Fragen zu einem Tierschutzvertrag

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sarak123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Fragen zu einem Tierschutzvertrag

Hallo Ihr,

mir wurde in einem anderen Bereich schonmal sehr toll geholfen und nun habe ich wieder die Hoffnung, ein bisschen Schützenhilfe zu bekommen.

Es geht um einen Hund aus dem Tierschutz, der bereits seit ein paar Monaten in DE ist und schonmal vermittelt war, jedoch an die Pflegestelle zurückgegeben wurde (die Gründe erscheinen mir dubios, aber darum soll es nicht gehen). Mein Partner und ich haben die letzten 4 Wochen den Hund kennenlernen dürfen, die Pflegestelle war sehr entgegenkommend was die Termine anging und mittlerweile freut sich sich der Hund, wenn er uns sieht und umgekehrt. Er ist entspechend seiner Herkunft kein "einfacher" Hund und so haben wir uns für uns damit auseinandergesetzt, ob wir uns das alles zutrauen und so weiter. Haben Hundeschulen kontaktiert, Bekannte und Freunde gefragt, ich habe dann auch schon viel nachgelesen. Es ist nicht unser vorrangiger Wunsch, einen Hund zu "retten", sondern vielmehr einen Hund zu haben, der zu uns passt und wir zu ihm.
Nun haben wir uns für den Hund entschieden und die Pflegestelle hat uns heute morgen den Schutzvertrag geschickt. Seitdem herrscht hier der einigermassen große Ausnahmezustand, weil für uns klar ist, dass wir den Vertrag so wie er ist, nicht unterschreiben wollen.
Diese ganzen Verpflichtungen, die wir da so haben sind schon seltsam (Kastrationspflicht mit Nachweis, Anmelden im Forum und Bericht erstatten, unangemeldeter Besuch und Kontrollen von deren Seite), was wir aber nicht akzeptieren können und wollen ist, dass der Verein Eigentümer bleibt und wir lediglich die Halter sind.

Nun habe ich gedacht, ob ich Passagen rausstreichen kann und den Passus um die Eigentümer-Halteransprüche sinnvoll ergänzen kann (z.B. nach 6Monaten geht der Hund in unseren Besitz über?). Da ich mich nicht nur auf mein Gefühl verlassen will, würde ich Euch gerne mal drüberschauen lassen und wäre sehr dankbar für Argumente und Hinweise, was ich tun kann.
Und falls ich nichts tun kann, so nach dem Motto: musst Du unterschreiben oder es lassen, wäre ich ebenfalls froh (also eher nicht, aber zumindest wüsste ich dann, woran ich bin) das zu erfahren.

