Guten Abend.
Ich habe vor einen Hund aus dem Tierschutz zu "adoptieren".
Soweit ist auch alles prima, Vorkontrollle bestanden & nun den Vertrag erhalten.
Wenn ich mir diesen so durchlese, dann kommt er mir vor wie ein Kaufvertrag (der "Preis" steht drin, und auch die weiteren Formulierungen sind eher wie bei einem Kauf gehalten)
Ergo würde aus meiner Sicht der Hund dann in meinen "Besitz" übergehen?
(anbei der Vertrag, es tut mir leid das es so lang wird, aber ich bin wirklich verunsichert)
Nun gehen aus meiner Sicht also alle Pflichten und Kosten auf mich über, auch wenn die Fellnase überraschend doch krank ankommt (also der Verein haftet für absolut nichts) was ja auch normal wäre.
Allerdings sieht es so aus, dass Gier ein Haufen Klauseln enthalten sind, die mir direkt nicht gefallen. Nicht dass ich böses vor habe, aber wenn es dann MEIN Hund ist, mit allem was dazu gehört, wie kann es sein, dass mir da im Vorwege Vertragsstrafe, Wegnahme zu meinen Kosten, etc, angedroht werden?
Ist das zulässig?
Hier der Vertrag :
Tierschutzvertrag
zwischen der Tierschutzorganisation Xyz e. V.
(nachstehend auch QQ genannt)
Musterstrasse 1 – D-3333 Musterstadt , Mobil: +49 000550000 oder +49 0002220000
Email: @gmail.com / www.Xyz.eu
und nachfolgend genannter/n Person/en (nachstehend auch Übernehmer genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
Name, Frau/Herr : Max Mustermann
Angaben zum Hund:
Name des Hundes: HUND
Chip-Nr.: siehe Pass
Geschlecht : männlich
Kastriert/ Sterilisiert ja
Ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut ist in unserem Partnertierheim vorgenommen worden. Auf besonderen Wunsch des Übernehmers kann fakultativ vom Partnertierheim eine landesübliche Blutuntersuchung durchgeführt werden.
Der im Impfpass, der dem Übernehmer mit dem Hund übergeben wird, angegebene Impfstatus sollte nach
Übernahme des Hundes von einem Tierarzt überprüft werden. QQ kann für die im Impfpass angegebenen Impfungen keine Garantie übernehmen wegen einer nicht immer einfachen Kommunikation zwischen uns und dem Tierheim vor Ort. Ausgaben für etwaige Nach- oder Erstimpfungen trägt der Übernehmer.
Vertragsbedingungen
§ 1 Übernahme des Hundes
Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu beachten, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und solche auch durch eine andere Person nicht zu dulden; das Tier nicht an eine Kette oder sonstige Anbindehaltung zu legen; es nicht zum Ziehen von Lasten zu verwenden und ihm tagsüber ausreichend Auslauf zu gewähren; das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, wie Tierversuchen, zur Verfügung zu stellen; eine sich als notwendig ergebende Tötung nur von einem Tierarzt schmerzlos vornehmen zu lassen und von der
Tötung unter Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung unverzüglich QQ Mitteilung zu machen. Das
Abhandenkommen des Tieres ist unverzüglich QQ und der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Ordnungsbehörde zu melden.
§ 2 Pflichten des Übernehmers
Der Übernehmer verpflichtet sich, das vorgenannte Tier ausschließlich zum Verbleib in seinem eigenen Haushalt zu übernehmen. Der Übernehmer verpflichtet sich weiterhin, das Tier nicht in einem Zwinger, einer Garage, einem Kellerraum, einer Scheune, einem Stall oder einem dem gleichzusetzenden Gebäude zu halten. Eine Weitergabe an eine dritte Person ist nicht beabsichtigt und darf nicht erfolgen.
§ 3 Tierärztliche Versorgung, Sicherheit gegen Entlaufen
Das Tier ist in regelmäßigen Abständen einem Tierarzt vorzuführen, um notwendige Impfungen und
EnQQurmungen durchführen zu lassen. Insbesondere in der Eingewöhnungszeit ist anstelle eines Halsbandes ein Brustgeschirr gegen Entlaufen zu verwenden. Dies wird auch für die Zukunft empfohlen.
§ 4 Regelung bei notwendiger Abgabe des Hundes
Der Übernehmer verpflichtet sich, bei Vorliegen persönlicher oder sonstiger Gründe und/oder Problemen, die ihm das Halten des Tieres nicht mehr ermöglichen, umgehend QQ davon zu informieren. QQ wird sich bemühen, eine geeignete Endstelle oder Pflegestelle zu suchen. QQ wird im Interesse des Hundes alles daran setzen, ihn schnellstmöglich in eine andere Pflege- oder Endstelle zu geben. Eine Rücknahmepflicht von QQ besteht jedoch nicht.
