Hallo ihr Lieben.
Mein Partner hat zusammen mit seiner ExFreundin einen Hund. Allerdingst steht er als alleiniger Besitzer auf der Besitzurkunde. Leider hat sie ihn mit einem selbstverfasten Vertrag gelingt in dem steht dass der Hund gemeinsames Eigentum bleibt.
Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?
Gemeinsames Eigentum zum alleinigen Eigentum fordern
25. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 25. Mai 2015 | 04:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Eigentum zum alleinigen Eigentum fordern
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Mai 2015 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
Zitat:Allerdingst steht er als alleiniger Besitzer auf der Besitzurkunde.
Besitz ergibt sich nicht aus einer "Besitzurkunde", sondern kraft Gesetzes aus der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache.
Besitzer sind also wohl beide.
Zitat:Leider hat sie ihn mit einem selbstverfasten Vertrag gelingt in dem steht dass der Hund gemeinsames Eigentum bleibt.
Und offenbar sind auch beide Eigentümer.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?
Ja, jeden Vertrag kann man ändern -wenn alle Vertragspartner zustimmen.
#2
Antwort vom 27. Mai 2015 | 13:22
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Genau: Für das Zustandekommen eines Vertrages braucht es mindestens zwei Vertragspartner!
Dass der Hund gemeinsames Eigentum bleiben soll, hat er damals auch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (ist er doch, nehme ich an?) eigenhändig unterschrieben!
Und jetzt?
Schon
267.636
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
29 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten