Grobe Fahrlässigkeit, Kündigung der Box und Auszug aus Stall

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bergkristalle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grobe Fahrlässigkeit, Kündigung der Box und Auszug aus Stall

Hallo Zusammen,

Vielleicht hat ja jemand einen Hinweis für mich...

Ich habe zum 1.4. mit meinen Pferden den Stall gewechselt und dort zwei Paddockboxen gemietet mit einem Monat Kündigungsfrist.

Meine Pferde waren zu dem Zeitpunkt gesund, im Vertrag steht auch sie müssen gesund sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Dies hab dich erfüllt.

Im neuen Stall waren und sind aber viele Pferde an einer Atemwgserkrankung erkrankt mit starkem Husten. Dies wurde mir nicht mitgeteilt. Hätte ich es gewusst hätte ich die Möglichkeit gehabt erst später zu kommen, dies war den Stallbesitzern auch bekannt.

Eines meiner Pferde ist dort an dem Husten erkrankt und trotz umfangreicher Behandlung nimmt das ganze nun einen chronischen Verlauf. Ich habe hohe Kosten, und evtl muss ich das Pferd nun über Jahre besonders halten und behandeln, sprich staubfrei, Medikamente, Inhalation, notwendige Therapien.

Dies wäre vermeidbar gewesen hätte man mir Bescheid gesagt.

Auf dringendes Anraten des Tierarztes habe ich den Stall gewechselt da die dortigen täglichen Abläufe in der Versorgung sehr viel Staub mit sich bringen was bei einer chronische Bronchitis unbedingt zu vermeiden ist.
Ich konnte kurzfristig eine andere Lösung finden und habe meine Pferde dort weggeholt. Die musste ohne Absprache mit dem Stall geschehen da ansonsten eine nicht ausreichende Versorgung der Pferde bis zu einem offiziellen Auszug zu befürchten gewesen wäre.

Der Stall machte im Vorfeld einen sehr ordentlichen Eindruck, es stellte sich aber in weiten Teilen als das Gegenteil heraus, auch gibt es dort eine Einstellerin die gegen andere starkes Mobbing betreibt was weit über eine Stallquerele hinausgeht.

Wir überlegen nun wie wir vorgehen.

Sonderkündigung auf Grund grober Fahrlässigkeit? im Vertrag ist ein Ausschluss von Schäden am Pferd durch den Stallbetreiber. Dies gilt aber wohl nur bei leichter Fahrlässigkeit? Ist es als grobe Fahrlässigkeit zu werten meine Pferd in den verseuchten Bestand reinzunehmen ?

Wie müsste der Nachweiss geführt werden.

Weiterhin billigen Sie sich im Vertrag ein Pfandrecht nach zwei Wochen ausstehender Zahlung der Pension zu. Was ist jetzt klüger ? Bezahlen und dann Schadenersatz gelten machen ?und Boxenmiete zurückfordern ?

Solange ich die Boxen bezahlen darf sie ja nicht doppelt vermietet werden, oder? Ich war kaum eine Stunde weg wurden die Boxen im Internet angeboten. Mir wurde sofort geschrieben das ich aber noch für den Juni zu zahlen hätte und vorgeworfen das mein Pferd schon gehustet hätte als ich in den Stall kam was definitiv nicht stimmt.

Natürlich könnten wir klein bei geben, bezahlen und unsere Ruhe haben. Nur möchte ich doch prüfen ob ich Rechte habe um zumindest einen finanziellen Ausgleich für den Schaden an meinem Pferd zu haben und den Leuten dort auch Aufzuzeigen das es so eben nicht geht.

Sollte sich hier ein positiver Hinweis ergeben werde ich mich natürlich an einen Anwalt wenden.

Danke schon einmal,

die Bergkristalle




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Bergkristalle):
Solange ich die Boxen bezahlen darf sie ja nicht doppelt vermietet werden, oder?

Eigentlich nicht, aber wenn man es macht, stünde dem Beteeiber keine Miete von euch zu.



Zitat (von Bergkristalle):
Ist es als grobe Fahrlässigkeit zu werten meine Pferd in den verseuchten Bestand reinzunehmen ?

Ist der Bestand denn "verseucht"? Festgestellt durch offizielle Stellen?
Oder sind die einfach nur "krank"?
Ist das was die haben ansteckend?



Zitat (von Bergkristalle):
Weiterhin billigen Sie sich im Vertrag ein Pfandrecht nach zwei Wochen ausstehender Zahlung der Pension zu.

Naja, was woll sie denn machen wenn da nichts mehr ist.



Zitat (von Bergkristalle):
vorgeworfen das mein Pferd schon gehustet hätte als ich in den Stall kam

Man würde beweisen müssen, das die Ursache der Stall ist und nicht was anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bergkristalle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank,


Das hilft mir schon weiter bzw. festigt meine Vermutung. Ich bin nicht sicher ob sich ein Pfandrecht auch woanders vollstrecken lässt. Einfach so wegholen dürfen sie ja nichts... zudem das eine Pferd ja nun auch Therapiebedürftig ist. Natürlich lassen wir es soweit nicht kommen und zahlen auch wenn es sein muss, ich bin ja zum Schutz meiner Pferde gegangen.




Grüße, die Bergkristalle

0x Hilfreiche Antwort

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