertragsgemäß genutzt hat, ist durch die Miete abgedeckt. D.h. der Vermieter muss die Renovierung zahlen, dafür hat er ja Miete kassiert.
Beschädigungen, die dadurch entstanden sind, dass die Mieterin auf eine Art und Weise genutzt hat, die nicht vom Mietvertrag abgedeckt ist, gehen zu Lasten der Mieterin. Das wäre dann ein Verstoß gegen den Mietvertrag, der zu Ansprüchen des Vermieters führt.
Bislang ist nicht zu erkennen, dass die Mieterin die Box nicht so genutzt hat, wie es der Vertrag vorsieht. Vertragliche Nutzung war sicher "Beherbergung eines Pferdes". D.h. Schäden (auch starke) die durch "Beherbergung eines Pferdes" entstanden sind, sind Vermieterproblem.
Ich bin selbst Pferdebesitzerin und habe vor einigen Jahren eine Pferdebox jungfräulich neu bezogen. Mein Pferd hat (da der Betreiber allerdings kaum gefüttert hat...) die gesamten Innenwände der Box abgenagt - Holz. Die sah dann natürlich auch nicht mehr schön aus...
In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung des Pferdebesitzers - aber nur, wenn es eindeutig als Beschädigung nachgewiesen wird! In meinem Fall fiel es unter normale Abnutzung.
Sind Dinge beschädigt worden - Trog, Raufen, Türen etc. - kann man sich da durchaus mal an die Versicherung wenden. Für Dreck, nicht gekalkte Wände oder Flecken, kommt aber keiner auf...
Und jetzt?
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