Halli hallo,
Ich habe vor knapp 5 Jahren, meinen staff Mix zu Freunden gegeben. Per schutzvertrag.
Der Hund wurde bei meiner Tierärztin kastriert, gechippt etc.
Nun sehe ich heute, dass der Hund im tierheim vor Ort sitzt.
Mein. Anruf wurde sehr pampig beantwortet: der Hund ist vermittelt, bleibt vermittelt, und sollte ich einen Fuß auf das Gelände setzen, würde ich eins auf die fresse kriegen!
Etwas fassungslos rief ich nochmal an, versuchte das zu schildern, aber ich wurde sofort beleidigt und es wurde aufgelegt.
Nun, es war vertraglich geregelt, dass der Hund, sollten sie ihn abgeben müssen, wieder an. Mich zurückgeht.
Leider besitze ich aufgrund eines Wasserschadens in der alten Wohnung, diesen Vertrag nicht mehr.
Ich rief dann bei tasso an, und die Dame sagte mir, dass der Hund immer noch auf mich laufen würde durch seinen Chip. Diese Bestätigung liegt mir bereits per Mail vor.
Auch der Verein, mit. Welchem ich damals zusammen arbeitete, lässt mir alle Unterlagen zukommen, dass der Hund meiner war.
Nun, ich möchte den Hund gerne wieder aufnehmen, da er ja nicht verkauft sondern mit schutzvertrag meinerseits abgegeben wurde.
Habe ich eine rechtliche handhabe?
Ich kann die tasso Bescheinigung, Fotos, Zeugenaussagen vorlegen. Zusätzlich die Rechnungen der Tierärztin ( liegen mir bereits vor).
Einstweilige Verfügung auf rausgabe?
Der Hund ist übrigens nicht vermittelt, und sitzt immer noch im Zwinger dort vor Ort.
Hund abgegeben, jetzt tierheim
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatMein. Anruf wurde sehr pampig beantwortet: der Hund ist vermittelt, bleibt vermittelt, und sollte ich einen Fuß auf das Gelände setzen, würde ich eins auf die fresse kriegen! :
Wen haben Sie angerufen? ... Sie haben sich ja sicherlich bei Abgabe des
Zitatstaff Mix :
davon überzeugt, dass die notwendigen (vorgeschriebenen) Haltervoraussetzungen für solche einen Hund vorliegen??
ZitatNun, ich möchte den Hund gerne wieder aufnehmen, da er ja nicht verkauft sondern mit schutzvertrag meinerseits abgegeben wurde. :
Ob der Vertrag gültig ist, ist eine Frage, die andere wird sein: Besitzen Sie die notwendigen Voraussetzunge um dieses Tier halten zu dürfen?
-- Editiert von AltesHaus am 24.04.2019 14:23
Hallo,
Natürlich kenne ich die Halter, die den Hund nicht erlaubte Weise, ins tierheim gebracht haben. Und natürlich war der Hund dort meiner Meinung nach, sehr gut aufgehoben.
Da wir in Niedersachsen leben, und dementsprechend keine rasselisten haben, benötigt man nur einen hundefuhrerschein. Diesen besitze ich natürlich, und diese Leute auch.
Ich habe beim tierheim. Vor Ort, wo er sitzt, angerufen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDa wir in Niedersachsen leben, und dementsprechend keine rasselisten haben, benötigt man nur einen hundefuhrerschein. Diesen besitze ich natürlich, und diese Leute auch. :
Das ist nicht richtig. Sie benötigen auch
Zitat:für Hunde, die älter als sechs Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden.
Zitat:
der Halter muss den Hund vor Vollendung des 7. Lebensmonats im zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsens registrieren.
Das ist das was ich jetzt auf die Schnelle herausgefunden habe. Evtl. gab es ja einen Vorfall, aber das alles sind nur Spekulationen.
Das Verhalten des TH würde icih mal öffentlich machen, mittlerweile gehen mir die Ausschreitungen vieler TH wirklich auf den Nerv, das hilft weder den Tieren noch den willigen Menschen die verschreckt werden.
Dreh- und Angelpunkt wird die Frage sein, ob der abgeschlossene Vertrag überhaupt gültig ist. Sie haben also kein Geld bekommen?
Nein,
Ich habe von den Herrschaften keinerlei Finanzen erhalten.
Natürlich sind alle meine Tiere versichert, da ich bereits zwei Hunde halte.
Die voraussetzungen waren also erfüllt. Auch bei einem riesigen Grundstück und Eigenheim, ländlich gelegen, ist genug Platz. Auch auf einem hundeplatz bin ich 2x die Woche anzutreffen.
Die Frage ist einfach, ob die Registrierung des Hunde, bei tasso, welche immer noch auf mich läuft, ein Beweis für mein Eigentum ist!
Natürlich habe ich versucht, mit dem tierheim vernünftig zu reden, aber anscheinend wurde nicht mal der Chip abgefragt, und auch nicht hinterfragt, wer der "eigentliche" Halter ist. Denn sonst hätte ich spätestens dann einen Anruf erhalten müssen.
Öffentlich machen werde ich dieses Verhalten auf jeden Fall.... Denn das ist eine absolute Frechheit, mir Schläge anzudrohem, mich zu beleidigen und zu belügen.
