Herausgabe Hunde verweigert

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Serpensortia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe Hunde verweigert

Hallo,

folgender Sachverhalt :

Aufgrund persönlicher und gesundheitlicher Einschränkungen, war es mir über einen gewissen Zeitraum nicht möglich, mich um alle meine 4 Hunde entsprechend zu kümmern.
Eine Freundin bot ihre Hilfe an, 2 von ihnen vorübergehend aufzunehmen.
Zum gegebenen Zeitpunkt war es die für mich beste Lösung, da die Hunde im direkten Umfeld blieben und bei einer Person unterkamen, der ich (so dachte ich) vertrauen kann.

Da ich zwischenzeitlich öfters im Krankenhaus war, bestand die Option, dass die betreuende Person die 2 Hunde ggf komplett übernimmt.
Wir hatten schon ein paar Dinge besprochen, jedoch haben wir bis zum heutigen Zeitpunkt keinen Vertrag angefertigt, somit hat keine Eigentumsübertragung stattgefunden.

Seit ca 3 Monaten wehrt sie jegliche Art der Kontaktaufnahme ab und blockiert mich auf sämtlichen Kanälen.

Unter diesen Voraussetzungen möchte ich ihr die Hunde natürlich nicht überlassen und habe Rückendeckung von meiner Familie die sie übernehmen können. (Der Rüde meiner Schwester ist zwischenzeitlich verstorben, somit wäre es nun kein Problem, die 2 aufzunehmen. Im Vorfeld war das aufgrund Unverträglichkeit nicht möglich.)

Eine Herausgabe verweigert sie und Kontakt ist auch nicht möglich. Sie hat die Hunde haftpflichtversichert zwischenzeitlich und mit gefälschter Unterschrift bei der Stadt umgemeldet (wir wohnen in derselben Stadt). Impfausweise hat sie, da sie die Hunde während deren Aufenthaltes bei ihr für ein Wochenende mit nach Holland genommen hat.

Wie schätzt ihr das ein? Bleibt mir da wirklich nur noch der Weg über den Anwalt?

Sie behauptet nun, ich habe ihr die Hunde geschenkt und da sie die Steuern und Haftpflicht und Tierarztkosten bezahle, sei sie auch die rechtmäßige Eigentümerin.

Es ist bis zum jetzigen Zeitpunkt zu keinem Vertragsabschluss gekommen und es liegt auch keine Schenkung vor.

Auch gab es keine schriftliche Vereinbarung über die Verwahrung der Hunde. Das war alles mündlich und klar zeitlich begrenzt.

Liebe Grüße

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15 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5545 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
und klar zeitlich begrenzt.


Und das kann man wie beweisen?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da bleibt nur der Anwalt. Wieso sollte sie eine Unterschrift fälschen um die Hunde bei der Stadt anzumelden?

@highhappy ... Zeugen wären wohl die Familie, welche zumindest die Rahmengeschichte wird bestätigen können.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
Unter diesen Voraussetzungen möchte ich ihr die Hunde natürlich nicht überlassen
Also geht es nur um verletzte Gefühle. So wie es aussieht hat man die Hunde doch schon überlassen.

Zitat (von Serpensortia):
Sie behauptet nun, ich habe ihr die Hunde geschenkt und da sie die Steuern und Haftpflicht und Tierarztkosten bezahle, sei sie auch die rechtmäßige Eigentümerin.
Ich liebe ja den §1006 BGB.
Sie hat die Hunde von dir bekommen und zahlt die Steuern, die Versicherung sowie den Tierarzt. Hört sich für mich nach Eigentümerin an.



Zitat (von Serpensortia):
und mit gefälschter Unterschrift bei der Stadt umgemeldet




Hört sich für mich nach einer Racheaktion durch verletzte Gefühle an, weil sich die Freundschaft doch im nach hinein nicht so entwickelt hat wie man es sich vorgestellt hat.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Serpensortia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt bitte, folgende Infos fehlen natürlich.

Die zeitliche Begrenzung war klar geregelt und ja, dazu gibt es nichts schriftlich, sondern Zeugen.

Der Kontaktabbruch begann, als ich gezielt nachgefragt hatte, ob sie die Hunde gegen den einst besprochenen Preis übernehmen möchte, ansonsten käme ich sie zurück holen.

Die Hunde sind durchgehend bei mir weiterhin haftpflichtversichert und die Steuer zahlt sie erst seit Kontaktabbruch. Sie geht scheinbar davon aus wenn sie vorlegt sie bezahlt alle Kosten, wäre sie automatisch Eigentümer. Dafür die Fälschung der Unterschrift.

