Geld Zurück beim Schutzvertrag?

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
KaMiKaTzeCharly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld Zurück beim Schutzvertrag?

Hallo
Habe 2 Frettchen mit Schutzvertrag an XYZ vermittelt, allerdings steht in dem Vertrag nichts über eine Schutzgebühr. Das der neue Besitzer uns Geld gegebne hat ist also niergends schriftlich vermerkt. Allerdings fehlt die Klausel das bei Rückgabe die Rückzahlung entfällt, es steht halt NICHTS über die Gebühr.
Das nächste Problem, die Pflegestelle hat den Schutzvertrag unterschrieben (nicht ich, die ja die Besitzerin war) und hat eien "Vertrag" unterschreiben das die Tiere solange Eigentum von XYZ bleibt bis die Gebühr zurück gezalt ist.

Nun musste XYZ das Tier an uns zurück geben (da er es laut vertrag nicht weitergeben darf, wenn die Haltung nicht mehr möglich ist) . Hat er anrecht auf die Schutzgebühr?

MFG und danke
Nele

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Hat er anrecht auf die Schutzgebühr?


In der Praxis müßte er ja erst mal beweisen können, daß er überhaupt eine gezahlt hat.

Wenn im Vertrag nichts darüber geregelt war, müßte man dann sehen, welche mündlichen Vereinbarungen man beweisen kann bzw. was verkehrsüblich ist.

Wenn unstrittig ist, daß eine Schutzgebühr gezahlt wurde und es verkehrsüblich ist, daß diese bei Rückgabe zurückgezahlt wird, dann muß sie zurückgezahlt werden (ich kenne solche Sachen nicht, vermute aber, die Schutzgebühr ist eine Art Kaution, um sicherzustellen, daß die Gegenseite das Tier ggfs. auch zurückgibt und sich nicht erst jahrelang verklagen läßt).

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#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

eine schutzgebühr wird nie zurück gezahlt.
sie ist dafür da um den anderen tieren zu helfen die noch im elend stecken.
die schutzgebühr ist weder eine art kaution noch ein kaufbetrag.

vorallem wenn die schutzgebühr nicht im vetrag steht, besteht sie theoretisch gar nicht. die parteien unterschrieben den vertrag ohne schutzgebühr. das geld hätte auch für eventuelles zubehör sein können z.b.



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