Fremde Hunde auf unserem Grundstück

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Fremde Hunde auf unserem Grundstück

Hallo @all!

Ich habe ein Problem, was mich derzeit sehr beschäftigt, und ich hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Wir besitzen ein Parzellengrundstück, welches an 3 Seiten einen Zaun hat, und an der 4.ten Seite eine blickdichte Hecke, wo sich auch das Gartentor befindet.

Unser Hund (Dalmatiner/Boxer Mix) darf sich dort frei bewegen - wir haben auch ein Schild an der Pforte.

Neben unserer Hecke befindet sich auch der Weg, den viele zum Auslauf mit ihren Hunden nutzen, diese Hunde sind meist nicht angeleint.

Nun ist es schon zum zweiten Mal passiert, daß sich plötzlich kleine Hunde auf unserem Grundstück befanden.

In unserer Hecke befindet sich wohl ein kleines Loch, zwar als solches nicht zu sehen, da dort genauso Blätter sind, wie an der restlichen Hecke, aber im inneren der Hecke sind anscheinend nicht genug Zweige, so daß kleine Hunde da einfach durchschlüpfen können.

Unser Hund ist ein ganz friedlicher, der sich mit allen gut verträgt, aber er läßt sich auch nichts gefallen. Bisher sind die Besuche harmlos verlaufen - allerdings stelle ich mir die Frage, wie es rechtlich aussieht, wenn einer der Hunde mal böse wird, und unseren Hund dann angeht?

Dann wird unser Hund sich wehren, und da er der Größere ist, mache ich mir große Gedanken wegen der Haftung - wie sieht es rechtlich aus, wenn unser Hund dann die ungebetenen Gäste eventuell verletzt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß Huya


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125270 Beiträge, 40478x hilfreich)

Zitat (von Huya):
wie sieht es rechtlich aus, wenn unser Hund dann die ungebetenen Gäste eventuell verletzt?

Der Halter des Tieres haftet immer.

Und da man von dem Problem weis, sollte man das kurzfristig lösen. Sonst könnte Deine Tierhaftpflichtversicherung die Leistung verweigern.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39749 Beiträge, 14196x hilfreich)

Man kennt ja offensichtlich die Stelle in der Hecke. Das Loch kann man doch "stopfen." Entweder durch ein kleines Stück Draht oder aber durch ein paar in den Boden gerammte Stöckchen, was auch immer. Würde ich wegen meines inneren Friedens tun.

wirdwerden

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#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Harry van Sell und wirdwerden!

Danke für die Antworten - dann wird mein Mann am WE wohl etwas tüfteln müssen, damit wir das Loch irgendwie dicht bekommen.

Gruß Huya

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#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Aber irgendwie habe ich ein Problem, es zu verstehen.

Es ist doch unser Grundstück, da hat doch eigentlich niemand etwas drauf zu suchen. Und der Zaun und die Hecke macht ja auch eigentlich deutlich, daß wir unser Grundstück vor fremden Zutritt schützen wollen.

Auch haben wir ein Schild am Tor hängen, daß es hier einen freilaufenden Hund gibt, und man das Grundstück nicht betreten darf.

Und nun kommen fremde Leute mit ihren unangeleinten Hunden bei uns vorbei (obwohl bei uns grundsätzlich vom 15. März bis 15. Juli kompletter Leinenzwang in der Öffentlichkeit besteht) und diese Hunde kommen ungebeten auf unser Grundstück.

Und wenn nun so ein ungebetener Hund unseren angreifen würde, und unser Hund sich wehren würde, warum müssen wir den dann haften - das verstehe ich nicht?

Das Loch in der Hecke werden wir natürlich versuchen dicht zu bekommen, alleine schon, damit ich mir nicht immer Gedanken machen muß - aber wirklich nachvollziehen kann ich das nicht.

Gruß Huya

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17479 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von Huya):
........ warum müssen wir den dann haften - das verstehe ich nicht?
Unser Gesetzgeber hat das so bestimmt. Das gilt es also einfach so zu akzeptieren.

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#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der Haftung der anderen Hundehalter aus? Erstmal lassen die ihre Hunde trotz generellem Leinenzwang ohne Leine laufen (was mich nicht groß stört, solange die anderen Hunde halt draußen bleiben).

Dann haben sie ihre Hunde ja nicht im Griff, sprich die fremden Hunde schlüpfen durch das Loch und rennen dann auf unserem Grundstück rum. Die Halter stehen dann vor dem Tore und rufen ihre Hunde wie blöd, aber die pfeifen denen etwas, wollen ja lieber mit unserem Hund über den Rasen rennen.

Ich muß dann jedes mal erst unseren Hund abrufen und ablegen, damit ich dann die fremden Leute auf unser Grundstück lassen kann (muß), damit die ihre Hunde wieder einfangen können.

Und wenn dann so ein fremder Hund meinen angehen würde, und mein Hund würde sich wehren, dann muß ich dafür grade stehen - irgendwie finde ich das nicht richtig.

Gruß Huya

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17479 Beiträge, 5961x hilfreich)

Zitat (von Huya):
Wie sieht es denn mit der Haftung der anderen Hundehalter aus?
Genauso, wenn die anderen Hunde einen Schaden anrichten, dann wird deren Halter, bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen. Hier gilt halt eine verschuldensunabhängige Haftung. Es spielt also schlicht keine Rolle wer Schuld hat, der Halter muss per Gesetz zahlen. Von Hunden geht ein erhöhtes Risiko aus. Diesem erhöhten Risiko wird der Gesetzgeber gerecht indem er sagt, dass wer ein solches Risiko eingeht zahlen muss. Ganz einfach so, egal ob den Halter irgendeine Schuld trifft oder nicht.

-- Editiert von -Laie- am 09.06.2017 12:57

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#8
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Laie!

Danke für die letzte Antwort, darin waren die Zauberwörter enthalten, damit selbst ich es jetzt verstehen kann.

Gruß Huya

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#9
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Laie!

Danke für die letzte Antwort, darin waren die Zauberwörter enthalten, damit selbst ich es jetzt verstehen kann.

Gruß Huya

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