Hallo
mal angenommen man hat sein Pferd ohne einen geschlossenen Einstellervertrag und ohne Kündigungsfrist in einen Privatstall eingestallt... und ist dann nach 2 Monaten mit seinem Pferd in einen neuen Stall gezogen.
Darf der SB dann einfach das Zubehör behalten und nicht rausrücken, oder kann der Pferdebesitzer sich das wiederholen?
LG
Darf der SB einfach ohne Einstellervertrag meine Sachen unterschlagen?
14. August 2015
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Frage vom 14. August 2015 | 18:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der SB einfach ohne Einstellervertrag meine Sachen unterschlagen?
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#1
Antwort vom 14. August 2015 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
Kommt darauf an, ob man dem SB noch Vergütung schuldet.
Desweiteren kommt es entscheidend darauf an, das man sein Eingentum an den Sachen nicht nur behauptet, sondern auch beweist.
#2
Antwort vom 14. August 2015 | 19:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung und Boxenpacht war nicht ausgemacht. Und beweisen kann der Pferdebesitzer es alle male
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. August 2015 | 02:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitat:Vergütung und Boxenpacht war nicht ausgemacht.
Ist auch nicht notwendig denn das hat der Gesetzgeber schon so geregelt:
§ 612 BGB - Vergütung
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
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