Durch Nachbarn ausgesperrte Katze

10. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
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(85 Beiträge, 19x hilfreich)
Durch Nachbarn ausgesperrte Katze

Hallo Tierfreunde,

ich bräuchte dringend mal einen Rat, was man hier tun kann. Folgender Sachverhalt:

Wir wohnen im 1. OG und haben eine Katze (Freigänger, nachts). Zunächst gestatteten uns die Vorbesitzer im EG eine Katzenleiter, über die der Kater auf unseren Balkon und somit in unsere Wohnung gelangen konnte. Die seit Anfang des Jahres neuen Eigentümer im EG verboten nun die Katzenleiter und ich musste sie wieder abbauen. Der Kater hat nun aber dennoch einen Weg auf den Balkon gefunden. Er springt (ausschließlich nachts, wenn keiner mehr da ist) auf einen unterhalb unseres Balkons befindlichen Trennzaun (zwischen den beiden EG- Wohnungen - Reihenhaus) und von da aus gelangt er auf unseren Balkon. Das gefällt den neuen Eigentümern nun aber, nach über 3 Monaten, auch nicht mehr und sie haben auf dem Trennzaun spitze Hindernisse angebracht, die dem Kater den Zugang zu unserem Balkon verwehren sollen. Ich lasse den Kater nun erst mal durch die Haustür nach draußen, weiß aber natürlich nicht wann er wieder kommt. Zu den mutmaßlichen Zeiten öffne ich die Haustür dann einen kleinen Spalt, damit er ins Haus (nur 4 Parteien, ländliche Gegend) und dann auch zu unserer Wohnung und seinem Futter gelangen kann. Das gefällt den neuen Nachbarn natürlich auch nicht, und die machen die Tür immer wieder zu, so dass ich Sorge habe, dass der Kater gar nicht mehr wieder kommt und vielleicht sogar verhungern könnte. Ich weiß mir keinen Rat mehr, ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten im EG ist nicht mehr möglich. Hat jemand ne Idee, wie man diesen Gordischen Knoten zerschlagen könnte. Kann man gegen diese Nachbarn ev. sogar juristisch vorgehen, bzw. kann ich irgendwie erwirken, dass dem Kater der Zugang zur unserer Wohnung ermöglicht werden kann? Der Kater wurde für unseren Sohn(11) angeschafft, der unter der Situation auch schon zu leiden beginnt, auch er macht sich natürlich große Sorgen um seinen Kater.

Danke und VG

-- Editiert von koala150 am 10.04.2020 09:33

-- Editiert von koala150 am 10.04.2020 09:35

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47 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich weiss jetzt nicht, ob Ihr Mieter oder Eigentümer seid. Ob ein Anspruch auf ungehinderten Katzenzugang besteht. Wahrscheinlich kann man das verneinen.

Dir zur Beruhigung: Katzen können durchaus die ganze Nacht draußen sein, dann vor der Eingangstür warten, bis jemand kommt. Da verhungert keine Katze, zieht auch nicht um. Ich habe sogar mal eine Katzenklappe abgeschafft, einfach, weil meine Katze halbtote Mäuse bei mir in der Wohnung zwischenlagerte. Saß dann am Morgen vor der Eingangstür, kam auf Zuruf, bzw. wartete auf mich. Katzen sind ja nicht blöd, das klappt schon, glaub es mir mal.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Wir sind Mieter. Danke für Deine aufmunternden Worte. Woll´n wir mal hoffen, dass die Katze das auch weiß und nicht persönlich nimmt. ;-)) Sorgen mach´ ich mir trotzdem, denn er ist seit gestern Abend weg und war noch nie solange weg.

Zitat (von wirdwerden):
Katzen sind ja nicht blöd,


Stimmt, sieht man ja daran, dass er den Weg auch ohne Katzenleiter geschafft hat. Klüger als manche Zweibeiner sind sie ohnehin.

Die Frage, ob später zugezogene Mieter/Eigentümer eine bestehende Regelung einfach außer Karft setzen können beschäftigt mich dennoch weiterhin. Bestünde dann nicht wenigstens ein Anspruch auf eine Alternativregelung wenn schon die Leiter nicht mehr akzeptiert wird?

