Hallo,
heute habe ich mein Kaninchen Weibchen gemeinsam mit meinem Männchen zur Kastration gebracht. Das Männchen ist bereits kastriert, der OP-Termin stand nur für mein Weibchen. Zur Unterstützung bzw. um es für das Weibchen stressfreier zu gestalten, sollte ich das Partnertier mitbringen.
Nun rief ich vorhin in der Klinik an, um nach dem Verlauf zu fragen . Es wurde mir gebeichtet, dass man zuerst mein Männliches Kaninchen in Narkose versetzt und den Bauch aufgeschnitten hat. Hier stellte man dann die Verwechslung fest. Angeblich habe der Lehrling nicht geguckt bzw "falsch" geguckt, welches Geschlecht vorliegt. Und der Tierarzt an sich, habe es nicht überprüft als das Tier vor ihm auf dem Tisch lag.
Ich habe extra heute früh noch 2x bemerkt, wer welches Kaninchen ist (sie unterscheiden sich farblich komplett, musste auch einen Zettel mit Beschreibung ausfüllen).
Habe ich irgendwelche Rechte??
Die Tiere müssen jetzt über Nacht bleiben, da es nun beiden schlecht geht.
Falsches Tier operiert.
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 15:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches Tier operiert.
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 15:59
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Die Mehrkosten, die durch die Verwechselung entstehen, musst du nicht tragen.
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#3
Antwort vom 1. Juli 2017 | 16:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Mich würde interessieren, welche Rechte Sie meinen haben zu können?
#4
Antwort vom 1. Juli 2017 | 20:19
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Ich denke mal, dass an sowas wie Schmerzensgeld gedacht wurde (wenn es nicht zwei Kaninchen sondern zwei Menschen gewesen wären bestünde da imho gar kein Zweifel).Zitat:Mich würde interessieren, welche Rechte Sie meinen haben zu können?
Aber wegen der möglichen* Schmerzen des Tieres wird man wohl nichts verlangen können, und bei dem Herrchen wäre der Beweis auch sehr schwierig, insbesondere weil die Tieren ja offenbar beide den Eingriff gut überstanden haben.
*das Problem ist ja, dass man nicht fragen kann
Was ich mir vorstellen kann ist aber Schadenersatz. Ein zweimal operiertes Kaninchen ist vielleicht weniger wert als ein nur einmal operiertes. Womöglich sinkt auch mit jeder OP die Lebenserwartung, wer weiß.
Nur, wie hoch sollte ein solcher Schadenersatz dann sein? Wie teuer ist denn eigentlich ein Kaninchen? (schwarzer Humor: beim Metzger zahlt man einen niedrigen zweistelligen Betrag)
Ich würde freundlich(!)** versuchen zu verhandeln, vielleicht ist es dem Tierarzt ja so peinlich, dass er den beauftragten Eingriff nicht berechnet. Mehr sehe ich nicht.
Das die unnötige OP nicht bezahlt werden muss versteht sich natürlich von selbst.
**und bitte nicht gleich mit irgendetwas drohen (Öffentlichkeit, Tierschutzverband etc.), denn dann wäre Kulanz wahrscheinlich sofort erledigt
Stefan
#5
Antwort vom 4. Juli 2017 | 08:53
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatHallo, :
Ich denke mal, dass an sowas wie Schmerzensgeld gedacht wurde (wenn es nicht zwei Kaninchen sondern zwei Menschen gewesen wären bestünde da imho gar kein Zweifel).Zitat:Mich würde interessieren, welche Rechte Sie meinen haben zu können?
Aber wegen der möglichen* Schmerzen des Tieres wird man wohl nichts verlangen können, und bei dem Herrchen wäre der Beweis auch sehr schwierig, insbesondere weil die Tieren ja offenbar beide den Eingriff gut überstanden haben.
*das Problem ist ja, dass man nicht fragen kann
Was ich mir vorstellen kann ist aber Schadenersatz. Ein zweimal operiertes Kaninchen ist vielleicht weniger wert als ein nur einmal operiertes. Womöglich sinkt auch mit jeder OP die Lebenserwartung, wer weiß.
Nur, wie hoch sollte ein solcher Schadenersatz dann sein? Wie teuer ist denn eigentlich ein Kaninchen? (schwarzer Humor: beim Metzger zahlt man einen niedrigen zweistelligen Betrag)
Ich würde freundlich(!)** versuchen zu verhandeln, vielleicht ist es dem Tierarzt ja so peinlich, dass er den beauftragten Eingriff nicht berechnet. Mehr sehe ich nicht.
Das die unnötige OP nicht bezahlt werden muss versteht sich natürlich von selbst.
**und bitte nicht gleich mit irgendetwas drohen (Öffentlichkeit, Tierschutzverband etc.), denn dann wäre Kulanz wahrscheinlich sofort erledigt
Stefan
Warum`? Wenn der Tierarzt so ein Idiot ist nicht vorab zu prüfen, ob es sich um den richtigen Patienten handelt, dann ist das grob fahrlässig. Glaube kaum, dass der Tierarzt will, dass dies in die Öffentlichkeit geht.
#6
Antwort vom 4. Juli 2017 | 10:20
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Warum was? (du hast voll zitiert, meinst aber sicher nur einen bestimmten Satz/Absatz.Zitat:Warum`?
Ich stimme dir ja zu, dass er das nicht an die Öffentlichkeit kommen lassen will. Aber genau deshalb darf man es auch noch nicht tun (das Veröffentlichen), sonst hat es sich mit Kulanz und Co. erledigt, das war meine Aussage.
Die Frage ist doch was man will. Der Schaden ist nun mal da, und auch nicht mehr zu beheben. Also geht es entweder um Geld, oder darum dem Tierarzt zu schaden. Hier muss man sich imho für eins entscheiden, beides geht nicht.
Stefan
#7
Antwort vom 4. Juli 2017 | 16:32
Von
Status: Gelehrter (10647 Beiträge, 4200x hilfreich)
Zitat...beides geht nicht. :
Theoretisch schon, die OP des falschen Tieres war eine Sachbeschädigung, nur wie Du schon sagtest,
wie lässt sich der Schaden beziffern?
Der Anschaffungspreis für ein solches Tier liegt irgendwo zwischen 5 und 50€, hier lebt allerdings das Tier (zum Glück) noch,
also......
Ich möchte behaupten, dass der bezifferbare Schaden irgendwo bei 0 € liegt, von daher sollte man eher auf das schlechte Gewissen des Tierarztes setzen und gucken was sich so erreichen lässt.
-- Editiert von spatenklopper am 04.07.2017 16:32
#8
Antwort vom 5. Juli 2017 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
Zitatwie lässt sich der Schaden beziffern? :
Gute Frage.
Das Tier lebt noch, bleibt nur noch die Wertminderung.
Im Kochtopf ist es egal, ob es 2 OP-Narben hat.
Zucht hat sich naturgemäß auch erledigt.
Bliebe nur noch die Fellverwertung. Keine Ahnung ob das Fell was wert wäre und ob eine zweite OP-Narbe eine relevante Wertminderung darstellen würde.
Zitatvon daher sollte man eher auf das schlechte Gewissen des Tierarztes setzen und gucken was sich so erreichen lässt. :
Würde ich als erfolgversprechendste Maßnahme sehen ...
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