Darf der SB einfach ohne Einstellervertrag meine Sachen unterschlagen?

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Andysengel04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der SB einfach ohne Einstellervertrag meine Sachen unterschlagen?

Hallo

mal angenommen man hat sein Pferd ohne einen geschlossenen Einstellervertrag und ohne Kündigungsfrist in einen Privatstall eingestallt... und ist dann nach 2 Monaten mit seinem Pferd in einen neuen Stall gezogen.
Darf der SB dann einfach das Zubehör behalten und nicht rausrücken, oder kann der Pferdebesitzer sich das wiederholen?

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Kommt darauf an, ob man dem SB noch Vergütung schuldet.
Desweiteren kommt es entscheidend darauf an, das man sein Eingentum an den Sachen nicht nur behauptet, sondern auch beweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Andysengel04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vergütung und Boxenpacht war nicht ausgemacht. Und beweisen kann der Pferdebesitzer es alle male

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat:
Vergütung und Boxenpacht war nicht ausgemacht.

Ist auch nicht notwendig denn das hat der Gesetzgeber schon so geregelt:
§ 612 BGB - Vergütung
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.




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