Ach übrigens, die Sache mit den Betreuungszeiten meines Sohnes (Du hattest Dich an der Diskussion mit beteiligt, s. hier: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=564295&p=1) hab ich haushoch gewonnen. Hab dort auch noch paar Worte drunter geschrieben.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Die Frage, ob später zugezogene Mieter/Eigentümer eine bestehende Regelung einfach außer Karft setzen können beschäftigt mich dennoch weiterhin.


Diese Regelung besteht eben nicht mit dem neuen Mieter. Es war eine mündliche Absprache mit dem Vormieter. Und eine geduldete Katzenleiter und anderes sind eben nur Duldungen. Die haben keine Rechtskraft. Bei einem Tier wird man sich nur schwer auf das Gewohnheitsrecht berufen können.

Ich lese nicht,. dass man sich schon einmal zusammengesetzt hat und die Sache vernünftig besprochen hat. Dies sollte man doch zuerst tun bevor man nach juristischen Spielereien in Form von Paragraphen sucht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich lese nicht,. dass man sich schon einmal zusammengesetzt hat und die Sache vernünftig besprochen hat.


Danke für Deine Antwort. Schau mal hier:

"ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten im EG ist nicht mehr möglich"

Hatte ich eingangs schon erwähnt.

Darüber hinaus ist mit jemandem der einer Katze Hindernisse anbringt an der sie sich verletzen kann, ohnhin kaum noch ein vernünftiges Wort zu reden, dürfte eigentlich, auch ohne, dass ich es erwähnt hätte, klar sein. Glaub mir, ich bin sicher der Letzte, der gleich die große Keule auspackt. Ich versuche immer zuerst mit den Leuten ins Gespräch zu kommen, dann versuche ich es noch ein zweites Mal, kann ja sein, dass er/sie beim ersten Mal bloß nen schlechten Tag hatte. Wenn ich Hoffnung sehe, versuche ich es auch ein drittes Mal. Diese Hoffnung ist aber hier unbegründet, da die neuen Besitzer auf meine zweimalige freundliche Bitte, gemeinsam eine Regelung zu deren Rauchgewohnheiten zu suchen, auch nicht reagiert haben und mich weiter genüsslich vollqualmen. Im Moment bin ich nun noch in Phase zwei, wo ich einen Vermittler (z. B. Vermieter, Hausverwaltung, Tierschutzbund) kontaktiert habe. Wenn das auch nicht klappt, geht´s in Phase drei, wo dann eine Schiedsstelle eingeschaltet wird, erst wenn das alles nix gebracht hat, geht´s vor Gericht.

Ich hatte die Frage hier nur deshalb schon gestellt, weil ich mich einfach schon mal informieren möchte, was ich für Optionen hätte, für den Fall, dass es doch zu Phase vier kommen sollte.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Das gefällt den neuen Nachbarn natürlich auch nicht, und die machen die Tür immer wieder zu,

Zu recht.
Dafür kann es vom Vermieter sogar eine Abmahnung geben...



Zitat (von wirdwerden):
Dir zur Beruhigung: Katzen können durchaus die ganze Nacht draußen sein, dann vor der Eingangstür warten, bis jemand kommt. Da verhungert keine Katze,

Stimmt.



Zitat (von wirdwerden):
zieht auch nicht um.

Naja, das würde ich nicht so pauschal jetzt nicht unterschreiben.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zu recht.
Dafür kann es vom Vermieter sogar eine Abmahnung geben...


Na, der Kommentar durfte ja nicht fehlen. Aber da mach ich mir keine Sorgen, mit meinem Vermieter stehe ich gut, er ist noch einer mit jede Menge Hirnschmalz und weiß was hier gespielt wird. Hab heute grad mit ihm telefoniert und er versteht mich. Er weiß was er an mir hat, und ich weiß selbiges von ihm.

Nun ist der Kater seit 25h weg, wenn ich ihn dann irgendwann in ein paar Tagen irgendwo liegen sehe, komme ich dann zu Dir. Du darfst dann meinem Sohn erklären, dass es besser für ihn ist, verhungert zu sein!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Aber da mach ich mir keine Sorgen, mit meinem Vermieter stehe ich gut

Na dann hat man ja Glück gehabt.

Die Nachbarn könnten übrigens auch auf Unterlassung klagen.



Zitat (von koala150):
wenn ich ihn dann irgendwann in ein paar Tagen irgendwo liegen sehe, komme ich dann zu Dir. Du darfst dann meinem Sohn erklären, dass es besser für ihn ist, verhungert zu sein!!!!

