Hallo,
unsere Katze wurde vor einigen Wochen vom Tierschutz eingesammelt, weil sie eine anonyme Person draussen gemeldet hat. Wir haben unsere Katze dann auch vom Tierheim wieder zurückbekommen, obwohl wir auch dort für die Unterkunft etc. zahlen mussten.
Nun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz, der unsere Katze transportierte, den wir aber selbst ja nie riefen. Ist jemandem sowas schon passiert? Hat jemand einen Ratschlag diesbezüglich?
Danke.
-- Editiert von User am 21. November 2022 10:58
Freigängerkatze vom Tierschutz eingefangen
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?



Die Rechnung ist vom "Deutschen Tierschutzbund"? Also ein "privater" Verein. Dann würde ich dieser Rechnung widersprechen.ZitatNun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz, der unsere Katze transportierte, den wir aber selbst ja nie riefen. :
ZitatHat jemand einen Ratschlag diesbezüglich? :
Ich würde gerichtsfest auffordern, dass man die Berechtigung der Rechnung nicht nachvollziehen kann und der Verein diese Berechtigung erst mal substantiiert darlegen möge.
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ZitatWir haben unsere Katze dann auch vom Tierheim wieder zurückbekommen, obwohl wir auch dort für die Unterkunft etc. zahlen mussten. :
Wieso Unterkunft zahlen?
ZitatWieso Unterkunft zahlen? :
Eventuell, weil der Heilige Geist keine Schecks ausstellt?
Dem Tierschutz mitteilen, er möge sich an diejenige Person halten, welche ihre Dienste angefordert hat. Man selbst habe keinen Auftrag erteilt.ZitatHat jemand einen Ratschlag diesbezüglich? :
ZitatDem Tierschutz mitteilen, er möge sich an diejenige Person halten, welche ihre Dienste angefordert hat. Man selbst habe keinen Auftrag erteilt. :
Es gibt auch "Geschäftsführung ohne Auftrag", und der Verein hat die Katze aufbewahrt und gefüttert, nachdem sie ihm übergeben wurde.
Da kann die Forderung ganz grundsätzlich schon berechtigt sein.
Die entscheidende Frage ist m.E. eine andere: wurde die Situation, die dann die Aufbewahrung und Fütterung der Katze notwendig machte, fahrlässig herbeigeführt? Weil sie objektiv erkennbar gar nicht nötig war?
Wenn ich in meinem Garten den entlaufenen, verletzten und hungrigen Hund von Herrn X finde, und dann den Hund erstmal "sichere" und zum Tierarzt bringe und füttere - dann kann ich selbstverständlich die Kosten von Herrn X zurückfordern. (GoA, §670 BGB)
Das kann ich aber nicht, wenn ich mir irgendwo den Hund von Herrn X schnappe, zu mir bringe und eine Woche lang füttere. Dann kann ich kommen und sagen: "Das musst Du mir jetzt ersetzen."
Diesen "Schaden" habe ich mir selbst durch mein offensichtlich rechtswidriges Handeln zugefügt.
Die entscheidende Frage ist also m.E.: gab es einen berechtigenden Grund für die Person XYZ, diese Katze einzufangen und zum "Deutschen Tierschutzbund" zu bringen?
Witzigerweise fordert gerade der "Deutsche Tierschutzbund", daß Grundstückbesitzer gefälligst auf ihrem Grundstück herumlaufende fremde Katzen dulden müssen. (Was die Rechtsprechung nur begrenzt so sieht.)
Ich würde mir erstmal vom "Deutschen Tierschutzbund" genau erklären lassen, wie es denn eigentlich dazu kam, daß die Katze eingefangen wurde. Und wenn mich die Antwort nicht überzeugt, dann würde ich gelassen abwarten, daß die versuchen, die 150 Euro einzuklagen.
(War die Katze eigentlich gechippt? Oder trug sie sonstwie einen Hinweis auf ihren Eigentümer?)
Nachtrag: es ist auch nicht ganz unerheblich, wo das ganze passiert ist. Berlin hat seit 2022 eine "Katzenschutzverordnung", die bestimmt, daß Freigängerkatzen mit mehr als 5 Monaten Alter kastriert sein und einen Transponder-Chip tragen müssen.
Wenn das nicht gegeben ist, wäre zumindest in Berlin eine Rechtsgrundlage für's Einfangen wohl gegeben.
(Wirklich enorm: wenn man unterstellt, daß eine freilebende Katze zweimal im Jahr wirft und von jedem Wurf die Hälfte, also durchschnittlich drei Katzen, überlebt, und die sich alle entsprechend auch weitervermehren - dann wird aus einem Katzenpaar in 10 Jahren eine Truppe von 80 Millionen Katzen...
https://www.berliner-kurier.de/berlin/achtung-katzenbesitzer-ab-8-juni-darf-mieze-nur-noch-unter-diesen-voraussetzungen-ins-freie-li.232135)
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 14:28
Korrekt, aber das sehe ich hier in der bisherigen Schilderung nicht.ZitatEs gibt auch "Geschäftsführung ohne Auftrag" :
Nee, nicht mal im Ansatz. Außerdem wissen wir ja gar nicht, ob die Katze nicht sterilisiert/kastriert ist. Und selbst wenn die Katze es nicht wäre, dann gäbe es keine Rechtsgrundlage für das einfangen. Nicht mal in Berlin. Da müsste der Schutzverein dann im Auftrag der Kommune gehandelt haben. Und dann würde die einen Bescheid, also eine Rechnung, schicken.
Also, nur weil man sich um Tierschutz kümmert, sorry, das gibt weder das Recht, die Katz einzufangen, noch das Recht, diese illegale Aktion wem auch immer in Rechnung zu stellen.
wirdwerden
Und? Wurde bezahlt, oder wie ging es weiter?ZitatNun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz :
Immer unter dem Vorbehalt, dass die Nachfrage gestattet ist.
Und? Wurde bezahlt, oder wie ging es weiter?ZitatNun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz :
Immer unter dem Vorbehalt, dass die Nachfrage gestattet ist.
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