Habe alles, was auf den Verein hinweist rausgenommen *hoffe ich*

Tierschutzvertrag
Kein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB
Name des Tieres: ________________________________________________________
Tierart: ________________________________________________________
Rasse: ________________________________________________________
Chip-Nr.: ________________________________________________________
Letzte Impfung: ________________________________________________________
Alter: ________________________________________________________
Geschlecht: ________________________________________________________
Farbe/Zeichnung: ________________________________________________________
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Übernehmer des o.g. Tieres gegenüber dem
Tierschutzverein . e.V. dazu,
1. das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetztes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen,
ihm täglich frisches Wasser und Futter zu geben und ihm liebevollen Familienanschluss
zukommen zu lassen. Außerdem jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht
zu dulden.
2. das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen
Person zu überlassen, ohne dies vorher mit dem Tierschutzverein besprochen
zu haben. Falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Tierschutzverein
. e.V. davon in Kenntnis zu setzten. Wir behalten uns das Recht vor, das
Tier zurückzunehmen oder gemeinsam mit dem Übernehmer eine Lösung bzw. ein neues zu
Hause zu finden.
3. das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorzustellen und
alle notwendigen Behandlungen sofort, sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und
auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Eine eventuell vom Tierarzt für notwendig erachtete
Euthanasie (Einschläferung, z.B. aufgrund einer unheilbaren Krankheit)ist vorerst sofort mit
dem Tierschutzverein . e.V. abzustimmen.
4. das sich der Tierschutzverein . e.V. zu jeder Zeit, auch unangemeldet vor
Ort (d.h. auch in den Räumlichkeiten in denen das Tier lebt) ein Bild von dem Zustand des
Tieres machen und die Einhaltung der Vertragsbestandteile überprüfen kann. Sollte dies nicht
möglich sein oder durch mehrmaliges Hinhalten des Übernehmers nicht erfolgen können, ist
der Tierschutzverein . e.V. dazu berechtigt das Tier sofort wieder
aufzunehmen.
5. Der Tierschutzverein . e.V. hat das Recht, das Tier sofort heraus zu
verlangen, wenn grobe Fehler in Bezug auf Haltung und Umgang vom Übernehmer begangen
werden. Der Übernehmer verpflichtet sich dazu, das Tier unter diesen Umständen sofort
herauszugeben.
6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnungen nicht erfüllt, so ist der Tierschutzverein
. e.V. dazu berechtigt, die sofortige Herausgabe des Tieres an Ort und
Stelle zu verlangen. Des Weiteren erkennt der Übernehmer bei Nichterfüllung der
Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500,00 Euro an. Dieser Betrag
wird ausschließlich zu Tierschutzzwecken verwendet.
7. Die Übernahme des Tieres durch den Übernehmer erfolgt ohne
Gewährleistungsverpflichtung seitens des Tierschutzvereines . e.V. auf
den Gesundheitszustand des Tieres oder ähnliches. Der Übernehmer wurde über die
bisherigen Behandlungen in Kenntnis gesetzt.
8. Sollte ein Tier ohne jeglichen Wissens des Tierschutzvereines . e.V. bei
der Übergabe tragend sein und der Übernehmer stellt dies nach der Übergabe fest, ist der
Tierschutzverein . e.V. unverzüglich zu informieren. Das Tier wird für die
Tragezeit bis hin zum Absetzten der Welpen in die Obhut des Tierschutzvereines
. e.V. genommen. Die anfallenden Tierarztkosten übernimmt der
Tierschutzverein .. Das Tier wird dem Übernehmer kastriert
zurückgegeben. Der Übernehmer hat währen der gesamten Zeit uneingeschränktes
Besuchsrecht.
9. Mit dem oben genannten Tier darf nicht gezüchtet werden.
10. Sollte es zu einer Deckung mit Trächtigkeit kommen, gehen die von dem Tierschutztier
geborenen Welpen in das Eigentum des Tierschutzvereines über.
Die Welpen müssen dem Verein ausgehändigt werden und dürfen auch nur über diesen
vermittelt werden. Der Übernehmer des o.g. Tieres hat keinerlei Rechte die Welpen selber zu
verschenken oder zu verkaufen.
11. Der Übernehmer verpflichtet sich dazu, regelmäßigen Kontakt mit dem Tierschutzverein
zu halten. Ebenfalls verpflichtet sich der Übernehmer sich im
Forum des Tierschutzvereines anzumelden und ab und an über das Tier zu
berichten.
12. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von _____ Euro, welche
ausschließlich zu Tierschutzzwecken verwendet wird. Bei Rückgabe oder Rücknahme des
Tieres wird dem Übernehmer die Schutzgebühr nicht zurückerstattet.
13. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keine Gültigkeit.
14. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15. Wird das Tier aufgrund seines Alters unkastriert übergeben, verpflichtet sich der Übernehmer
das Tier vor der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Der Übernehmer hat dies dem
Tierschutzverein . e.V. durch Vorlage einer Kastrationsbescheinigung
vom Tierarzt zu beweisen. Diese ist unverzüglich und unaufgefordert einzureichen.
16. Unsere Hunde dürfen weder zur Schutzhunde Ausbildung, noch zu Jagdlichen Ausbildungen
benutzt werden.
17. Zusätzliche Vereinbarungen:
Der Hund kann über den Verein kastriert werden, für eine Hündin ist der Betrag dann 192,-
Euro,für einen Rüden 96 Euro,die Tierschutzverein zahlt den Rest, aber nur bei unserem
Vereinstierarzt .
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Tierschutzvereines
für jegliche Schäden die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter
des Tieres im Sinne des § 833 BGB .
Den Vertragstext habe ich genau durchgelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Übernehmer:
Name: _______________________________________________________________
Vorname: _______________________________________________________________
Anschrift: _______________________________________________________________
Personalausweisnr.: _______________________________________________________________
Geburtsdatum: _______________________________________________________________
Telefon/Handy: _______________________________________________________________
E-Mail: _______________________________________________________________
Unterschrift: _______________________________________________________________
Datum:___________________________________________
Tierschutzverein ., vertreten durch:
Name:


sorry für den ewig langen Text
LG
Katja


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sarak123):
Nun habe ich gedacht, ob ich Passagen rausstreichen kann und den Passus um die Eigentümer-Halteransprüche sinnvoll ergänzen kann

Dann wird man zu 99% den Hund nicht bekommen.


Besser wäre das zu unterschreiben und hinterher wenn die sich wegen irgendwas melden denen zu sagen "Pech gehabt". Denn unültige AGB-Klauseln werden durch Unterschrift nicht gültig.

Es kann allerdings sein, das die dann Stress machen, denn die sind meist felsenfest von der Gültigkeit des dort verzapften Unfugs überzeugt.



Zitat (von sarak123):
dass der Verein Eigentümer bleibt und wir lediglich die Halter sind.

