Freilaufender Hund beißt angeleinten Hund und Halt

9. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
feuerball
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freilaufender Hund beißt angeleinten Hund und Halt

Eine Hundehalterin läuft mit ihrem angeleinten Hund.
2 Frauen mit 3 freilaufenden Hunden kommt ihr entgegen.
Die 2 Frauen leinen ihre Hunde an und gehen kurz vor der Hundehalterin einen Feldweg hoch. Als die 2 Frauen und 3 Hunde außer Sichtweite sind, geht die Hundehalterin mit ihrem angeleinten Hund weiter. Plötzlich bemerkt sie, dass von hinten einer der Hunde zurück kommt und sofort ihren angeleinten Hund angreift. Im Gemenge mit der Leine fällt die Halterin zu Boden und versucht ihren Hund zu schützen.
Daraufhin beißt der Hund Halterin und Hund und läßt auch nicht ab. Besitzerin des angreifenden Hundes kommt etliche Minuten später, nicht aufgeregt was da passiert, sondern meint die Frau sei selber schuld, wenn sie über die eigenen Beine stolpert und der Hund sie beißt.
Nun gut, die Polizei kam und der Notarzt mußte kommen.
Die angegriffene Hundehalterin war 3 Monate krank.
Nun meine Frage: Die aufgegebene Anzeige wurde wegen
"Geringfügigkeit" eingestellt und der beauftragte Rechtsanwalt sagt er hätte schon zweimal angefragt, würde aber keine Akteneinsicht bekommen.
Kennt sich hier jemand aus? Ist es möglich, dass ein Anwalt keine Akteneinsicht bekommt in einem Fall, den er vertritt? Für mich nicht nachvollziehbar.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Hallo!

Bezüglich dem Recht auf Akteneinsicht für die Verletzte: siehe § 406 e StPO .

Alles Gute!

PS: Das eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft hindert nicht daran, dass die Verletzte eine eigene Klage anstrengt.


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"Reaktion auf Rachebewertungen:
Ich bitte um eine -faire- Bewertung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Rechtsanwalt bekommt Akteneinsicht. Aber es kann sein, dass eine Versicherung (über ihren Anwalt) oder dergleichen die Akten haben wollen. Die Reihenfolge der Akteneinsichten bestimmt die StA.
Ob er nun 2x oder 5x anfragt ändert daran nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

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