Widerspruch dagegen ist auch eingelegt aber das dauert hier ja alles immer etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
Die zeitliche Begrenzung war klar geregelt
Nur mal so für mich und für das Protokoll. wer übernimmt denn in diesem Zeitraum alle anfallenden Kosten (Futter, Tierarzt etc. pp)?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Serpensortia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Serpensortia):
Die zeitliche Begrenzung war klar geregelt
Nur mal so für mich und für das Protokoll. wer übernimmt denn in diesem Zeitraum alle anfallenden Kosten (Futter, Tierarzt etc. pp)?


Vereinbarung unter Zeugen war, anfallende TA Kosten die nötig sind, übernehme ich, sollte sie allerdings Schuld an Verletzungen sein, muss sie selbst zahlen.

Die Hunde sind gesund und in den 2 Jahren war der TA nur einmal zwecks impfen nötig, Kosten habe ich getragen.

Futterkosten wollte ich zahlen, nach vorzeigen des Belegs. Da die Hunde weiterhin gebarft werden sollten.
Habe mehrfach nach Belegen gefragt und keine erhalten. Alles via Nachrichtenverlauf nachvollziehbar.
Ergo keine Futterkosten übernommen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Aha! Es geht also nicht um die Rücknahme der Hunde, sondern darum dass die Dame die Hunde nicht kaufen will und sie sie dann zurücknehmen wollen. Was ist das eigentlich? Sie geben die Hunde ab weil sie nicht für sie sorgen können zumindest temporär. Dann wollen sie die Hunde verkaufen das will die Pflegerin aber nicht, sie hat diese vertragliche Vereinbarung wohl anders gedeutet. Schon doof wenn man nichts schriftlich festhält.

Sie müssen sich dann schon entscheiden, ob sie entweder die Hunde in Pflege gegeben haben, dann müssen Sie auch für die Pflege aufkommen, und das finanziell 0. Das dürfte bei 23 € pro Tag pro Hund liegen, so ist bei uns der Satz im örtlichen Tierhotel. Selbstverständlich werden Sie auch herangezogen bei den Tierarztkosten, und da kommt es auch nicht drauf an ob Sie das für nötig halten, sondern ob die Hinzuziehung eines Tierarztes indiziert war oder nicht. Das sollte dann ein Gericht entscheiden müssen. Da es Ihnen aber ganz offensichtlich nicht um die Tiere geht, sondern wirklich nur, wie mein Vorschreiber schon feststellte, um einen Racheakt, wäre ich ganz vorsichtig, denn hier wird der Schuss mit Sicherheit nach hinten losgehen.

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#8
 Von 
Serpensortia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aha! Es geht also nicht um die Rücknahme der Hunde, sondern darum dass die Dame die Hunde nicht kaufen will und sie sie dann zurücknehmen wollen. Was ist das eigentlich? Sie geben die Hunde ab weil sie nicht für sie sorgen können zumindest temporär. Dann wollen sie die Hunde verkaufen das will die Pflegerin aber nicht, sie hat diese vertragliche Vereinbarung wohl anders gedeutet. Schon doof wenn man nichts schriftlich festhält.

Sie müssen sich dann schon entscheiden, ob sie entweder die Hunde in Pflege gegeben haben, dann müssen Sie auch für die Pflege aufkommen, und das finanziell 0. Das dürfte bei 23 € pro Tag pro Hund liegen, so ist bei uns der Satz im örtlichen Tierhotel. Selbstverständlich werden Sie auch herangezogen bei den Tierarztkosten, und da kommt es auch nicht drauf an ob Sie das für nötig halten, sondern ob die Hinzuziehung eines Tierarztes indiziert war oder nicht. Das sollte dann ein Gericht entscheiden müssen. Da es Ihnen aber ganz offensichtlich nicht um die Tiere geht, sondern wirklich nur, wie mein Vorschreiber schon feststellte, um einen Racheakt, wäre ich ganz vorsichtig, denn hier wird der Schuss mit Sicherheit nach hinten losgehen.



Wenn das als persönlicher Racheakt gesehen wird, verstehe ich das allerdings nicht.

Es war eine temporäre Übernahme der Hunde vereinbart, da ich aufgrund verschiedener Behandlungen und Krankenhausaufenthalten nicht in der Lage war, mich entsprechend im sie zu kümmern. Die anderen beiden konnte ich in der Zeit anderweitig unterbringen. Mir ging und geht es in erster Linie um die Hunde. Und eine Tagessatz Vereinbarung kommt hier nicht zum Tragen, da es sich nicht um eine gewerbliche Einrichtung handelt, sondern um eine unentgeltliche Hilfeleistung. Für die anderen 2 habe ich auch die laufenden Kosten weiter getragen.