Das konnte ich dem Vertrag nicht entnehmen, bzw.nur für die Welpen.



Ich halte nur die Klauseln 1. 6. 9. 16. 17. für haltbar.
Der Rest ist für die Tonne und nicht durchsetzbar ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sarak123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Harry von Sel, vielen Dank für die Antwort :-)

Also habe ich da wohl einiges mißverstanden bzgl. "dies ist kein Kaufvertrag" (hatte nämlich den Paragraphen nicht gelesen) und dem Satz "Der Übernehmer ist Halter nach Paragraph soundso"?
Für mich klingen diese Sätze danach, als hätte der Verein sehr wohl ein Recht darauf, einen Nachweis über eine Kastration zu verlangen z.B.. eben weil nicht explizit gesagt wird, dass die Übernehmer dann auch Besitzer sind.

Eine Frage noch: muss ich meine Personalausweisnummer angeben? Und wofür brauchen die die?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119422 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von sarak123):
"dies ist kein Kaufvertrag"

Ein Vertrag wird nach dem Inhalt bewertet und nicht nach der Überschrift.
Auch wenn es kein Kaufvertrag ist, kann er dennoch zum Eigentumsübergang geeignet sein.



Zitat (von sarak123):
Eine Frage noch: muss ich meine Personalausweisnummer angeben?

Nö, kann aber sein das es dann keinen Hund gibt.

Ich fülle dann immer die Nummer meines alten Ausweises ein. :grins:



Zitat (von sarak123):
Und wofür brauchen die die?

Als Indiz das Du Du warst, falls in 1-2 Jahren Du mal sagen solltest, "das war ich nicht".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

sittenwidrig und nonsen.
1. es ist geld geflossen = kaufvertrag, und kein "verwahrungsvertrag"!
2. alle anderen kosten wie steuer, versicherung, tierarzt... tragen sie alleine, ergo ...eigentümer.
3. kastrationspflicht... könnte gegen das tierschutzgesetz §6 verstoßen, also vorsicht !
4. regelmäßigen kontakt halten und forumsmitglied werden... verletzung des persönlichkeitrechts, ebenso unangekündigte kontrollen und zugang zum privateigentum.( es sind keine berechtigten von amtswegen, sondern nur menschen die sich aus dem
internet einen vetrag zusammengestückelt haben).
5. der punkt 1 im vertrag ergibt sich aus dem tierschutzgesetzt, welcher über diesem "tierschutzvertrag" steht.
6. usw...
wie Harry van Sell schon schrieb...
unterschreibe dieses stückchen papier, zahl das geld und es ist dein hund.

die nummer des personalausweises geht denen nichts an!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sarak123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke an Euch 2 :-)
Wir überlegen noch, ob wir bereit sind, den eventuellen Stress auf uns zu nehmen, der folgen könnte. Mit der Zwangskastration, den Forumsbeteiligungen und der Euthanasie Geschichte bin ich so gar nicht einverstanden und erstere halte ich für potenzielle Stressfaktoren.
Und die Personummer würde ich aus dem Bauch heraus auch nicht rausrücken... Könnte auch Stress machen.

Mir wäre ein angemessener Vertrag lieber ehrlich gesagt.

Aber ich danke für Eure Einschätzung, die nimmt dem ganzen Vertrag etwas mehr die Brisanz und Schockwirkung, die er auf uns hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von jau):
sittenwidrig und nonsen.
3. kastrationspflicht... könnte gegen das tierschutzgesetz §6 verstoßen, also vorsicht !


Dann lesen Sie § 6. 1.5...zur Verhinderung von unkontrollierter Fortpflanzung ist die Kastration natürlich erlaubt und sollte auch unbedingt durchgeführt werden. Es gibt in Tierheimen in Massen unerwünschte Welpen, dort kann sich jeder bedienen. Man muss nicht unbedingt noch Nachwuchs erzwingen/riskieren.

-- Editiert von fb367463-2 am 07.08.2017 21:36

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

Zitat:
Dann lesen Sie § 6. 1.5...zur Verhinderung von unkontrollierter Fortpflanzung ist die Kastration natürlich erlaubt


richtig, nur wann besteht die gefahr einer unkontrollierte Fortpflanzung? bei einem hund der durch staatl. angeordneter leinenpflicht gar nicht in den genuß kommen kann sich wie karnickel fortzupflanzen, oder eher bei frei laufenden katzen dem der eigentümer nicht mehr zu zuordnen ist?
außerdem haben sie das wörtchen "könnte" überlesen. entschuldigung, ist auch mein fehler da ich immer nur so klein schreibe. ist eben ein splin von mir, oder doch nur faulheit. :grins:

1x Hilfreiche Antwort

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