Angenommen folgende Situation.
A und B (ein Paar) haben sich für die gemeinsame Anschaffung eines Hundes entschieden. Der Kaufvertrag wurde jedoch alleine durch B unterschrieben.
Der Hund lebte abwechselnd im Haushalt von A und im Haushalt von B.
Der Hund war auf B gemeldet, d.h. B hat die Hundesteuer bezahlt und ebenso die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
A ist dagegen für sämtliche andere Kosten aufgekommen: Hundfutter, Tierarzt, Spielzeug, etc. Ebenso hat A einmal wöchentlich die Hundeschule besucht und diese auch bezahlt. Generell hat sich A zu 90% um den Hund gekümmert.
Als A in eine andere Wohnung zog, meldete sie den Hund in Ihrer neuen Heimatstadt auf Ihren Namen in Ihrem Haushalt zur Hundesteuer an. Zeitgleich schloss sie ebenso die Hundehalterhaftpflichtversicherung auf Ihren Namen ab. B meldete den Hund in seiner Heimatstadt ab - im entsprechenden Formular gab er an, dass der Hund "abgegeben wurde an: ..." (folglich A).
Meine Frage: Wer ist nun Eigentümer des Hundes?
(Nach den Umständen würde ich eindeutig auf A tippen. Nur der Umstand, dass B den Kaufvertrag damals unterschrieben hatte, lässt mich zweifeln.)
Kann die Abmeldung zur Hundesteuer mit dem Wortlaut "abgegeben an: ..." die Annahme erwecken, dass B das Eigentum am Hund aufgegeben hat?
Vielen Dank!
Eigentum am Hund
30. Mai 2016
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Frage vom 30. Mai 2016 | 18:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigentum am Hund
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#1
Antwort vom 31. Mai 2016 | 11:44
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
A nach §1006 BGBZitatWer ist nun Eigentümer des Hundes? :
-
Nicht mal das, denn:Zitat(Nach den Umständen würde ich eindeutig auf A tippen. Nur der Umstand, dass B den Kaufvertrag damals unterschrieben hatte, lässt mich zweifeln.) :
Das heißt, dass der Hund zu dem Zeitpunkt als B den KV eingegangen ist, der Hund beiden gemeinschaftlich gehört hat.Zitathaben sich für die gemeinsame Anschaffung eines Hundes entschieden :
-
Er hatte imho nie das Eigentum am Hund (alleine) - siehe oben!ZitatKann die Abmeldung zur Hundesteuer mit dem Wortlaut "abgegeben an: ..." die Annahme erwecken, dass B das Eigentum am Hund aufgegeben hat? :
-- Editiert von radfahrer999 am 31.05.2016 11:45
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