Yep, Hauptsache mal unrealistisch dramatisiert ... wer etwas Ahnung von Katzen hat, weis das das Unfug ist.
Juristich gesehen wird man mit "er verhungert" keinen Blumentopf gewinnen und an Glaubwürdigkeit verlieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn die Katz so schwach ist, dass die draußen verhungert und das ganz kurzfristig, dann ist es doch völlig verantwortungslos, die Katz überhaupt raus zu lassen. Dann hat sie drinnen zu bleiben. Wie kann man nur so verantwortungslos sein, als Katzenhalter?

Ach ja, ich vergaß, die meisten Katzen, die Freigänger sind, sterben entweder an Gift, welches immer noch zu viel in unverantwortlicher Weise ausgelegt wird oder aber werden überfahren oder auch schlicht und ergreifend von Raubvögeln oder Marderhunden gerissen. Oder einige Zeit aus versehen in Garagen eingeschlossen, kommt auch häufig vor. Aber verhungern? Völlig abwegig.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 10.04.2020 20:09

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von koala150):

Das gefällt den neuen Eigentümern nun aber, nach über 3 Monaten, auch nicht mehr und sie haben auf dem Trennzaun spitze Hindernisse angebracht, die dem Kater den Zugang zu unserem Balkon verwehren sollen. Ich lasse den Kater nun erst mal durch die Haustür nach draußen, weiß aber natürlich nicht wann er wieder kommt. Zu den mutmaßlichen Zeiten öffne ich die Haustür dann einen kleinen Spalt, damit er ins Haus (nur 4 Parteien, ländliche Gegend) und dann auch zu unserer Wohnung und seinem Futter gelangen kann. Das gefällt den neuen Nachbarn natürlich auch nicht, und die machen die Tür immer wieder zu, so dass ich Sorge habe, dass der Kater gar nicht mehr wieder kommt und vielleicht sogar verhungern könnte. Ich weiß mir keinen Rat mehr, ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten im EG ist nicht mehr möglich.

Nun - die Bewohner der EG-Wohnungen sind nicht verpflichtet, dem Bewohner einer Wohnung im 1.Stock Möglichkeiten zu geben, daß dessen Katze über deren Balkons, Zäune o.ä. in den 1.Stock gelangen kann.
Zitat:

Hat jemand ne Idee, wie man diesen Gordischen Knoten zerschlagen könnte.

Umziehen.
Zitat:
Kann man gegen diese Nachbarn ev. sogar juristisch vorgehen, bzw. kann ich irgendwie erwirken, dass dem Kater der Zugang zur unserer Wohnung ermöglicht werden kann?

Nein.
Außer: den Kater selber rausbringen und selber wieder reinholen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Du darfst dann meinem Sohn erklären, dass es besser für ihn ist, verhungert zu sein!!!!


Ich verstehe ja den emotionalen Hintergrund. Doch der sollte bei einer juristischen Betrachtung außen vor bleiben, denn dabei zählt er nicht.

Deine Phasen 2 bis x werden Dir wenn die andere Partei uneinsichtig ist, nichts bringen, denn die Uneinsichtigen sind soweit aus Deiner Schilderung erkennbar formal im Recht.

Und auch wenn Du es mit dem Vermieter gut kannst; er ist Teil einer Eigentümergemeinschaft und muss sich deren Regelungen unterwerfen.
Sich mit den Miteigentümern dauerhaft zu verkrachen nur um weiter mit einem Mieter gut Freund zu sein, halte ich für lebensfern.

Zitat (von koala150):
Nun ist der Kater seit 25h weg,
Na und? Dass ist doch absolut nicht ungewöhnlich.
ich verstehe schon das Panik aufkommt, ist mir damals bei den ersten längeren Ausfügen nicht anders gegangen, nur irgendwann gewöhnt man sich dran.

Aber das hat für Deine Frage keine Bedeutung.

Zitat (von koala150):
wenn ich ihn dann irgendwann in ein paar Tagen irgendwo liegen sehe, komme ich dann zu Dir. Du darfst dann meinem Sohn erklären, dass es besser für ihn ist, verhungert zu sein!!!!

Solche Bemerkungen solltest Du dir besser in einem Forum dass sich mehr auf die rechtliche Seite konzentriert, besser verkneifen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zum Thema verhungern und Gefahr:
Der Kater kann sich auch mit FIP anstecken und geht dann elendig ein. In ländlichen Gebieten keine Seltenheit.

