Forderung Kosten Hund

18. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2025 19:40:40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Kosten Hund

Hallo,

ich hätte gern einmal folgende rechtliche Einschätzung auf Grund des entsprechenden Sachverhaltes:

Es erfolgte im Jahre 2021 eine Trennung und Anfang 2023 die damit verbundene rechtskräftige Scheidung zwischen mir und meiner Ex-Frau.
Vor der Ehe, konkret im Jahre 2010, kaufte meine Ex-Frau allein, ohne meine Zustimmung unseren Hund. Der Hund kam aus dem Tierschutz, die Eintragung dort für sie als alleinige Haltern liegt auf Grund der Umstellung und Digitalisierung dort nicht mehr vor.

Im Jahre 2021 erfolgte wie oben beschrieben die Trennung. Meine Ex-Frau wollte sich nicht mehr entsprechend um das Tier kümmern, bzw. nur ein oder zwei Wochenenden im gesamten Monat. Sie erklärte dort aber schriftlich (hier vorliegend), dass es ihr Tier sei und sie Spritkosten meinerseits verlangte, damit sie an den beiden Wochenenden im Monat das Tier sehen könne. Sie betonte zudem schriftlich, dass sie sich ansonsten anwaltlich beraten lassen werde, da sie das Tier in die Ehe mitgebracht habe. Es konnte dahingehend keine Einigung bzgl. der Sorgfaltspflicht für das Tier getroffen werden, da ich zudem den Eindruck gewann, das Tier hätte es nicht gut bei ihr.

Zum Wohl des Tieres, an welchem ich nach wie vor sehr hänge und welches mir alles bedeutet, habe ich den Hund seither komplett zu mir genommen. Ich trage die Betreuung vollkommen allein, sowie alle anfallenden Kosten (mit Originalrechnungen der Tierkliniken hier vorliegend).

Seit dem Jahre 2021 belaufen sich die Kosten auf ca. 10.000 € bis 15.000 € schätzungsweise, da das Tier alt und behandlungsbedürftig ist. Meine Ex-Frau hat sich mit ihrem neuen Partner mittlerweile einen neuen jungen Hund angeschafft.

Meine konkrete Frage dahingehend: Ist es möglich meine Ex-Frau dahingehend noch in Regress zu nehmen, bzw. diese dazu verpflichten zumindest die Hälfte dieser Kosten zu tragen? Und wenn ja, welche Verjährungsfristen gibt es dahingehend, da ich davon ausgehe diese betragen 3 Jahre im Sinne des BGB?

Ich danke für entsprechende Rückmeldungen und hoffe der Sachverhalt ist verständlich.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von ]Ist es möglich meine Ex-Frau dahingehend noch in Regress zu nehmen, bzw. diese dazu verpflichten zumindest die Hälfte dieser Kosten zu tragen?[/quote):

Als Eigentümerin hat sie unter Umständen eine Pflicht, die Kosten welche dem Betreuer entstanden sind zu erstatten.



Zitat (von ]Und wenn ja, welche Verjährungsfristen gibt es dahingehend, da ich davon ausgehe diese betragen 3 Jahre im Sinne des BGB?[/quote):

Das würde ich auch so sehen.
Man sollte jedoch bedenken, das es unter Umständen auch zur Verwirkung gekommen sein könnte.



Ob man die Büchse der Pandora mit einer Einforderung der Erstattung aufmachen möchte, muss jeder selber wissen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18169 Beiträge, 9878x hilfreich)

Zitat (von ]Meine konkrete Frage dahingehend: Ist es möglich meine Ex-Frau dahingehend noch in Regress zu nehmen, bzw. diese dazu verpflichten zumindest die Hälfte dieser Kosten zu tragen?[/quote):

Realistisch: Nein

"Unterhalt" für Tiere ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Mit "ich wollte das Tier haben aber nicht die Kosten (alleine) tragen" kommen Sie nicht durch.

Zitat (von ]Sie betonte zudem schriftlich, dass sie sich ansonsten anwaltlich beraten lassen werde, da sie das Tier in die Ehe mitgebracht habe. Es konnte dahingehend keine Einigung bzgl. der Sorgfaltspflicht für das Tier getroffen werden, da ich zudem den Eindruck gewann, das Tier hätte es nicht gut bei ihr.[/quote):

Wenn das schon 2021 war, und das Tier seitdem durchgehend bei Ihnen ist, könnte man darüber nachdenken, ob Sie nicht mittlerweile Alleineigentümer des Tieres sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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