Darf das Tierheim Geld behalten

18. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
ladycherry89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf das Tierheim Geld behalten

Wir haben meiner Tochter im Urlaub einen Hund gekauft zum Geburtstag weil sie so gerne einen haben wollte und der hund nicht sehr teuer war haben wir es dann doch gemacht. aber mein mann gefellt der hund nicht aber weil es zum geburtstag war kriegt meine tochter noch jetzt einen neues geschenk von dem geld von dem hund. da der hund aus dem urlaub war was zu weit weg ist hat meine tochter den hund zum teierheim gebracht die haben den genommen ohne das geld zurück zu geben!!! jetzt hat also meine tochter kein geschenk und kein geld dabei wollten wir doch was anderes darf das Tierheim einfach das geld behalten für den hund obwohl sie jetzt ja beides haben und wir nichts mehr oder muss das zu uns das geld wieder gegeben danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wieso sollte das Tierheim euch Geld geben für den Hund?
Eigentlich wundert mich eher, dass ihr für die Abgabe nicht noch bezahlen musstet, das ist eigentlich eher so üblich.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

:party: fünfte Jahreszeit?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ist klar, man kauft irgendwo unüberlegt und verantwortungslos einen Hund, bringt ihn dann ins nächste Tierheim und erwartet, dass die einem den Kaufpreis erstatten.... Geht's noch???


Jemand Popcorn? Noch ein Bier...

Amüsanter Thread...

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Hey ladycherry89, ich habe hier mal ein paar Satzzeichen für dich:

...............,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,;;;;

Verwende sie nach eigenem Belieben, aber bitte verwende sie. ;)

quote:
darf das Tierheim einfach das geld behalten für den hund obwohl sie jetzt ja beides haben


Die Schilderung ist hinreichend unklar. Du hast den Hund im selben Tierheim abgegeben, in dem du ihn auch bekommen hast? Seit wann verkaufen Tierheime Tiere?

Und wenn du den Hund in Spanien kaufst und in Deutschland ins Tierheim gibst, welche "sie" haben denn dann "beides"?

Naja, ich freue mich auch schon, wie's mit unserem RTL-II-Publikum hier weiter geht... ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ladycherry89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja danke für die antworten aber glauben konnte ich das nicht denn es soll ja fair sein und nicht das wir gar nichts haben. Aber ich war bei der polizei und der mann hat auch gesagt das tierheim muss das geld von dem hund nicht geben obwohl der hundehändler gesagt hat das das geld dann wiederkommt. aber eine anzeige ging dann nicht obwohl doch in deutschland alles gerecht sein soll naja was typisch oder und wir fehler nicht gemacht haben sind wir trotzdem die dummen aber egal. danke aber für die hilfe auch wenn ich anders dachte danke

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Der Hundehändler kann doch nicht sagen, das jemand anderes euch das Geld wieder gibt.....

Wenn euch der Händler das zugesichert hat (was ihr natürlich beweisen müsstet), dann hättet ihr den Hund dem Händler zurück geben können, und der hätte das Geld zurück zahlen müssen.

Außerdem habt ihr einen Fehler gemacht: ihr habt einfach einen Hund gekauft, den ihr dann doch nicht wolltet.

Rechtlich ist das komplett in Ordnung, ich sehe nichts, was daran unfair ist.
Wenn ihr statt einen Hund einen Fernseher gekauft hättet und hättet diesen zum Recyclinghof gebracht, weil er euch nicht mehr gefällt, hättet ihr auch euer Geld nicht wieder bekommen.

Wen wolltet ihr denn anzeigen? Das Tierheim hat alles richtig gemacht. Der Händler hat falsche Versprechungen gemacht, aber selbst das reicht nicht für eine Anzeige (und wenn der Händler im Ausland sitzt, wird sich niemand die Mühe machen, das zu Verfolgen).

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also erstmal, dass was ihr mit dem Hund gemacht habt, ist einfach das allerletzte von Euch!!! Sowas sollte man unter strafe stellen!

Nun aber zum eigentlichen Thema, es ist egal ob ihr den Hund von einem Händler habt, oder auch im Tierheim selber geholt hättet.
Wenn man etwas kauft (ohne Fernabsatz) ist es gekauft! Wenn man dann die "Sache" zurückgeben will, dann nur nach den Bedingungen, die der rücknehmende setzt! Sprich wenn man in einem Tierheim ein Tier kauft, dies dann aber nach gewisser Zeit egal wieso auch immer zurückbringt, kann das Tierheim auch das Geld behalten!

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#9
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Das arme arme Kind, ein Leben ohne Hund, ohne Geschenk in so einen Elternhaus. ich hoffe das Kind gefällt euch bis es 18 wird, nicht das ihr im Waisenhaus das Geld zurück wollt.

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
aber eine anzeige ging dann nicht obwohl doch in deutschland alles gerecht sein soll naja was typisch oder und wir fehler nicht gemacht haben sind wir trotzdem die dummen aber egal.


Werte ladycherry89,

ich habt Fehler gemacht, mehr als Einen.

Erster Fehler, ich habt euch ein Tier gekauft, obwohl ihr offensichtlich weder die geistige Reife dazu besitzt, noch die nötigen Verpflichtungen, die der Kauf eines Lebewesens mit sich bringt, zu kennen scheint.

Zweiter Fehler, den Hund, bzw. dessen Kauf mit der Bestellung beim Versandhaus zu vergleichen.

Dritter Fehler, das Tierheim mit der Wohlfahrt zu verwechseln.

Um Dir das ein bisschen verständlicher zu machen ,ein Beispiel was auch Du hoffentlich verstehst.

Du kaufst bei Aldi ein Notebook, merkst das du es nicht haben willst. Dann gehst du zu Lidl (weil es näher ist) um es umzutauschen.
Und du wunderst dich allen Ernstes, dass die Dir nicht dein Geld zurückgeben wollen?

Sorry, aber hier wart ihr völlig zu Recht die Dummen

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
aber eine anzeige ging dann nicht obwohl doch in deutschland alles gerecht sein soll naja was typisch oder und wir fehler nicht gemacht haben sind wir trotzdem die dummen aber egal. danke aber für die hilfe auch wenn ich anders dachte danke


Das mit den Satzzeichen hast du auch nicht verstanden, wer soll so einen stream of consciousness lesen?
:crazy:
:closed:

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie hat doch gar nichts kapert, insbesondere nicht den Unterschied zwischen Verkauf und Abgabe.

Was hab ich neulich gelesen? Jeder 6. Erwachsene hat den Bildungsstand eines 10-jährigen Kindes, nicht mehr. Allerdings beherrschten meine Beiden mit 10 wenigstens die Grundlagen der Rechtschreibung und die Interpunktionsregeln.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 30.12.2013 10:28

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Jeder 6. Erwachsene hat den Bildungsstand eines 10-jährigen Kindes


Wird hier im Forum leider bestätigt...
Wenn auch möglicherweise nicht repräsentativ oder prozentual übereinstimmend, zumindest aber tendenziell...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Könntet Ihr diese Angelegenheit bitte bei RTL bzw. RTL2 vorbringen?
Auf die Umsetzung im Vormittagsprogramm wäre ich sehr gespannt.
Dafür würde ich sogar Urlaub nehmen.

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