Besteht die Möglichkeit, dem Tier einen Zugang über den Keller zu schaffen? Oder andere Alternativen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Kater kann sich auch mit FIP anstecken und geht dann elendig ein. In ländlichen Gebieten keine Seltenheit.


Dann darf man ihn aber gar nicht nach draussen lassen. Dann muss man eben eine reine Wohnungskatze haben.

Mit FIP kann eine Katze sich auch anstecken, wenn sie nur mal ne Stunde oder ne halbe Stunde draussen rumspringt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde den Kater in der beschriebenen Situation gar nicht mehr rauslassen. Kastrieren und in der Wohnung halten und schon ist dieses Problem gelöst.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
... und schon ist dieses Problem gelöst.


Mal einen Freigänger versucht einzusperren?
Wenn er nett ist nimmt er nur die halbe Wohnung auseinander bis sich die Tür öffnet... :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Wir wohnen im 1. OG und haben eine Katze (Freigänger, nachts)
Das ist einzig und alleine euer Problem.

Zitat (von koala150):
Die seit Anfang des Jahres neuen Eigentümer im EG verboten nun die Katzenleiter und ich musste sie wieder abbauen.
Völlig verständlich. Zumal über eine Katzenleiter ja nicht nur deine Katze dorthin gelangen kann.

Zitat (von koala150):
Das gefällt den neuen Nachbarn natürlich auch nicht, und die machen die Tür immer wieder zu,
Ebenfalls völlig verständlich. Die Tür hat geschlossen zu bleiben. Diebe einzuladen macht sich bei einem Versicherungsfall nicht allzu gut in der Schadensmeldung.

Zitat (von koala150):
ein vernünftiges Gespräch mit den Leuten im EG ist nicht mehr möglich.
Ich sehe das genau andersrum. Du bist derjenige der versucht die Gegenpartei zu überzeugen, dass diese ihre Komfortzone aufgeben sollen. Warum sollten die das tun? Du bist doch derjenige, der anscheinend nicht aufhört andere damit zu nerven indem du ihnen deinen Willen aufzwingen möchtest.

Zitat (von koala150):
auch er macht sich natürlich große Sorgen um seinen Kater.
Dann ist es an dir ihm beizubringen, dass dazu, durch das verhalten der Nachbarn, kein Grund besteht. Einer Katze kann immer etwas passieren wenn sie draußen frei laufen. Viele Katzen werden z.B. überfahren, aber das kann auch passieren wenn sie gerademal für 30 Sekunden das Haus verlassen haben.

Zitat (von koala150):
Die Frage, ob später zugezogene Mieter/Eigentümer eine bestehende Regelung einfach außer Karft setzen können
Es gibt keine bestehende Regelung mit den Nachbarn.

Zitat (von koala150):
Bestünde dann nicht wenigstens ein Anspruch auf eine Alternativregelung
Nein!

Zitat (von koala150):
Wenn das auch nicht klappt, geht´s in Phase drei, wo dann eine Schiedsstelle eingeschaltet wird, erst wenn das alles nix gebracht hat, geht´s vor Gericht.
Du wirst Schiffbruch erleiden, denn es gibt keinerlei rechtliche Ansprüche dein Vorhaben durchsetzen zu können.

Zitat (von koala150):
weil ich mich einfach schon mal informieren möchte, was ich für Optionen hätte
Die wurden dir bereits genannt. Lass deine Katze Abends raus und am Nächsten Tag, oder dann wann die Katze wieder zurück kommt, wieder rein.

Zitat (von koala150):
Na, der Kommentar durfte ja nicht fehlen. Aber da mach ich mir keine Sorgen, mit meinem Vermieter stehe ich gut
Das spielt keine große Rolle. Der Vermieter kann eigentlich gar nicht anders handeln wenn sich die anderen Mieter über dich beschweren sollten. Die Haustür hat geschlossen zu bleiben.

Zitat (von koala150):
Du darfst dann meinem Sohn erklären, dass es besser für ihn ist, verhungert zu sein!!!!
Sorry, mit solchen völlig unsinnigen Aussagen disqualifizierst du dich komplett selbst.

Die Haustür hat geschlossen zu bleiben, du hast kein Anrecht darauf, dass die Nachbarn eure Katze in deren Mietbereich dulden müssen. Du bist die Querulantin die versucht anderen den eigenen Willen aufzuzwingen. Dafür gibt es von mir keinerlei Vrständnis. Nein, ich bin kein Tierhasser, ich habe selber immer, seit frühester Kindheit Haustiere gehabt und das wird auch weiterhin so sein. Ich habe aber niemals versucht anderen mein Haustierverständnis aufzuzwingen.