Sollte QQ in einer angemessenen Frist keine Pflege-oder Endstelle finden, wird QQ im Gegenzug dem Übernehmer eine Freigabe-Erklärung zukommen lassen, wonach der Übernehmer berechtigt ist, den Hund anderweitig zu vermitteln. Auch in einem solchen Fall ist QQ über den neuen Besitzer zu informieren und die Angaben zum neuen Besitzer sind QQ mitzuteilen. Der Hund ist nur über Schutzvertrag und Schutzgebühr weiterzuvermitteln. Die Schutzgebühr ist auf das Konto von QQ zu überweisen und wird für den Tierschutz verwendet.
§ 5 Überprüfungsrecht
Der Übernehmer gestattet QQ sich durch Beauftragte jederzeit vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der vorerwähnten Vertragsverpflichtungen zu überzeugen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich das Tier befindet.
§ 6 Nicht kastrierte Hündin
Der Übernehmer verpflichtet sich, eine von QQ übernommene nicht kastrierte Hündin nicht decken zu lassen. Sollte eine von QQ vermittelte Hündin dennoch tragend sein, so ist QQ umgehend zu unterrichten. Sollte eine von QQ vermittelte Hündin Welpen bekommen, werden diese ausschließlich über QQ vermittelt.
§ 7 Gesundheitszustand
QQ übernimmt keine Gewährleistung für das Tier. Besondere Eigenschaften werden nicht zugesichert. Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit nicht hier im Vertrag angegeben, frei von erkennbaren Krankheiten.
§ 8 Empfehlung von Kastration oder Sterilisation
Aus Gründen des Tierschutzes und in Absprache mit einem Tierarzt empfehlen wir, eine Kastration oder Sterilisation durchführen zu lassen. Ob diese bereits durchgeführt worden ist, finden Sie auf Seite 1 dieses Vertrages unter „Angaben zum Hund".
§ 9 Schutzgebühr
Zum Ersatz angefallener Kosten erhebt der QQ eine Schutzgebühr in Höhe von
340,00 €
Dieser Betrag ist nach Abschluss dieses Vertrages und vor Übernahme des Hundes auf folgendes Konto einzuzahlen: Xyz e. V., Sparkasse inland , IBAN: DE00000000000001; BIC: ABC12344
§ 10 Rücktritt vom Vertrag
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr gemäß §§ 1 bis 7 dieses Vertrages bei Rückgabe des Tieres besteht nicht.
Tritt der Übernehmer von diesem Vertrag bereits vor Ausreise des Tieres zurück, behält QQ 50 % der Schutzgebühr ein.
§ 11 Aufkommen für eQQaige Nachfolgekosten
Wird der Hund am Transporttag nicht abgenommen, ist er dennoch vollständig zu bezahlen; darüber hinaus kommt der Erwerber für alle Nachfolgekosten (Pensionskosten, Fahrketten etc.) auf.
§ 12 Sicherheitsgeschirr
Zur Sicherheit gegen Entlaufen tragen alle von uns vermittelten Hunde bei der Übernahme und auch dringend empfohlen für die erste Zeit nach Übernahme ein spezielles Sicherheitsgeschirr. Der Übernehmer verpflichtet sich, dieses Geschirr spätestens nach eQQa einem Monat nach Übernahme des Hundes auf seine Kosten an QQ zurückzusenden. Geschieht dies nicht, berechnet QQ für das Geschirr xy.00 €.
§ 13 Vertragsänderung, Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam erweisen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vereins in Overath.
§ 14 Vertragsstrafe
Verstößt der Übernehmer gegen Bedingungen aus diesem Tierschutzvertrag, erhebt QQ eine Strafe in Höhe von 350,00 Euro. Dieses Geld fließt unmittelbar dem Tierschutz zu. Es besteht Einigkeit darüber, dass Xyz e.V. berechtigt ist, die unverzügliche Rückgabe des Tieres zu fordern, wenn der neue Tierhalter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 15 Anmeldung des Hundes
Der Übernehmer verpflichtet sich, den Mikro-Chip sofort nach Einzug des Tieres bei TASSO, Frankfurter Str. 20, 65795 Hattersheim, www.tiernotruf.org , auf sich anzumelden. Er verpflichtet sich außerdem den Hund umgehend steuerlich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Spezielle Vereinbarung:
Der Übernehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den kompletten Vertrag durchgelesen und deren Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Er bestätigt mit seiner Unterschrift ebenfalls, dass er mit den Regelungen einverstanden ist. Der Vertrag besteht aus drei Seiten plus Anhang.
Der Übernehmer erteilt mit seiner Unterschrift das Einverständnis zum Verarbeiten, wie Erfassen und Speichern, der in diesem Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten.
Die Angaben werden von QQ lediglich in Zusammenhang mit der Vermittlung eines Hundes oder mehrerer Hunde
verwendet. Hierzu gehört auch, dass Angaben zum Übernehmer in das EU-System TRACES, zu dem Veterinärämter Zugang haben, eingegeben werden.