Hallo,
ich habe einen Mietvertrag für ein Pferd unterschrieben, in dem vereinbart ist, dass das Pferd ein Jahr eingestellt werden muss, bevor gekündigt werden kann. Danach ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart.
Es ist einiges nicht so, wie leider nur mündlich vereinbart, z.B. Reparaturen am Stall werden nicht ausgeführt. Jetzt wollte ich wissen, ob das rechtskräftig ist und ich das Jahr einhalten muss?
Und wie verhält sich der Vertrag, wenn ich das Pferd vor Ablauf des Jahres verkaufe? Muss ich dann weiter den Stall bezahlen?
Vielen Dank im voraus
Einstellvertrag Kündigung
3. Januar 2008
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Frage vom 3. Januar 2008 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellvertrag Kündigung
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