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#16
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Vielleicht gibt es ja auch technische Hilfsmittel die dir die Katzenhaltung erleichtern könnten. GPS-Tracker mit Näherungsalarm oder so was ähnliches. Hast du dich schon mal informiert ob es praktikables für dich gibt.

Z.B. Die Katze steht vor der Tür, du bekommt einen Alarm auf dein Handy und kannst die Haustüre aufmachen und die Katze reinlassen-

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#17
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Z.B. Die Katze steht vor der Tür, du bekommt einen Alarm auf dein Handy und kannst die Haustüre aufmachen und die Katze reinlassen-


Netter Tipp, kommt aber für mich nicht infrage. Mein Smartphone hat noch Symbian und dafür gibt´s sowas nicht.

Mittlerweile haben wir dem Kater ne Armbanduhr umgemacht, und Punkt halb 7 am Abend kommt er dann meist nach Hause. Dann frisst er was, spielt noch bisserl mit meinem Sohn und dann, wenn´s dunkel ist, haut er wieder ab. Das klappt, jetzt wo´s warm draußen ist, auch recht gut. Für den Winter ist das aber sicher keine Lösung, bis dahin wird sich schon noch was finden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Netter Tipp, kommt aber für mich nicht infrage. Mein Smartphone hat noch Symbian und dafür gibt´s sowas nicht.
Es gibt Katzenklappen mit RFID. Würde dein Vermieter erlauben so etwas einzubauen?
https://www.youtube.com/watch?v=GyvjJeRK19w
Die Teile sind sogar sehr preisgünstig, unter 100€

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#19
 Von 
guest-12326.05.2020 15:21:03
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du bist die Querulantin die versucht anderen den eigenen Willen aufzuzwingen. Dafür gibt es von mir keinerlei Vrständnis. Nein, ich bin kein Tierhasser, ich habe selber immer, seit frühester Kindheit Haustiere gehabt und das wird auch weiterhin so sein. Ich habe aber niemals versucht anderen mein Haustierverständnis aufzuzwingen.


1.: Die Querulatin ist ein Querulant.
2.: War die Katze und wir eher da, als die neuen Eigentümer im EG.
3.: Hatten wir eine von allen Anwohnern über mehrere Monate akzeptierte Lösung.
4.: Sehe ich es, als "Nichtquerulant", so, wenn ich irgendwo neu hinzukomme, dann schaue ich erst mal, was es dort für Gepflogenheiten oder Regeln gibt. Egal ob ich nun, wie vorliegend, Mieter oder Eigentümer bin, denn als Eigentümer ist man nix Besseres als als Mieter. Mit Sicherheit erwarte ich schon mal nicht, dass alle dann nach meiner Pfeife tanzen, nur weil ich Eigentümer bin.
5.: Sollte mir doch irgendwas nicht ganz zusagen, dann versuche ich mit den Leuten zunächst ins Gespräch zu kommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, aber nicht einfach fremde Katzen aussperren, nur weil mir vielleicht die Nase des Besitzers nicht passt.

Ich bin dann mal weg, Servus

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von koala150):
2.: War die Katze und wir eher da, als die neuen Eigentümer im EG.

Irrelevant


Zitat (von koala150):
3.: Hatten wir eine von allen Anwohnern über mehrere Monate akzeptierte Lösung.

Auch irrelevant



Zitat (von koala150):
wenn ich irgendwo neu hinzukomme, dann schaue ich erst mal, was es dort für Gepflogenheiten oder Regeln gibt.

Wäre schön wenn das jeder machen würde. Klappt leider selten ...



Zitat (von koala150):
denn als Eigentümer ist man nix Besseres als als Mieter

Doch. Man sollte sich mal den jeweiligen Staus vergegenwärtigen. Mieter bedeutet "gegen Zahlung geduldeter Gast" ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von koala150):
Mit Sicherheit erwarte ich schon mal nicht, dass alle dann nach meiner Pfeife tanzen, nur weil ich Eigentümer bin.
Ehm,.......... hier erwartest du aber gerade, dass ein Eigentümer nach deiner Pfeife, der eines Mieters, tanzt!

