Gemeinsames Eigentum zum alleinigen Eigentum fordern

25. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb415172-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Eigentum zum alleinigen Eigentum fordern

Hallo ihr Lieben.
Mein Partner hat zusammen mit seiner ExFreundin einen Hund. Allerdingst steht er als alleiniger Besitzer auf der Besitzurkunde. Leider hat sie ihn mit einem selbstverfasten Vertrag gelingt in dem steht dass der Hund gemeinsames Eigentum bleibt.
Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat:
Allerdingst steht er als alleiniger Besitzer auf der Besitzurkunde.

Besitz ergibt sich nicht aus einer "Besitzurkunde", sondern kraft Gesetzes aus der tatsächlichen Herrschaft über eine Sache.
Besitzer sind also wohl beide.



Zitat:
Leider hat sie ihn mit einem selbstverfasten Vertrag gelingt in dem steht dass der Hund gemeinsames Eigentum bleibt.

Und offenbar sind auch beide Eigentümer.



Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?

Ja, jeden Vertrag kann man ändern -wenn alle Vertragspartner zustimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Genau: Für das Zustandekommen eines Vertrages braucht es mindestens zwei Vertragspartner!

Dass der Hund gemeinsames Eigentum bleiben soll, hat er damals auch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (ist er doch, nehme ich an?) eigenhändig unterschrieben!

1x Hilfreiche Antwort

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