Ich hatte ihr angeboten, die Hunde komplett zu übernehmen, wenn sie es möchte. Denn anfänglich wollte sie sie tatsächlich nur für diesen Zeitraum betreuen.

Ich wollte sie nicht übergehen. Wie gesagt, ich kann sie auch bei meiner Schwester unterbringen und somit wären sie quasi auch wieder bei mir nur dass sie sich mit um sie kümmern kann.

Ich will mich einfach auch nicht betrügen und verarschen lassen.


Tierärztliche Kosten sind, wie schon beschrieben, einmalig aufgekommen und wurden von mir bezahlt. Demnach ist es egal ob weitere tierärztliche Besuche indiziert waren oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Na sie sind mir ein Herzchen! Sie befinden sich in einer Notlage, haben viel zu viel Tiere um die unterbringen zu können, ihre Familie kann nicht mithalten, s0da selbst mit Tieren versorgt, ein Freund springt ein. Diesen übergibt man die Tiere zur Pflege. Unter anständigen Leuten ist es selbstverständlich, dass zumindest, wenn nicht auch für die Pflege, so doch für das Wohlergehen der Tiere Geld zu zahlen ist. Hier jetzt Belege für Hundefutter zu verlangen ist Heuchelei. Sie wissen genau was ihre Hunde fressen, dass Sie nicht schon von Anfang an dafür gesorgt haben dass das Futter immer zur Verfügung steht, ist schon eine Unverschämtheit. Jetzt wollen Sie die Hunde also nicht mehr zurück und möchten aber dafür Geld haben. Okay kann man ja machen, aber die Gegenrechnung müssen sich auch aufhalten lassen. Zwei Tiere zu versorgen und das über Monate kostet Geld und Zeit. Und da sind Sie mit 23 € pro Tag pro Hund mit Sicherheit im unteren Bereich des Möglichen. Hinzu kommen natürlich die Kosten für den Tierarzt. Und nun rechnen Sie mal nach...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Serpensortia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na sie sind mir ein Herzchen! Sie befinden sich in einer Notlage, haben viel zu viel Tiere um die unterbringen zu können, ihre Familie kann nicht mithalten, s0da selbst mit Tieren versorgt, ein Freund springt ein. Diesen übergibt man die Tiere zur Pflege. Unter anständigen Leuten ist es selbstverständlich, dass zumindest, wenn nicht auch für die Pflege, so doch für das Wohlergehen der Tiere Geld zu zahlen ist. Hier jetzt Belege für Hundefutter zu verlangen ist Heuchelei. Sie wissen genau was ihre Hunde fressen, dass Sie nicht schon von Anfang an dafür gesorgt haben dass das Futter immer zur Verfügung steht, ist schon eine Unverschämtheit. Jetzt wollen Sie die Hunde also nicht mehr zurück und möchten aber dafür Geld haben. Okay kann man ja machen, aber die Gegenrechnung müssen sich auch aufhalten lassen. Zwei Tiere zu versorgen und das über Monate kostet Geld und Zeit. Und da sind Sie mit 23 € pro Tag pro Hund mit Sicherheit im unteren Bereich des Möglichen. Hinzu kommen natürlich die Kosten für den Tierarzt. Und nun rechnen Sie mal nach...


Angefallene TA Kosten wurden doch übernommen.
Die Tiere hätten auch in der Familie unterkommen können, jedoch hat besagte Person sich angeboten da sie in derselben Stadt wohnt und die Hunde somit nicht quer durch Deutschland umziehen mussten, sondern ihr soweit gewohntes Umfeld beibehalten konnten. Zudem war der Kontakt innerhalb des Rudels nicht durchgehend unterbrochen. Da die Hunde zurück kommen sollten.

Es war nie eine finanzielle Notlage sondern eine gesundheitliche, mit Bewegungseinschränkung.

Ich will die Hunde doch zurück. Habe ich mehrfach geschrieben. Ich wollte sie aber nicht übergehen und zum Wohle aller handeln und habe sie gefragt ob ernsthaftes Interesse ihrerseits zwecks Übernahme besteht. Ansonsten hätte meine Schwester sie übernommen.

Es geht hier nicht um Geld verdammt nochmal und auch nicht darum, jemanden was Böses zu wollen.

Aber sie kann doch nicht eifnach so mit meinem Eigentum abhauen und das im Sande verlaufen lassen.

Bis vor 3 Monaten waren die Hunde ja auch noch regelmäßig bei mir, wenn sie keine Zeit hatte. War sie im Urlaub, waren sie bei mir. Beruflich verhindert, waren sie bei mir.

