Gibt es ein Recht auf Hundeauslauf Flächen

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Gibt es ein Recht auf Hundeauslauf Flächen

Laut Tierschutz Recht habe ich meinen Hund artgerecht zu bewegen, auch ohne Leine.
Bei uns jedoch ist es extrem verboten. Ich werde ständig erwischt und musste auch zweimal ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich jedoch gehört, wenn das Führen ohne Leine in einer Gemeide überall verboten ist, sogar strengsten verboten ist, und es nicht einen einzigen Weg oder so gibt, wo ich meinen gut Trainierten, absolut gehorsamen Hund ohne Leine ausführen darf, dass die Gemeinde Flächen zur Verfügung stellen MUSS.
Leider finde ich die Rechtsprechung zum Thema nicht.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Weil es die nicht gibt.

Wenn du einen Hund nicht Tierschutzgerecht halten kannst, musst du umziehen oder ihn abgeben.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Laut Tierschutz Recht habe ich meinen Hund artgerecht zu bewegen, auch ohne Leine.


Wo im TSG steht das?

Zitat (von FrauStressfrei):
Bei uns jedoch ist es extrem verboten. Ich werde ständig erwischt und musste auch zweimal ein Ordnungsgeld zahlen.


Dann müssen SIe sich etwas weiter von "bei uns" entfernen. In welchem Bundesland liegt "bei uns"?

Zitat (von FrauStressfrei):
Nun habe ich jedoch gehört, wenn das Führen ohne Leine in einer Gemeide überall verboten ist, sogar strengsten verboten ist, und es nicht einen einzigen Weg oder so gibt, wo ich meinen gut Trainierten, absolut gehorsamen Hund ohne Leine ausführen darf, dass die Gemeinde Flächen zur Verfügung stellen MUSS.


Und ich habe mal gehört, dass Kühe fliegen können müssten .. ;)

Zitat (von FrauStressfrei):
Leider finde ich die Rechtsprechung zum Thema nicht.


Weil es keine gibt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass er sein Tier artgerecht hält. Nicht die Kommune.

wirdwerden

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#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich muss dazu sagen, dass ich sehr ländlich wohne und extra hierher gezogen bin, weil ich Hunde wollte.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ja und? Das ändert doch nichts an der Rechtslage.

Du kannst doch Hunde halten. Nur es ist Deine Aufgabe, die Hunde artgerecht zu halten, nicht die der Gemeinde.

wirdwerden

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Die Gemeinde muss nicht. Die Gemeinde hat pflichtige Aufgaben - das sind alles "Muss" aufgaben. Und es gibt freiwillige Leistungen (Zuschüsse Sportvereine usw.)

Als Bürger darfst du aber zb. einen Antrag auf eine Hundewiese stellen. Am besten mit mehreren Hundehaltern zusammenschliessen.

In NRW (als beispiel - ich weiss nicht woh du wohnst) darfst du Deinen Hund mit in den Wald nehmen - ohne Leine

https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-nrw/

Zitat:
Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen. Hier haben Kommunen keine Eingriffsmöglichkeiten. Einen Präzedenzfall gab es diesbezüglich in Hilden 2012. Dort hatte eine Klägerin gegen einen Bußgeldbescheid ihrer Stadt geklagt, als sie ihren Hund im Waldgebiet frei herumlaufen ließ und Recht bekam. Die Begründung des Gerichts: Für die Waldgebiete seien die Kommunen nicht zuständig, sondern an das Landesforstgesetz gebunden.


Diese Regelungen haben aber viele Bundesländer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Laut Tierschutz Recht habe ich meinen Hund artgerecht zu bewegen, auch ohne Leine.

Nein, Du hast die Pflicht dazu.

Daraus ergibt sich aber nicht, das man das auf öffentlichen Flächen tun muss / darf.

Ich kenne eine Gemeinde da haben sich wegen solcher Probleme Hundehalter zusammen getan einen Verein gegründet und entsprechend Land erworben wo man der Pflicht der artgerechten Haltung ohne Leine problemlos nach kommen kann.



Zitat (von FrauStressfrei):
dass die Gemeinde Flächen zur Verfügung stellen MUSS.
Leider finde ich die Rechtsprechung zum Thema nicht.

Da wäre mir keine bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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