Drusetest

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
*sterndu*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drusetest

Hallo zusammen
Ich hab ne Frage, vl kennt sich ja wer hier damit aus

Ich wollte aus einem Pensionsstall ausziehen in einen anderen Stall, was auch schriftlich und mündlich für Monatsende angekündigt wurde. (Wir haben keinen schriftlichen Vertrag ausgefertigt)

Ein paar Tage vor besagtem Termin hat eine neue Einstellerin ein Pferd aus Spanien gekauft (Stallbetreiberin war dabei). Das Pferd sei erst 1 Woche in Deutschland und eine AKU machen sie dann erst bei uns am Stall. Der Händler habe ein Tupferdrusetest gemacht der negativ ist und will diesen aber gerade nicht finden bzw rausrücken. Dass das Pferd nicht Influenza geimpft war war bekannt
Soweit so gut. Das Pferd wurde gebracht und mit Abstand von einigen Boxen in dem stall gesteckt. 1 Tag später dann die ersten Symptome. Daraufhin folgten Tests und was kam raus...Druse und Influenza. Stall unter Quarantäne. Quarantänemaßnahmen wurden gut eingehalten.Nun mussten wir unseren Auszug ungewollt aber ärgerlicherweise verschieben und warten bis das Pferd keine Symptome mehr hat um.mit der Testung an zu fangen. (Es benötigt 3 Rachenspültests im Abstand von jew. 1 Woche um sicher zu gehen, dass ein Pferd gesund ist und in einen anderen Stall ziehen darf wegen der Ansteckungsgefahr). Ein weiteres Pferd hatte in dieser Zeit Anzeichen und hat sich mit Influenza angesteckt da dies nicht geimpft war(vertrug die Impfung nur sehr schlecht). Mehrere Wochen mussten wir täglich Temperatur kontrollieren und die Pferde täglich auf Krankheitsanzeichen prüfen.
Es sind nun 2 Fragen im Raum,
1. Wer bezahlt die notwendigen Rachenspülproben die wir ba brauchten um überhaupt ausziehen zu können (sehr viel später als geplant)?
2. Wer bezahlt die Kosten für das Pferd das sich an Influenza angesteckt hat?
Vielen Dank schon mal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn der Stallbetreiber im vollen Bewusstsein ein Risiko-Pferd in den Stall lässt, dann wird er sich dem Schadenersatz seiner Nachlässigkeit nicht entsziehen können.
Auch der Eigentümer des Pferdes wäre hier noch mit im Boot.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gottothinkpositiv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keine Pflicht für Stallbesitzer, neue Pferde auf Druse zu testen und eine Influenza-Impfung zu fordern.

Der Stallbesitzer kann da so viele "Risiko-Pferde" aufnehmen, wie er will, er ist in keinem Fall haftbar zu machen.

Druse ist persönliches Pech.
Das Pferd kann sich auch beim Tierarzt oder Schmied angesteckt haben.

Der Einzige, der hier eventuell haftbar zu machen ist, ist der Händler, der die Tupferprobe nicht "findet".

Aber auch das ist sehr fraglich.
Das Pferd kann sich auch nach dem Tupfertest im neuen Stall angesteckt haben.

Pferde halten ist teuer, Du kannst auch niemanden verklagen, wenn Du eine Grippe bekommst.


HvS: das ist falsch und zwar so richtig.
Oder verklagst Du Deinen Vermieter, wenn Du eine Erkältung bekommst, weil Dein Nachbar Dich angesteckt hat?






-- Editiert von Gottothinkpositiv am 08.09.2020 17:44

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#3
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Druse ist leider eine echt tückische Krankheit: das Pferd kann sich den Erreger z.B. direkt beim Tierarzt geholt haben, der den urspr. Test gemacht hat. Der muss nur vorher Kontakt zu einem anderen kranken Tier gehabt haben und schwupp, haben wir den Salat....

Der Stallbetreiber ist ja nicht verpflichtet, sich nur "nachweislich" gesunde Pferde in den Stall zu stellen. Schleppt jemand Druse ein, dann hat man eben Pech gehabt, so böse es klingt.

