Guten Morgen zusammen,
Ich hab in meinem Kaufvertrag meiner Hündin einen Abschnitt indem das sogenannte "not for breed" erwähnt wird. Mir ist es nicht Erlaubt mit der Hündin zu Züchten (ASCA).
Eine Vertragsstrafe wird im vertrag nicht erwähnt, sollte sie dennoch trächtig werden.
Was meint ihr, kann der Züchter dies überhaupt verbieten?
Hündin Zuchtverbot
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatWas meint ihr, kann der Züchter dies überhaupt verbieten? :
Kommt darauf an, wie der Wortlaut der Klauseln ist und ob die ausgehandelt wurde oder vorgegeben wurde.
ZitatWas meint ihr, kann der Züchter dies überhaupt verbieten? :
Man kann individualvertraglich so ziemlich alles vereinbaren, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Sind das hingegen AGB des Züchters, müßte man prüfen, ob sie den K unangemessen benachteiligen und ob es sich ggfs. um eine überraschende Klausel handelt.
"Vertragsstrafe" (aka pauschalisierter Schadensersatz) wäre in AGB sowieso unwirksam, wenn nicht dem K ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet wird.
Auch ohne "Vertragsstrafe" könnte der VK, wenn die Klausel wirksam ist, bei Verstoß Unterlassung verlangen, wofür dann ggfs. die (evtl. hohen) Anwaltskosten für eine Unterlassungsaufforderung (vulgo: Abmahnung) zu erstatten wären.
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Zitat:ZitatWas meint ihr, kann der Züchter dies überhaupt verbieten? :
Man kann individualvertraglich so ziemlich alles vereinbaren, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Sind das hingegen AGB des Züchters, müßte man prüfen, ob sie den K unangemessen benachteiligen und ob es sich ggfs. um eine überraschende Klausel handelt.
"Vertragsstrafe" (aka pauschalisierter Schadensersatz) wäre in AGB sowieso unwirksam, wenn nicht dem K ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet wird.
Auch ohne "Vertragsstrafe" könnte der VK, wenn die Klausel wirksam ist, bei Verstoß Unterlassung verlangen, wofür dann ggfs. die (evtl. hohen) Anwaltskosten für eine Unterlassungsaufforderung (vulgo: Abmahnung) zu erstatten wären.
Danke für deine Antwort!
AGB existieren keine vom Züchter. Es wurde nur die jeweiligen Adressen, die Rasse und der Preis erfasst. Hinzukommt der Teil mit dem zuchtverbot und ein Vorkaufsrecht ihm gegenüber falls ich den Hund nicht behalten könnte.
Direkt AGB hat er keine.
Gibt es denn irgendwo eine nachlesbare Begründung für das Zuchtverbot?
Wenn das Tier verkauft ist, dann geht es mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.
Um ein Zuchtverbot durchzusetzen, müsste schon ein recht hoher Preisnachlass erfolgen.
Eine einseitige Benachteiligung einfach mal so, wird vom Richter im Ernstfall einkassiert.
Das sehe ich etwas differenzierter. Es kommt auch darauf an, welche Vorgaben ein eventueller Zuchtverband macht.
Es bleibt einem natürlich immer unbenommen, mit seiner Hündin zu züchten. Wenn man damit aber Gewinn erzielen möchte, sollte man sich im entsprechenden Zuchtverband rück versichern.
Natürlich darf die Hündin Welpen haben, aber züchten setzt hohe Standards.
Der Zuchtverband spielt bei dieser Frage keinerlei Rolle.
Abgesehen davon, dass ich diese und ähnliche Klauseln grundsätzlich für nicht rechtens halte...Zitatsollte sie dennoch trächtig werden. :
Es steht nirgends so viel Mist wie in diese Art von Verträgen.
Eine trächtige Hündin macht noch keine Zucht.
Ich hab es mal komplett abgeschrieben wie es wörtlich im vertrag steht:
Not for Breed (ASCA ASCD)
Der Welpe wird not for breed an den Käufer veräußert. Not for breed bedeutet das der welpe nicht zur Zucht eingesetzt werden darf. Not for Breed wird vom Züchter angekreuzt und kann auch nur vom Züchter in ein for Breed umgewandelt werden. Eine Umwandlung ist für diesen Welpen jederzeit möglich, wenn dem Züchter alle untersuchungsergebnisse vorliegen. Ein not for Breed ist in keiner Weise eine Abwertung des Hundes.
Für die Zuchtzulassung (ASCA ASCD)
-HD und Augenuntersuchung
-Zuchtzulassungsgebühr 400€
- Bei Zucht Nutzung hat der Züchter Erstauswahl auf einen kostenfreien Welpen.
Eine Vertragsstrafe wird nirgends erwähnt.
Es wird nur noch aufgeführt was der Welpe gekostet hat (keine ersichtlich Reduzierung vom Preis)
Mir geht es ja nicht darum das wir eine Zuchtzulassung wollen aber wir hätten eventuell gern für uns selbst Nachwuchs von der Hündin.
Eigener Nachwuchs ist völlig unkritisch.
Hier geht es um die Zuchteignung laut Zuchtverband. Diese kann erteilt werden, wenn ihr die Zuchteignung durch Untersuchungen etc. nachweist.
Aber natürlich darf Deine Hündin Welpen haben, nur die "professionelle" Zucht ist nur unter Auflagen möglich.
ZitatEigener Nachwuchs ist völlig unkritisch. :
Hier geht es um die Zuchteignung laut Zuchtverband. Diese kann erteilt werden, wenn ihr die Zuchteignung durch Untersuchungen etc. nachweist.
Aber natürlich darf Deine Hündin Welpen haben, nur die "professionelle" Zucht ist nur unter Auflagen möglich.
Du meinst also das sich die Klausel nur auf die generelle zucht in einem verein, mit Papieren bezieht?
So verstehe ich das. In unserer Zuchtvereinigung ist das so.
Und Du willst ja nicht züchten im professionellen Sinne.
Wie hier schon geschrieben wurde: mit Kauf ist es Dein Hund, mit allen Rechten und Pflichten. Da kann Dir kein Züchter rein reden.
Welpen bekommen und züchten sind hier zwei völlig unterschiedliche Dinge.
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