Freigängerkatze vom Tierschutz eingefangen

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go621136-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freigängerkatze vom Tierschutz eingefangen

Hallo,

unsere Katze wurde vor einigen Wochen vom Tierschutz eingesammelt, weil sie eine anonyme Person draussen gemeldet hat. Wir haben unsere Katze dann auch vom Tierheim wieder zurückbekommen, obwohl wir auch dort für die Unterkunft etc. zahlen mussten.
Nun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz, der unsere Katze transportierte, den wir aber selbst ja nie riefen. Ist jemandem sowas schon passiert? Hat jemand einen Ratschlag diesbezüglich?
Danke.

-- Editiert von User am 21. November 2022 10:58

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4188 Beiträge, 675x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Nun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz, der unsere Katze transportierte, den wir aber selbst ja nie riefen.
Die Rechnung ist vom "Deutschen Tierschutzbund"? Also ein "privater" Verein. Dann würde ich dieser Rechnung widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38301x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Hat jemand einen Ratschlag diesbezüglich?

Ich würde gerichtsfest auffordern, dass man die Berechtigung der Rechnung nicht nachvollziehen kann und der Verein diese Berechtigung erst mal substantiiert darlegen möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 412x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Wir haben unsere Katze dann auch vom Tierheim wieder zurückbekommen, obwohl wir auch dort für die Unterkunft etc. zahlen mussten.


Wieso Unterkunft zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38301x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wieso Unterkunft zahlen?

Eventuell, weil der Heilige Geist keine Schecks ausstellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5645x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Hat jemand einen Ratschlag diesbezüglich?
Dem Tierschutz mitteilen, er möge sich an diejenige Person halten, welche ihre Dienste angefordert hat. Man selbst habe keinen Auftrag erteilt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 1361x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dem Tierschutz mitteilen, er möge sich an diejenige Person halten, welche ihre Dienste angefordert hat. Man selbst habe keinen Auftrag erteilt.

Es gibt auch "Geschäftsführung ohne Auftrag", und der Verein hat die Katze aufbewahrt und gefüttert, nachdem sie ihm übergeben wurde.
Da kann die Forderung ganz grundsätzlich schon berechtigt sein.

Die entscheidende Frage ist m.E. eine andere: wurde die Situation, die dann die Aufbewahrung und Fütterung der Katze notwendig machte, fahrlässig herbeigeführt? Weil sie objektiv erkennbar gar nicht nötig war?

Wenn ich in meinem Garten den entlaufenen, verletzten und hungrigen Hund von Herrn X finde, und dann den Hund erstmal "sichere" und zum Tierarzt bringe und füttere - dann kann ich selbstverständlich die Kosten von Herrn X zurückfordern. (GoA, §670 BGB)

Das kann ich aber nicht, wenn ich mir irgendwo den Hund von Herrn X schnappe, zu mir bringe und eine Woche lang füttere. Dann kann ich kommen und sagen: "Das musst Du mir jetzt ersetzen."
Diesen "Schaden" habe ich mir selbst durch mein offensichtlich rechtswidriges Handeln zugefügt.

Die entscheidende Frage ist also m.E.: gab es einen berechtigenden Grund für die Person XYZ, diese Katze einzufangen und zum "Deutschen Tierschutzbund" zu bringen?

Witzigerweise fordert gerade der "Deutsche Tierschutzbund", daß Grundstückbesitzer gefälligst auf ihrem Grundstück herumlaufende fremde Katzen dulden müssen. (Was die Rechtsprechung nur begrenzt so sieht.)

Ich würde mir erstmal vom "Deutschen Tierschutzbund" genau erklären lassen, wie es denn eigentlich dazu kam, daß die Katze eingefangen wurde. Und wenn mich die Antwort nicht überzeugt, dann würde ich gelassen abwarten, daß die versuchen, die 150 Euro einzuklagen.

(War die Katze eigentlich gechippt? Oder trug sie sonstwie einen Hinweis auf ihren Eigentümer?)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 1361x hilfreich)

Nachtrag: es ist auch nicht ganz unerheblich, wo das ganze passiert ist. Berlin hat seit 2022 eine "Katzenschutzverordnung", die bestimmt, daß Freigängerkatzen mit mehr als 5 Monaten Alter kastriert sein und einen Transponder-Chip tragen müssen.

Wenn das nicht gegeben ist, wäre zumindest in Berlin eine Rechtsgrundlage für's Einfangen wohl gegeben.

(Wirklich enorm: wenn man unterstellt, daß eine freilebende Katze zweimal im Jahr wirft und von jedem Wurf die Hälfte, also durchschnittlich drei Katzen, überlebt, und die sich alle entsprechend auch weitervermehren - dann wird aus einem Katzenpaar in 10 Jahren eine Truppe von 80 Millionen Katzen...
https://www.berliner-kurier.de/berlin/achtung-katzenbesitzer-ab-8-juni-darf-mieze-nur-noch-unter-diesen-voraussetzungen-ins-freie-li.232135)

-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 14:28

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5645x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es gibt auch "Geschäftsführung ohne Auftrag"
Korrekt, aber das sehe ich hier in der bisherigen Schilderung nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36339 Beiträge, 13534x hilfreich)

Nee, nicht mal im Ansatz. Außerdem wissen wir ja gar nicht, ob die Katze nicht sterilisiert/kastriert ist. Und selbst wenn die Katze es nicht wäre, dann gäbe es keine Rechtsgrundlage für das einfangen. Nicht mal in Berlin. Da müsste der Schutzverein dann im Auftrag der Kommune gehandelt haben. Und dann würde die einen Bescheid, also eine Rechnung, schicken.

Also, nur weil man sich um Tierschutz kümmert, sorry, das gibt weder das Recht, die Katz einzufangen, noch das Recht, diese illegale Aktion wem auch immer in Rechnung zu stellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Nun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz
Und? Wurde bezahlt, oder wie ging es weiter?

Immer unter dem Vorbehalt, dass die Nachfrage gestattet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von go621136-67):
Nun haben wir aber auch noch eine Rechnung in Höhe von 150 Euro gekriegt vom Tierschutz
Und? Wurde bezahlt, oder wie ging es weiter?

Immer unter dem Vorbehalt, dass die Nachfrage gestattet ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.847 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen