Fehldiagnose beim Hund - Vergabe von falscher Dauermedikation

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb524718-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehldiagnose beim Hund - Vergabe von falscher Dauermedikation

Guten Tag,

unsere Hündin wurde 1,5 Jahre wegen Epilepsie behandelt. Diese Krankheit kann nur durch ein Ausschlussverfahren ermittelt werden. Innerhalb dieser Zeit gab es täglich Medikamente (Gesamtsumme Medikamente 561,24€ + etwas an Behandlungsgebühr).
Durch einen Zufall waren wir dann bei einem anderen TA, die, sich den Fragebogen sehr genau durchlas und auf die Epilepsie zu sprechen kam. Nachdem diese ein Video des letzten Anfalls sah, fragte sie, ob unsere Hündin jemals auf EIC getestet worden wäre. Nach einem Gentest stellte sich heraus, dass es tatsächlich EIC und nicht Epilepsie war. Nun frage ich mich, inwiefern unser alter TA für die Vergabe von Medikation (die ja in den gesunden Haushalt unseres Hundes eingegriffen hat und außerdem auch noch Geld gekostet hat) belangt werden kann. Dazu sei gesagt, dass bei unserer Recherche und auch durch den neuen TA klar wurde, dass dies nicht nur sehr ähnlich und daher mit großer Verwechslungsgefahr einhergeht, sondern bei der Rasse (Labrador Retriever) auch noch mehr als bei allen anderen Rassen auftritt - also quasi rassentypisch ist.
Wenn Epilepsie doch nur doch ein Ausschlussverfahren diagnostizierbar ist, hätte der Gentest auf EIC doch gemacht werden müssen, um letzteres ausschließen zu können.
Danke für die Hilfe!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb524718-55):
hätte der Gentest auf EIC doch gemacht werden müssen

Müssen? Wirklich? Das müsste man beweisen, das da Pflicht wäre. Durchaus möglich, das der Arzt auch anders zu dem Ergebnis kam.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb524718-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb524718-55):
Durchaus möglich, das der Arzt auch anders zu dem Ergebnis kam.


Es ist tatsächlich nur durch einen solchen Gentest möglich, die andere (für mich harmlosere) Krankheit auszuschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb524718-55):
Es ist tatsächlich nur durch einen solchen Gentest möglich, die andere (für mich harmlosere) Krankheit auszuschließen.

Dann liegt wohl ein Fehler des Arztes vor, wenn die Diagnose nicht "dem Stand der Wissenschaft" entspricht. Womit er dann auch ersatzpflichtig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das ist halt die Frage, ob es ein aus fachlicher Sicht vorwerfbarer Fehler war, keinen Gentest zu machen.
Das ist aber keine Frage für ein Rechtsforum, sondern für ein Tiermedizin-Forum.
Wenn aus fachlicher Sicht ein vorwerfbarer Fehler gemacht wurde, dann müssten unnötige Medikamente erstattet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

EIC ist doch eine Form der Epilepsie.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
EIC ist doch eine Form der Epilepsie.

wirdwerden


Ich meine nicht.
Ist EIC nicht eine Genmutation?
Wobei die Symptome zu einer gewissen Art der Epilepsie sehr ähnlich sind.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Epilepsie ist ein Sammelbegriff. Es gibt da durchaus verschiedene Auslöser, einer ist die Genmutation.

wirdwerden

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#8
 Von 
fb524718-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

EIC wird als eigenständige Krankheit gehandhabt, da auch vollkommen verschiedene Auslöser und betroffene Regionen. Das Problem könnte sein, dass unser Hund "lediglich" Träger ist.
In der Literatur (!, es werden diverse Fälle angegeben unter verschiedenen TA, bei denen der Träger Symptome aufweist) werden diese als reine Träger oder Symptome beschrieben, wobei der dazugehörige Erbgang autosomal rezessiv ist, also ein Träger durchaus Symptome aufweisen kann. Kann sich nun der alte TA darauf berufen?

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