Sie wollte nichts für die Pflege haben, unter Zeugen von sich gegeben. Sie hat zwar so keinen Betrag bekommen aber das Auto hat sie sich im Wert von 900 Euro von meinem Vater als Dank reparieren lassen. Urlaub kostenfrei in unserem Ferienhaus in Fuerteventura wurde auch dankend angenommen. Und nein, das Recht haben nicht alle Freunde.

Natürlich weiß ich was die Hunde fressen, da sie das Fleisch aber bei einem anderen Händler bezog und zudem auch was 'außergewöhnliches' gönnen möchte (im Sinne von delikaten Extras entsprechend teuer) die ich zu zahlen nicht bereit bin, haben wir uns auf Belege geeinigt die das aufweisen, was sie auch bei mir zu fressen bekämen.

Ich wollte ihr einen Dauerauftrag einrichten, was sie aber ablehnte.

Entschuldige mal bitte, Hilfestellung hin oder her aber allem hinter her rennen muss ich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben geschrieben, dass ihre Familie die Hunde nicht versorgen konnte, weil da ein weiterer Hund in der Familie ist, nunmehr verstorben, der das verhindert hat.

Um das jetzt mal abzukürzen, sicherlich können Sie die Herausgabe der Hunde verlangen, und werden sich dann wohl eine richtigen Rechnung entgegenstellen müssen, überlegen Sie sich das ob der Wert der Hunde, die Sie ja sowieso verkaufen wollten, dem auch entsprechen würde. In dieser Konstellation, wie sie sich jetzt darstellt, sehe ich für Sie keine Chancen, das ohne Geld, welches Sie zu zahlen hätten, zu regeln. Am besten wäre es, Sie belassen die Hunde da wo sie sind, und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
jedoch haben wir bis zum heutigen Zeitpunkt keinen Vertrag angefertigt, somit hat keine Eigentumsübertragung stattgefunden.

Es gibt - aus weislich des eigenen Vortrags - einen Vertrag.
Das Anfertigen einer vertraglichen Vereinbarung ist für eine Eigentumsübertragung nicht nötig (bis auf wenige Ausnahmen).



Zitat (von Serpensortia):
Die zeitliche Begrenzung war klar geregelt

Da wäre es wichtig, den Wortlaut zu kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
Die Hunde sind gesund und in den 2 Jahren war der TA nur einmal zwecks impfen nötig, Kosten habe ich getragen.

Das heißt, die Tiere waren 2 Jahre bei der "Pflegestelle"? :schock: Und auch nich kostenlos für Sie..?

Ganz ehrlich - handeln Sie im Sinne der Tiere und lassen Sie die Hunde dort. Halten Sie in Zukunft nur (so viele) Hunde, wenn Sie diese auch versorgen können, finanziell und überhaupt.

Nach 2 Jahren wird kein Richter irgendwas von "zeitweise" akzeptieren,gehe ich von aus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

2 Jahre? Das hab ich gar nicht im Eingangs Post gelesen? Naja wie gesagt, verlangen kann man die Herausgabe der Hunde, man muss dann wohl das Gericht bemühen, ob man gewinnt, wage ich stark zu bezweifeln. Auf jeden Fall wird dies nicht ohne Zahlung der Aufwandskosten sein, das geht über das Futter, Tierarzt, und natürlich die tatsächliche Pflege der Tiere. Bei zwei Hunden a 23 € pro Tag, kommt da schon ein Sümmchen zusammen. Wir reden hier über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.

Sicherlich könnte man dann sagen dass der Pfleger in dem Familiendomizil gewohnt hat während der Ferien, dass das Auto kostenfrei repariert wurde, dass alles ist irrelevant fd Verfahren; dass man selber die Hunde gehütet hat während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Pflegers ..... und dann wird das Gericht fragen: wie Sie haben die Hunde versorgt und dann wieder herausgegeben?

Das dürfte ein interessantes Verfahren werden. Sie können über dessen Verlauf ja gerne berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Serpensortia):
Vereinbarung unter Zeugen war, anfallende TA Kosten die nötig sind, übernehme ich, sollte sie allerdings Schuld an Verletzungen sein, muss sie selbst zahlen.

Die Hunde sind gesund und in den 2 Jahren war der TA nur einmal zwecks impfen nötig, Kosten habe ich getragen.


Das hat mich getriggert. Wenn der Tierarzt "nur einmal zum Impfen" da war, zahlt man als Besitzer doch eh selbst. Daher bringt mich die Formulierung darauf, daß die Tiere schon lange dort sind...

Viele Grüße aus Bonn!

-- Editiert von fb367463-2 am 29.12.2019 19:24

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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