Ehemalige Hundehalterin will Hund zurück

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Franzi5656
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemalige Hundehalterin will Hund zurück

Hallöchen, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.

Wir haben uns Anfang 2019 einen Hund gesucht, diesen bei ebay Kleinanzeigen gefunden und Besucht.
Die Besitzerin erzählte uns, daß er aus dem Tierschutzverein stammt und deswegen einige Besonderheiten im Verhalten hätte. Wir machten uns aus, das wir ihn dann und dann abholen und fuhren wieder nachhause. 2 Tage später bekamen wir die Frage gestellt ob wir den Hund nicht eher holen könnten weil sie in den Urlaub fahren und ihre Kinder das nicht mitbekommen sollten.
Sie hat ihn damals verkauft weil er unter der Woche 8-10h täglich alleine war, mit ihrem anderen Hund und Katze.


Wir waren wirklich glücklich über diesen Hund, zumal er sich wirklich sehr schnell eingelebt hatte.
Leider war das aber auch der Zeitpunkt wo ich als vorige Hausfrau wieder Arbeit gefunden habe, allerdings im 3 Schichtsystem. Wir haben es wirklich versucht zu Händeln mit 2 Vollzeitarbeitern und 2 Kinder, dies wurde aber auf Kosten des Hundes abgelassen so das er auch hier fast täglich 8 und mehr Stunden alleine blieb.
In dem Kaufvertrag, bzw auf einem extra Blatt was nur die Verkäuferin hat wurde festgelegt das wir ein bestimmtes "Rückgaberecht" haben durch seine Besonderheiten. Wir schrieben sie an, und das einzige was sie sagte war, daß sie enttäuscht ist und es ihr nicht möglich wäre. Wir haben ihr dann gesagt, dass wir uns nach neuen, dauerhaften Besitzern umschauen würden weil es so kein Hundeleben ist. Gesagt getan, der Hund lebt seit fast 6 Monaten glücklich bei einem Paar und hat sich wunderbar eingelebt.

Neues Jahr, neues Pech.
Anfang Januar, schrieb mich eine unbekannte Nummer bei WhatsApp an wie es denn dem Hund ginge, sie fragt weil ihre Tochter ihn vermisst. Dazu dann die Frage ob er denn noch bei uns lebt. Ich habe ihr die Frage dann beantwortet und habe die Aufforderung bekommen, da ich den Hund unwissentlich und ohne ihr Einverständnis verkauft habe, ihm ihr zurück zu geben.
Im Vertrag steht etwas von 14tägiges Vorkaufsrecht aber das ist doch schon lange hinfällig oder?
Sie muss auch ihre Nummer gewechselt haben weil sie mich mit einer unbekannten angeschrieben hat.

Sie will, wenn der Hund nicht zurück kommt Klage einreichen.
Muss ich, bzw vor allem auch der Hund Angst haben wieder von seiner Familie weggerissen zu werden?
Droht mir dabei irgendeine Strafe?

Übrigens, der Vertrag von mir wurde von ihr auch gar nicht unterschrieben. Das ist mir damals beim abholen gar nicht aufgefallen weil es so schnell gehen musste.

Tut mir leid für den Text, aber ich habe wirklich Angst vor den Konsequenzen.

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da würde ich mich nicht sorgen.

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#2
 Von 
Franzi5656
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind Sie sich sicher?

Denn Sie kommt tatsächlich mit der Aussage, das Sie nichts von dem Verkauf wusste bis 07.01.2020.

Ich habe halt auch Angst um den Hund. Ich versteh nicht warum Sie nach über 6 Monaten ankommt und ihn dann wieder haben will. Dann wird er aus seiner Familie gerissen und wahrscheinlich schnellstmöglich in eine neue verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Franzi5656):
Tut mir leid für den Text,


zu recht, denn ich vermisse Fakten, insbesondere dazu wie das Vorkaufsrecht = Rückkaufsrecht ausgestaltet ist.
Und falls es ein solches gibt, wann ihr der Vorbesitzerin den Rückkauf angeboten habt. Dazu steht oben garnichts.
Der erwähnte Versuch des Vertragsrücktritt dürfte dem rechtlich gesehen nicht entsprechen.

Also bitte mehr sachliche Fakten und weniger Geschichte, denn die ist unwichtig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzi5656
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Franzi5656):
Tut mir leid für den Text,


zu recht, denn ich vermisse Fakten, insbesondere dazu wie das Vorkaufsrecht = Rückkaufsrecht ausgestaltet ist.
Und falls es ein solches gibt, wann ihr der Vorbesitzerin den Rückkauf angeboten habt. Dazu steht oben garnichts.
Der erwähnte Versuch des Vertragsrücktritt dürfte dem rechtlich gesehen nicht entsprechen.

Also bitte mehr sachliche Fakten und weniger Geschichte, denn die ist unwichtig.

Berry



Der Hund wurde Ende April abgeholt, dort habe ich dieses "Rückgaberecht" extra Unterschrieben aber leider keine Kopie bekommen.
Das Vorkaufsrecht haben wir ihr Ende Mai 2019 angeboten woraufhin Sie mit der Aussage kam, das es ihr nicht möglich sei. Wir haben es dann noch versucht es dem Hund Recht zu machen aber er litt immer mehr und wurde somit offiziell Ende Juli verkauft.
Wir haben von der Verkäuferin seit Mai nichts mehr gehört bis jetzt.
Im Vertrag, der nur ein einziges Blatt ist steht darüber : Für den Fall eines notwendig werdenden Besitzerwechsel des Hundes steht dem Züchter ein Vorkaufsrecht maximal in Höhe des Kaufpreises innerhalb einer Erklärungsfrist von 2 Wochen zu. Ein Verkauf an Dritte ist nur mit Abstimmung des Züchters zulässig, wobei Übereinstimmung besteht das der Hund nur in Verantwortungsvolle Hände verkauft werden darf.

Wie gesagt, wir haben ihr damals gesagt, das wir einen neuen Halter suchen danach haben wir von ihr nie wieder etwas gehört.

Beweisen können wir das nicht, denn nach so vielen Monaten haben wir nicht damit gerechnet das da nochmal etwas kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde mir weiterhin keine Sorgen machen.

Sie hatten sie angeschrieben, sie hat abgelehnt. Wenn das überhaupt relevant wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Franzi5656):
so das er auch hier fast täglich 8 und mehr Stunden alleine blieb.
Überhaupt kein Problem für einen Hund. Die Besitzer haben damit mehr Probleme, als das Tier.

Zitat (von Franzi5656):
da ich den Hund unwissentlich und ohne ihr Einverständnis verkauft habe, ihm ihr zurück zu geben.
Unsinn, brauchst du nicht zu beachten.

Zitat (von Franzi5656):
Sie will, wenn der Hund nicht zurück kommt Klage einreichen.
Soll sie halt machen wenn es ihr Spaß macht.

Zitat (von Franzi5656):
Muss ich, bzw vor allem auch der Hund Angst haben wieder von seiner Familie weggerissen zu werden?
Nö, überhaupt nicht.

Zitat (von Franzi5656):
Droht mir dabei irgendeine Strafe?
Nö.

Zitat (von Franzi5656):
Übrigens, der Vertrag von mir wurde von ihr auch gar nicht unterschrieben.
Wichtiger ist umgekehrt, was hat sie von dir, das du unterschrieben hast. Hier aber eigentölich egal, ich kann nicht erkennen, dass die Verkäufer irgendwelche Ansprüche gegen dich hat.

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