Ggf. könnte man noch an den Tierarzt gehen, der den negativen Test nicht mehr findet. Aber es wird schon seinen Grund haben, warum er den nicht mehr findet ;)

Die Kosten bleiben leider an den Besitzern hängen. Sonst müssten ja reihenweise schuldige Pferdebesitzer die Kosten zahlen, wenn Druse mal wieder umgeht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gottothinkpositiv):
HvS: das ist falsch und zwar so richtig.

Nö.



Zitat (von Janina1190):
Schleppt jemand Druse ein, dann hat man eben Pech gehabt, so böse es klingt.

Nein, da wird durchaus abgewogen ob es ein "Unfall" war oder nicht (Stichworte: fahrlässig, grob fahrlässig)



Zitat (von Janina1190):
Die Kosten bleiben leider an den Besitzern hängen.

Nicht unbedingt.



Zitat (von Janina1190):
Sonst müssten ja reihenweise schuldige Pferdebesitzer die Kosten zahlen, wenn Druse mal wieder umgeht...

Durchaus ja. Wobei Pferdebesitzer sich meiner Erfahrung nach eher untereinander einigen als vor Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Das Tier war bei Kauf augenscheinlich gesund, sonst wäre es erst gar nicht über die Grenze gekommen. Die Gesundheit des Tieres wird von einem Amtstierarzt (Ausreiseland) bescheinigt und darf nicht älter als 7-10 Tage sein ä, sonst bekommt das Tier keine Traces, ohne die kann es nicht in ein anderes Land einreisen. Somit ist der Stallbetreiber aus einer evt Haftung raus.

Der Stallbetreiber ist auch nicht verpflichtet einen Drusetest zu fordern, auch hier ist er nicht haftbar zu machen für ein evt erkranktes Tier, oder den Bestandstest.

Ich hoffe, dass alle Tiere wieder gesund werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Die Traces dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, sry hab mich vertan.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Somit ist der Stallbetreiber aus einer evt Haftung raus.

Und warum hat er es dann in "Quarantäne" gesteckt? So einfach ist es mitunter nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Doch ist es, manche (ordentliche) Stallbetreiber machen das um sicher zu gehen, die meisten Tiere werden jedoch so eingestallt.

Kein Stallbetreiber stellt sich wissentlich ein Tier mit einer höchstinfektiösen Krankheit in den gesunden Bestand.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gottothinkpositiv
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass der Stallbesitzer das Pferd in "Quarantäne" steckte, ist wohl seinem erhöhtem Verantwortungsgefühl geschuldet.

Gerade in größeren Reitbetrieben werden die Neuankömmlinge häufig separiert um zu verhindern, dass der gesamte Bestand nicht erkrankt. Eine übliche Vorsichtsmaßnahme, die aber nicht verpflichtend ist.
Ställe ohne Turnierreiter separieren die Pferde in den ersten drei Wochen nicht und Offenställe schon gar nicht. Wäre auch gar nicht möglich.

Der Stallbesitzer ist also seiner Verantwortung zu 150% gerecht geworden.


Die Pferdebesitzerin hätte ihr Pferd auch impfen können. Gegen Influenza ebenso wie gegen Druse.
https://www.msd-tiergesundheit.de/produkte/equilis-strepe/
https://www.msd-tiergesundheit.de/produkte/equilis-prequenza-te/

Wieso die Pferdebesitzerin auf den Gedanken kommt, andere müssen für ihre Versäumnisse aufkommen, ist mir ein Rätsel.

Und wie Harry von Sell die Verantwortung für Viren und Bakterien auf den Stallbesitzer abwälzen will, ist mir auch ein Rätsel. Allgemeines Lebensrisiko, schon mal gehört?
Es handelt sich hier nicht um meldepflichtige Krankheiten, der SB oder die Besitzerin des anderen Pferdes trifft hier keine Verantwortung.
Und auch dem Verkäufer kann man nicht an den Karren fahren. Ein Pferd kann sich nach der Tupferprobe anstecken, oder sogar beim Tierarzt, Hufschmied, Transporteur.

Grauselig. Meine Kinder sind erkältet, hoffentlich stecken sie den Nachbarn nicht an, sonst zerren sie mich am Ende noch vor den Kadi.

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