Hündin angefahren und verstorben

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jennymaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hündin angefahren und verstorben

Hallo.. am Sonntagmorgen hat unsere Bordeauxdoggenhündin (8Monate, 35kg) unbemerkt das Grundstück verlassen. 30 Min später fand (nach längerem Suchen unsererseits) unser Sohn 9 J. unsere Kleine verletzt am Strassenrand (Landstrasse) ca. 180m vom Haus enfernt. Ich raste hin, sah sie und fuhr sofort zum Haus um Hilfe zu rufen. In dieser Zeit kam bereits Polizei und Tierärztin, die Schocktherapie kam nicht mehr an und sie verstarb kurz darauf. 10:30Uhr mittags kamen die Autofahrer zu uns nach Hause wegen des Schadens. Am Unfallort wurde kein Schaden aufgenommen. Laut Aussage hat "das Tier" so komisch geröchelt und sie wären zum nächsten Bauern (50 m entfernt) und haben gefragt wem der Hund gehört. Dieser wusste es nicht darum riefen sie von dort aus die Polizei. Da sie einen Termin in der Kirche hatten erlaubte die Polizei das sie den Unfallort verlassen dürften (hatten sie doch eh schon). Unfall war um 9:45 Uhr, der Anruf beim Tierarzt erfolgte erst um 10:15 Uhr !! Bislang 4 versch. Aussagen. :-(
Ist doch alles unheimlich.. eine freie Landstrasse.. sie haben die Hündin von weitem gesehen und es trotzdem geschafft sie zu überfahren? Kein weiterer Verkehr, nichts! Sie haben sie alleine, lebend liegenlassen und für 50 m zum nächsten Bauern 30 Min gebraucht?? (Unser Haus, gegengesetzte Richtung ca. 180 Meter entfernt) Und sind dann in die Kirche? Sie lag 45 Min alleine, lebend und verletzt am Strassenrand. Erst hiess es das sie sie von weiterm auf dem Fahrradweg haben laufen sehen und sie sei plötzlich nach rechts vors Auto gelaufen. (da ist ein riesen Graben dazwischen), der Autoschaden links vorne aber sie lag rechts am Strassenrand. Ein abgebrochenes Teil vom Auto sogar 60 Meter vorher auf der anderen Fahrbahnseite - da stimmt doch was nicht??

Es geht uns nicht um den Autoschaden, dieser beläuft sich auf 2000 Euro. Es geht mir darum das man ein verletztes lebendes Tier nicht einfach alleine dort liegenlassen kann. Warum wurde der Tierarzt erst 30 Min später alamiert. Wir haben sie am nächsten Tag röntgen lassen, keine Knochenbrücke - sondern innere Verletzungen, nach 45 Min in diesem Zustand konnte die Ärztin einfach nichts mehr tun. Das uns auch einen Teil der Schuld betrifft ist uns klar, nur wenn ich auf einer einsamen Landstrasse einen grossen Hund ca. 500 Meter im Vorraus sehe dann würde "zumindest ich" ihn nicht anfahren, da bremst man doch schon vorher ab?! Erst hiess es sie lief auf dem Radweg und ist plötzlich vors Auto gelaufen (da ist ein grosser Graben dazwischen), dann hiess es sie lief auf der Strasse umher.. erst hat sie geröchelt, dann auf einmal sein sie nichteinmal ausgestiegen um zu gucken?? Ja was stimmt denn nun..? Nichmal ausgestiegen? Muss man das nicht zumindest? Keine Aussage wie " Es tut uns sehr leid". Wie sieht die allgemeine Rechtslage für beide Parteien hier aus? Weiss jemand einen Rat?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo Jennymaus,
tut mir das alles leid....furchtbar nur die Gedanken.....
Also ob man das Tier auf 500m wirklch schon sehen konnte, es kommt ja drauf an, wann die von wo aufeinmal kam...
Ich hoffemal, Du hattest sie versichert.
Wegen Deiner Hündin selber würde ich mich mal Tierschutzmäßig schlau machen, in meinen Augen ist sowas Tierquälerei, wenn die wissen sie haben einen Hund überfahren und kümmern sich nicht direkt drum Ruf doch mal Euren Kreisvet an und sprech mit ihm über das ganze, der könnte Dir am ehesten dabei weitehelfen. Wenn die einen Tatbestand drin sehen, werden die u. U. sogar von sich aus tätig...
Ich drück Dir ganz fest die Daumen...Trost gibt es für einen solchen Verlust nicht...hab selber grad einen Welpi verloren( ich züchte Neufundländer) und das hat sehr viele Tränen gekostet, ich weiß wie Du Dich fühlst...
Grüße
puppe

-- Editiert von puppe am 02.03.2007 08:57:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

erstmal vorweg: ich bin kein Hundehasser, sondern hatte selbst 10 Jahre lang einen großen Hund (SH-Mix), bis dieser vom örtlichen Bauern vergiftet wurde!

Dennoch: rein rechtlich trägst Du die Schuld, weil der Hund nun mal ALLEINE durch die Gegend lief. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nicht die Möglichkeit hat, das Grundstück zu verlassen.

Dass es Euch schmerzt, Euren Hund zu verlieren kann ich gut nachvollziehen (siehe oben)...aber dass die Leute NICHT ausgestiegen sind kann ich ebenfalls verstehen.

Vermutlich hatten die Leute schlichtweg Angst! Bei einem kleinen Westie o.ä. wären sie bestimmt ausgestiegen, aber bei einer Bordeauxdogge, die verletzt ist, überlegt man sich das schon mal...manche Tiere drehen total durch, wenn sie verletzt sind und die Leute wollten wohl nicht riskieren, eventuell angefallen zu werden!?



-- Editiert von löni am 02.03.2007 11:56:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

also mein hund ist auch schon in ein auto gerannt. das geht super schnell.

bei dir kann es sogar als fahrlässig ausgelegt werden, wo die versicherung sogar NICHT einspringt - eben weil nicht angeleint und ohne aufsicht oder besagte rufweite.

was genau passiert ist kann dir keiner mehr sagen. wirklich schade bordeauxdoggen mit 8 monaten sind größer als mein ausgewachsener labrador. den schatten zu übersehen ist schwer und daher verstehe ich deinen groll.

der autofahrer von unserem hund stand auch unter schock - eventuell ging es denen ähnlich als sie einfach weitergefahren sind, vielleicht kamen sie sich 10 min später schäbig vor und haben am nächsten bauernhof angehalten und die polizei gerufen.

unseren schaden hat die versicherung übernommen, dennoch hatte ich einen hals als die kfz-reparatur im briefkasten lag - über 700 EUR sogar lackschaden war darauf angegeben...(dabei war nur die stoßstange ausgehangen und die haben wir vor ort wieder eingehangen)

bei deinem fall darfst du auch nicht vegessen das unsere hunde immer eine sache sind und bleiben. deswegen kannst du nur auf sachbeschädigung klagen - das ersetzt dir nie und nimmer den wert deines hundes.

es tut mir leid, sehr leid für diese erfahrung.


-- Editiert von mmotte am 02.03.2007 13:08:28

-- Editiert von mmotte am 02.03.2007 13:08:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

als Hundehalter haften sie für das Tier und sind verantwortlich, auch für das was es macht.

Sie haben ihr Pflicht als Halter verletzt in dem sie es vom Grundstück gelassen haben.

§ 833 BGB


Dem Autofahrer wird man keine Schuld vorwerfen können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen