Erhalte weder Katze noch die Anzahlung zurück, was tun?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)
Erhalte weder Katze noch die Anzahlung zurück, was tun?

Hallo,

Frage steht oben.

Habe eine Katze gegen eine dreistellige Reservierungsgebühr reservieren lassen. Sagt ja das Wort.

Tja, einen Tag später bekomme ich ein Schreiben, dass sie die Katze behalten möchten und ich war damit einverstanden, sofern ich meine Reservierungsgebühr zurück erhalte. Sie schrieb, dass ich, sobald das Geld bei ihr eingegangen ist,, sie mir das Geld sofort zurück überweisen wird.

Nun sind diese Zellen über drei Wochen her und nichts passiert. Nach einer Woche habe ich nachgefragt, ob etwas dazwischen gekommen sei (Krankheit o.ä.),da das Geld immer noch nicht auf dem Konto sei. Sie meinte damals, sie würde das per Echtzeit Überweisung machen, deshalb fragte ich nach einer Woche. Doch es kam keine Antwort mehr.

Vor einer Woche habe ich noch einmal gefragt,, sie stellt sich "Tod". Jedoch erscheinen regelmäßig neue Fotos der Kitten. Also ist sie online und müsste meine Nachrichten gelesen haben.

Was soll ich nun tun? Anzeige bei der Polizei? Die denken, soviel Pech kann eine Person nicht haben, da ich erst letzte Woche eine Anzeige aufgegeben habe. (Unterschrift wurde von einer DHL Mitarbeierin gefälschtund Ware einbehalten). Wenn ich da schon wieder komme?

Mahnbescheid?

Anwalt?

Nach drei Wochen kann man doch wirklich das Geld überwiesen haben, sofern sie meinte, per Echtzeit Überweisung hätte ich es sofort auf dem Konto..

Warten? Wie lange?

Es kann doch nicht sein, dass ich immer wieder auf die Nase falle.

Danke für jede Antwort.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Nun sind diese Zellen über drei Wochen her und nichts passiert.
Wie wäre es, ganz altmodisch, mit einem Brief der als Einwurfeinschrieben versendet wird, in dem man zur Zahlung mit einer Frist von 14 Taggen zggl Postlaufzeit nach Datum auffordert?

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#2
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Was sollte das ändern? Wenn sie nicht auf das Limit, dass ich sonst weitere Schritte in Erwägung ziehe, was soll dann eine Unterschrift für das Einschreiben ändern? Diese Frau ist schmerzfrei.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was sollte das ändern?
Eine ganze Menge!

Du sagst du hast Ihr Nachrichten gesendet. Ich sage jetzt mal, dass stimt nicht! Wenn du anderer Meinung bist, dann beweise das bitte erst mal, vorallem aber musst du den Zugang der Nacricht bei der Empfängerin beweisen!

Zitat:
was soll dann eine Unterschrift für das Einschreiben ändern?
Selbe Frage wie Oben, jetzt denk mal nach;)

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 29.07.2019 10:50

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 29.07.2019 10:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Was sollte das ändern?
Dann würdest du sie in Verzug setzen. Das ist die Grundvoraussetzung für alles. Wenn du jetzt einen Mahnbescheid oder Anwalt beauftragst (wie in deinem Post durch Frage angedeutet), besteht für die Schuldnerin keine Kostenübernahmepflicht, da kein Verzug ausgelöst wurde.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du sagst du hast Ihr Nachrichten gesendet. Ich sage jetzt mal, dass stimt nicht!
so gemein wäre ich nicht. Ich würde ihr glauben, dass sie diese versendet hat. Aber da man den Zugang nicht nachweisen kann.... Kommt aufs selbe raus.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Einwurfeinschreiben, mit Fristsetzung, gleichzeitige Androhung einer Strafanzeige. Denn wenn das System sich bewährt hat, dann könnte das ja durchaus x mal passiert sein.

2. Nach Ablauf der Frist Mahnbescheid beantragen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Beweis mit den Nachrichten sind mein Mail Postfach unter gesendete Nachrichten.

Ein Einschreiben kann ich ohne Adresse nicht zustellen. Ich habe ihren Namen, den Ort, die Bankverbindung, aber keine Straße mit Hausnummer.

