HILFE!!!RÜCKTRITT BEI VERKAUFSVERTRAG

19. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Backside22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
HILFE!!!RÜCKTRITT BEI VERKAUFSVERTRAG

hallo,

habe am 01.10.11 einen verkaufsvertrag (HUND) bei einem züchter unterschrieben, jedoch habe ich nur die hälfte angezahlt weil die welpen eh noch nicht abgabebereit sind. sie sind jetzt ca 5 wochen alt.

nun habe ich ein massives problem an der backe, ich erläutere kurz:

meinem vermieter habe ich VOR dem welpenkauf mündlich gefragt ob er mit einem tier in der whg. einverstanden sei, antwort war JA! so, wir sind zum züchter gefahren, wählten einen welpen aus, zahlten die hälfte schon mal an. kaufvertrag wurde gemacht. kurz zum kaufvertrag noch: dieser "kaufvertrag" war eigentlich nichts weiteres als ein "quittungsblockblatt" es standen keine klauseln drauf nur details zum hund und unterschriften von uns (käufer). wir freuten uns schon riesig auf den 4.11.11 denn da wäre er abholbereit gewesen.
nun, am 17.10.11 ruft mich mein vermieter an und sagte er habe sich das alles anders überlegt und wir können den hund nicht in der wohnung halten. punkt, aus, ende!! :-(

ich rief wieder den züchter an (der als gewerblich anscheinend hunde verkauft), fragte ihn ob wir diesen vertrag auflösen können, weil es eben nicht ginge einen hund zu halten. er kam uns mit verschiedenen, uns nicht nachvollziehbaren kommentaren. schliesslich werde er uns dieses angezahlte geld NICHT zurücknehmen. und wir sollten doch schauen ob wir jemand kennen der den hund nehmen könne....irgendwie war er frech am telefon, was uns ziemlich verärgerte...KOMMEN WIR DOCH NOCH AN UNSER ANGEZAHLTES GELD ODER GIBT ES GAR KEINE MÖGLICHKEIT???

jetzt brauche ich dringend eure hilfe, wie ich aus dem ganzen schlamassel wieder rauskomme! es ist uns total wichtig, wieder reinen tisch zu haben. WAS KÖNNTEN WIR TUN?? bitte helft uns. für fragen stehe ich natürlich zur verfügung....danke schon mal im voraus!



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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Verträge sind wirksam, wenn sie mündlich geschlossen werden, schriftlich auf kleinen Zetteln oder wie auch immer. Du hast also einen Hund gekauft. Musst ihn abnehmen. Sieh zu, dass Du den Hund wieder los wirst. Verkauf ihn weiter. Ist ja noch etwas hin, bis der Hund groß genug ist. Du hast also Zeit.

wirdwerden

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#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
ruft mich mein vermieter an und sagte er habe sich das alles anders überlegt


Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte er eine erteilte Erlaubnis wieder zurücknehmen können?



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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte er eine erteilte Erlaubnis wieder zurücknehmen können?

Mieter welche eine solche Erlaubnis zu besitzen behaupten, müssten im Streitfalle den Beweis darüber antreten.
Deshalb sollten solche Vereinbarungen immer schriftlich erfolgen.




Der Vertrag für den Kauf ist gültig.
Er könnte also noch den restlichen Kaufpreis verlangen, sogar mit Anwalt und Gericht einklagen.

Die beste Möglichkeit: schriftlicher Aufhebungsvertrag mit dem Verkäufer, erbehält die Anzahlung und verzichtet dafür auf die Erfüllung aus dem Kaufvertrag.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Mieter welche eine solche Erlaubnis zu besitzen behaupten, müssten im Streitfalle den Beweis darüber antreten.


Richtig.

Da der TE nichts genaueres schreibt, könnte es sein, daß Tierhaltung von seinem Mietvertrag gar nicht untersagt wird, somit auch keine Erlaubnis benötigt wird. Dann wieder Schwarzer Peter beim VM. ;)

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

In meinem Mietvertrag steht z.B. drinnen, dass Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter bedarf. Ist ein Einheitsmietvertrag. Das scheint also üblich zu sein. Wenn diese Schriftform nicht vorliegt, dann wird es eng.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Leider ist es nunmal so, dass der Züchter darauf bestehen kann, dass der Vertrag eingehalten wird. Es gibt NUR bei Fernabnahmegeschäften (Kauf im Internet oder Katalog) ein 14-tägiges Rücktrittsrechts besteht. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Was in Ihrem Fall zutrifft. Deshalb gibt es, meiner Ansicht nach, für Sie nur die Möglichkeit sich mit dem Züchter zu einigen, in dem Sie auf die Anzahlung verzichten und er dafür den HUnd behält. Oder Sie versuchen den Hund anderwertig los zu werden.

Da in Ihrem Mietvertrag eindeutig steht, dass Sie eine schriftliche Erlaubnis Ihres VM für die Haltung eines Hundes brauchen, müssen Sie das leider auch so akzeptieren.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@moochi

quote:
Da in Ihrem Mietvertrag eindeutig steht, dass Sie eine schriftliche Erlaubnis Ihres VM für die Haltung eines Hundes brauchen, müssen Sie das leider auch so akzeptieren.


Und an welcher Stelle hat der TE dies geäussert?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Backside22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

danke euch für die vielen antworten!
das mit dem hundevertrag ist eindeutig blöd gelaufen. haben uns nun mit dem verkäufer geeinigt, ich bekomme die hälfte von der anzahlung zurück und er behält den welpen! kaufvertrag wurde auch zurückgenommen und bestätigt.
damit geb ich mich zufrieden...
danke an alle!!! :-)

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