Fußgänger mit Hund (unangeleint) beim Überqueren einer grünen Ampel angefahren

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
genericusername123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußgänger mit Hund (unangeleint) beim Überqueren einer grünen Ampel angefahren

Hallo,

ich benötige mal eine Einschätzung von außen:

Situation: Kreuzung, grüne Fußgängerampel, Auto hat ebenfalls grün, ist Rechtsabbieger, übersieht Fußgänger mit unangeleintem Hund und überfährt beide.

Die gesundheitlichen Schäden bei Fußgänger und Hund sind aktuell schwer bis kritisch. Hund schafft es evtl. nicht.

Zahlt Versicherung des Autofahrers die Behandlung des Hundes? Hund war wie gesagt nicht angeleint. Der Autofahrer hat Fußgänger mit Hund nicht gesehen/übersehen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von genericusername123):

Zahlt Versicherung des Autofahrers die Behandlung des Hundes? Hund war wie gesagt nicht angeleint. Der Autofahrer hat Fußgänger mit Hund nicht gesehen/übersehen.

Die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters zahlt für alle Schäden, für die der Halter bzw. Fahrer des KFZ haftbar ist. (Im Rahmen der Deckungssumme.)

Der Hund wurde beschädigt, die Reparaturkosten (tierärztliche Behandlung) müssen vom Unfallverursacher bezahlt werden. Also: von seiner Versicherung.

Eingeschränkt oder ganz verweigert werden kann das nur bei Mitschuld des Geschädigten. Da der bei Grün über den Fußgängerübergang gegangen ist, ist keine Mitschuld erkennbar.

Die Frage, ob der Hund angeleint war oder nicht, spielt da keine Rolle - der Halter wurde ja auch angefahren, und daraus kann man schließen: wäre der Hund angeleint gewesen, wäre er genauso mitsamt seinem Herrchen angefahren worden.

Rennt der Hund dagegen plötzlich bei Rot über den Überweg, weil er nicht angeleint war - dann haftet der Autofahrer nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Zahlt Versicherung des Autofahrers die Behandlung des Hundes?

Ja
Wenn die Behandlungskosten des Hundes des "Wert" des Hundes erheblich überschreiten, wird die Versicherung aber möglicherweise die Höhe der Kosten monieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Man muß an der Stelle noch erwähnen, die Kosten des Hundes bzw. für den Hund, stellen im juristischen Sinne einen Sachschaden dar.

Die Kosten für den Menschen hingegen einen Personenschaden.

Da gibt es unterschiedliche Deckungssummen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Behandlungskosten des Hundes des "Wert" des Hundes erheblich überschreiten, wird die Versicherung aber möglicherweise die Höhe der Kosten monieren.


Dabei kommt es auf den materiellen Wert des Hundes aber nicht an, denn die letztendliche Entscheidung liegt weder bei der Versicherung noch beim Halter, sondern beim Tierarzt welcher im Falle eines Falles mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird, wenn er mit seiner Entscheidung zur Euthanasie falsch gelegen hat.

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