Deshalb fällt das schon einmal flach.

-- Editiert von Nora2030 am 29.07.2019 14:21

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Die Nachrichten habe ich ihr gesendet. Beweis ist mein Mail Postfach, indem sie gespeichert sind.
Du musst aber den Zugang beweisen. Nicht das Absenden. Deshalb ja auch das Einschreiben. Dadurch bekommst du einen Zugangsnachweis.

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#9
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Einschreiben ist wegen fehlender Straße nicht möglich. Deshalb ja meine Frage.

Habe nun die Tel. Nr. in Google eingegeben, um evtl. an die Adresse zu kommen. Von wegen. Da steht, dass 68! Meldungen eingegangen sind, dass die Nr. unseriös ist.

Ich habe mal wieder einer falschen Person vertraut. Angeblich hätte man einen Vertrag bekommen, als Beweis, dass per Vorkasse bezahlt wurde. Ich fand das seriös. Wem kann man noch vertrauen?

Was kann ich noch versuchen?

Nachtrag. Meine Freundin hat sie nun angeschrieben und hofft, an ihre Adresse zu kommen. Sollte das klappen, kann ich das Einschreiben versenden. Aber was, wenn es nicht klappt?

-- Editiert von Nora2030 am 29.07.2019 14:48

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Ich habe mal wieder einer falschen Person vertraut.
Zitat (von Nora2030):
Habe eine Katze gegen eine dreistellige Reservierungsgebühr reservieren lassen.
Das hat mit Vertrauen nichts zu tun. Ich würde es unter "naiv" einschätzen. Anfrage beim Einwohnermeldeamt kostet afaik 8€

Signatur:

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#11
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Nun ja, wenn es heißt, das die Katze von einem Züchter ist, da ist eine Anzahlung im dreistelligen Bereich als normal zu betrachten.

Ich bezweifle, dass das Einwohnermeldeamt Daten herausgeben darf.

-- Editiert von Nora2030 am 29.07.2019 15:46

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#12
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Dame ist stündlich online.

Die Bank gibt keine Auskunft, Datenschutz. Meine Bank könnte eine Anfrage an die Dame starten, dass sie das Geld zurück überweisen soll. Sie meinen jedoch, dass dies erfahrungsgemäß nicht zum Erfolg führt und raten zur Anzeige bei der Polizei.

Wie kann ich denn sonst noch an den Straßennamen kommen. Laut Google ist sie, wie erwähnt, bekannt unter dieser Rufnummer. Leider. Auch da kam ich nicht an die Adresse. Bei FB sehe ich zwar Bilder, aber natürlich gibt da niemand seine Adresse preis.

Einwohnermeldeamt, Datenschutz.

Was kann ich noch versuchen oder bleibt wirklich nur Anzeige bzw. Anwalt?

Das habe ich nun davon, weil ich auf die Katze verzichtet habe.

Wenn sie das Geld braucht, soll sie mir die Katze geben und gut ist. Aber nein, ich bekomme keine Antwort, seit drei Wochen schweigt sie sich aus.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Einwohnermeldeamt, Datenschutz.

Nö, der gilt nicht, wenn berechtigtes Interesse vorliegt.
und die zivilrechtliche Durchsetzung seiner Rechte ist so ein berechtigtes Interesse.

Allerdings muss man das glaubhaft machen, also beweisen.

Und das eine oder andere Amt braucht da noch etwas "Nachhilfe" entweder von höherer Stelle oder vom Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Das hört sich doch sehr nach einer Betrugsmasche an. Polizeianzeige.
Wie sollte denn der Empfang der Katze ohne Anschrift stattfinden? Katze reserviert , aber nicht zuvor angesehen?

-- Editiert von Heike J am 30.07.2019 16:37

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#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Katze reserviert , aber nicht zuvor angesehen?
Und noch nicht mal gewusst bei wem
Zitat (von Nora2030):
Nun ja, wenn es heißt, das die Katze von einem Züchter ist, da ist eine Anzahlung im dreistelligen Bereich als normal zu betrachten.
Ja, aber doch keiner fremden Person, die man noch nie zuvor gesehen hat, wo man nicht weiß wo die wohnt oder ob der Name nicht ausgedacht ist...