Zitat (von koala150):
aber nicht einfach fremde Katzen aussperren,
Die Sperren die Katze doch gar nicht aus. Auch hier bist wieder du derjenige, der es nicht schafft einen Zugang für die Katze herzustellen. Du bist derjenige, der einen Zugang für die Katze möchte, dann bist auch du in der Pflicht dies so zu realisieren, dass andere Parteien dadurch nicht in deren Eigentum eingeschränkt/belästigt werden.

Aber so ist das in Deutschland, es sind immer die anderen Schuld.

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#22
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch. Man sollte sich mal den jeweiligen Staus vergegenwärtigen. Mieter bedeutet "gegen Zahlung geduldeter Gast" ...


Das ist ja nun einmal abwegiger Quatsch!

Als Mieter ist man nicht Gast, als Mieter ist man Inhaber der Nutzungsrechte an der Wohnung, und Teil der "Nutzungsgemeinschaft". In dieser Hinsicht hat der Mieter der gleichen Rechte wie der Eigentümer und so war das auch vom Mitforisten gemeint. Und wenn du meinst das es den gegebenen Formulierungen an der von dir so oft eingeforderten Präzision mangelt, dann sollte man umso präziser antworten und nicht so einen Müll schreiben!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Es gibt Katzenklappen mit RFID. Würde dein Vermieter erlauben so etwas einzubauen?

Wo könnte diese denn sinnvoll eingebaut werden? In die Wohnungstür im 1. OG, zu der der Kater gar nicht hinkommt? In die Balkontür im 1. OG, zu der der Kater gar nicht hinkommt?
Oder in die Haus- oder Kellertür oder eine Mauer des Objekts, zu denen der Vermieter allein nichts entscheiden kann?
Dass Fenster/Türen ihre Zulassung mit den Klappen verlieren und womöglich Versicherungsschutz erlischt, möchte ich auch zu Bedenken geben.

@Koala150
Vielleicht können Sie folgenden Kompromiss mit den Herrschaften im EG schließen: Sie dulden deren Qualmerei ohne Murren und sie im Gegenzug die Katzenleiter?! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Welche Qualmrei?

Mit Freigängern zieht man nun mal nicht in den ersten Stock. Es sei denn, man schafft eine rechtsverbindliche Einigung. Das ist hier nicht geschehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Was ist so schwer dran zu verstehen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Anspruch darauf besteht nicht


Es liegt in der Natur des Kompromisses das man keinen Anspruch darauf hat, was nicht lautet das man ihn nicht suchen soll.

Und welche Qualmerei? Vielleicht die die der TE in #4 angesprochen hat und in dessen Streit sich die Parteien eventuell vollends entzweit haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Dass Fenster/Türen ihre Zulassung mit den Klappen verlieren und womöglich Versicherungsschutz erlischt, möchte ich auch zu Bedenken geben.
Welche Zulassung? Ich musste meine Haustür nirgendwo zulassen als ich diese gekauft und eingebaut hatte. Es lag auch kein Zertifikat bei, dass der Hersteller die Tür irgendwo zugelassen hätte.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ PK 2019. Genau darauf wollte ich doch hinweisen. Es ist weit und breit kein juristischer Anspruch des Fragestellers zu sehen. Und die Haustür offen lassen, das halte ich für brandgefährtlich. Versicherungen zahlen in der Regel nämlich nur, wenn die Haustür geschlossen ist. Und man will ja auch nicht unbedingt (ganz abgesehen davon), dass sich jeder im Treppenhaus aufhält, jederzeit reinkommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welche Zulassung?

Die bauaufsichtliche Zulassung (z.B. bei Brandschutztüren), die versicherungsrechtliche Zulassung (einbruchhemmende Türen), ...



Zitat (von pk2019):
In dieser Hinsicht hat der Mieter der gleichen Rechte wie der Eigentümer

Das ist schlicht falsch.




-- Editiert von Harry van Sell am 07.05.2020 10:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mieter bedeutet "gegen Zahlung geduldeter Gast" ...


Nicht halb so falsch wie deine o.g. Aussage.

Außerdem ist es bezeichnet wie sinnentstellend zu Zitate verwendest indem du einzelne Sätze aus dem Kontext zerrst und als allgemeine Aussage darstellst.


-- Editiert von pk2019 am 08.05.2020 09:19

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mögliche Lösung, welcher mit ein wenig Training funktionieren sollte ->

https://youtu.be/p0PgVmoObzk

0x Hilfreiche Antwort

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