Signatur:

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#17
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, da habt ihr sehr Recht. Suchte schon lange nach der Rasse und wollte schnell reservieren, bevor sie vergeben ist. Das wird mir garantiert nie wieder passieren. Habe gestern nun doch eine Anzeige aufgegeben. Sollte das nicht helfen, versuche ich es noch einmal mit dem Einwohnermeldeamt.

Es würde ihr doch nichts bringen, da über die Bankverbindung die Adresse herausgefunden werden kann. (Hoffe, das ich da nicht wieder falsch liege). Leider darf diese auch keine Auskunft geben, habe ich schon versucht und auch den Grund erklärt. Wie geschrieben, sollte die Anzeige ins Leere laufen, dann eben auf die andere Methode. Telefonisch ist sie auch nicht zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
ersuche ich es noch einmal mit dem Einwohnermeldeamt


Das Einwohnermeldeamt gibt eine einfach Meldeauskunft ohne jegliche Angabe von Gründen heraus, lediglich für eine erweiterte Meldeauskunft würdest Du ein berechtigtes Interesse nachweise müssen. Was heißt die Formulierung "noch einmal" - gab es bereits einen Versuch?


Zitat (von Nora2030):
sollte die Anzeige ins Leere laufen

Nö die läuft nicht ins Leere, für die Polizei ist es vermutlich kein Problem die Dame zu ermitteln, bzw. zumindest die offiziellen Inhaber des Kontos sowie des Telefonanschlusses.

Dein Problem ist jedoch dass die Polizei Dir nicht zu Deinem Geld verhilft. Und wenn die Dame tatsächlich in erheblichem Umfang betrügt um davon zu leben, dann ist dort auf absehbare Zeit nichts zu holen. Du kannst in diesem Fall lediglich dafür sorgen dass Deine Forderung tituliert wird und Du zu eine späteren Zeitpunkt die Zwangsvollstreckung versuchen kannst. Ob das final Dein Geld sowie anfallende Auslagen bringt sei dahingestellt, ich würde nicht damit rechnen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#19
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):

Es würde ihr doch nichts bringen, da über die Bankverbindung die Adresse herausgefunden werden kann. (Hoffe, das ich da nicht wieder falsch liege). .


Wenn es Betrug ist, was sehr danach klingt, dann wird über das Konto wenig herauszufinden sein.

https://www.welt.de/finanzen/article172043805/Geisterkonten-Laxe-Vorschriften-machen-es-Betruegern-leicht.html

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#20
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, beim Einwohnermeldeamt habe ich es zuerst versucht, da wurde mir gesagt, dass läge unter Datenschutz. Deshalb schrieb ich auch "nochmal". Denn hier sind sich alle einig, dass es eigentlich kein Problem sein dürfte und deshalb gehe ich davon aus, dass hier jemand nicht richtig informiert ist.

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#21
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Darf ich mal fragen was das soll?
Du wendest Dich an uns und hast Fragen weisst aber direkt schon was alles nichts bringt!
Wir sind schon richtig informiert!
Gib mal bei Google Melderegisterauskunft ein und oh Wunder ohne Ende Ergebnisse.
Und fast alle regeln bereits im Text den Anpruch der Privatperson.

Dein Problem ist ein generell anderes:
Rechtsgeschäfte kann man nicht via Facebook regeln! Und auch nicht via Whattsapp oder telefonisch.
Das bedarf der Schriftform. Das gilt auch für eine Melderegisterauskunft und diese kostet auch Gebühren.
Also formlosen Antrag beim Einwohnermeldeamt stellen, Gebühren bezahlen und dann kommt die Adresse.
Datenschutz ist bei einem Vermögensdelikt ein nachrangiges Recht.

Dann wie bereits beschrieben vorgehen: via Brief mit Fristsetzung (14 Tage ab Briefdatum + Postlaufzeit ) Rückzahlung fordern und rechtliche Konsequenzen ankündigen. (Mahnbescheid, Strafanzeige).

Dann mal sehen was passiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hat sich die Dame über die Bankverbindung finden lassen oder ermittelt die Polizei noch?

0x Hilfreiche Antwort

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