ZitatNun, es war vertraglich geregelt, dass der Hund, sollten sie ihn abgeben müssen, wieder an. Mich zurückgeht. :
Gefühlt 99% dieser Klauseln sind rechtlich nicht haltbar.
Zitat:ZitatNun, es war vertraglich geregelt, dass der Hund, sollten sie ihn abgeben müssen, wieder an. Mich zurückgeht. :
Gefühlt 99% dieser Klauseln sind rechtlich nicht haltbar.
ZitatDie Frage ist einfach, ob die Registrierung des Hunde, bei tasso, welche immer noch auf mich läuft, ein Beweis für mein Eigentum ist! :
Nein, maximal ein Indiz - wenn überhaupt.
Zitatmir Schläge anzudrohem, mich zu beleidigen und zu belügen. :
Hat alles nicht stattgefunden. Wie beweist man das Gegenteil?
ZitatIch habe von den Herrschaften keinerlei Finanzen erhalten. :
Natürlich sind alle meine Tiere versichert, da ich bereits zwei Hunde halte.
Die voraussetzungen waren also erfüllt.
Bei Ihnen ja, das setze ich mal als gegeben voraus, aber die Abnehmer des Hundes ... haben Sie das kontrolliert?
ZitatDie Frage ist einfach, ob die Registrierung des Hunde, bei tasso, welche immer noch auf mich läuft, ein Beweis für mein Eigentum ist! :
Nein das gilt nicht als Beweis, es ist lediglich eine Registrierung falls das Tier mal verloren geht, wenn das vom Nachfolger nicht geändert wird, ist es halt Pech. Es gibt hierzu keinerlei rechtliche Verpflichtung, weder das Tier registrieren zu lassen, noch den Besitzer umzumelden.
ZitatNatürlich habe ich versucht, mit dem tierheim vernünftig zu reden, aber anscheinend wurde nicht mal der Chip abgefragt, und auch nicht hinterfragt, wer der "eigentliche" Halter ist. Denn sonst hätte ich spätestens dann einen Anruf erhalten müssen. :
Unsinn, Sie wissen doch gar nicht WARUM der Hund im TH ist. Der war 5 Jahre nicht bei Ihnen und nun tauchen Sie aus der Versenkung auf und melden sich.
ZitatÖffentlich machen werde ich dieses Verhalten auf jeden Fall.... Denn das ist eine absolute Frechheit, mir Schläge anzudrohem, mich zu beleidigen und zu belügen. :
Da haben absolut Recht ... und hoffentlich können SIe das auch beweisen, sonst geht der Schuss (leider) nach hinten los,
Wenn Sie das Tier tatsächlich wieder haben wollen, dann würde ich zum Anwalt greifen und versuchen es auf diesem Weg herauszuholen, das müsste allerdings schnell passieren, sonst ist das Tier weg.
Parallel versuchen Sie mal mit den Besitzern Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, warum die den Hund wegegeben haben, oder er ihnen abgenommen wurde, Sie wissen ja über die Hintergründe nix.
ZitatIch habe beim tierheim. Vor Ort, wo er sitzt, angerufen. :
Was hat das Tierheim damit zu tun?
Du bist nicht mehr Eigentümer des Hundes, und das Tierheim war niemals dein Vertragspartner.
Wenn du Ansprüche aus einem Vertrag geltend machen willst, dann wende dich an den, mit dem du den Vertrag geschlossen hast.
(Das Tierheim wird dir den Hund aber eh nicht vermitteln, schließlich hast du ihn schon mal abgegeben.)
Na ihr habt ja alle recht.
Ja die Besitzer habe ich kontrolliert, auch immer wieder im Abstand von. Einem Jahr.
Ich habe vorhin mit den alten Besitzern versucht zu reden, leider sehr negativ. Der Hund wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel abgegeben.
Dass das tierheim mir den Hund nicht aushändigen will, aufgrund von Abgabe irgendwann mal, was übrigens nur passierte, da die Herrschaften auf dem Land. Wohnten und einen. Riesigen Garten hatten ( den er brauchte und ich nicht hätte), ist für mich keine Aussage.
Und auch sicherlich keine Grundlage mir gegenüber so. Dermaßen widerlich zu reagieren.
Tonaufnahme des Gespräches gibt es nicht, allerdings hatte ich das Telefon. Auf laut, und zwei Freunde und meinen Lebensgefährten hier sitzen. Dementsprechend sollte man da was unternehmen können.
Ich habe morgen früh um 10 einen Termin beim Gericht, und werde dort versuchen, Hilfe zu bekommen.
Fakt ist, dass dieser Hund unrechtmäßig weitergegeben wurde, und dass er zurückgehalten wird.
Fakt ist auch, dass dieser Hund auf mich registriert ist ( übrigens haben die Herrschaften den Hund nicht beim hundrregister registriert), und ich hoffe, dass es hilft.
Und Fakt ist auch, dass das tierheim eine chipprufung hätte vornehmen müssen, um herauszufinden, dass dieser Hund auf mich registriert ist. Es hätte dementsprechend eine Kontaktaufnahme mit mir stattfinden. Müssen.
Auch das wurde Nicht getan, dementsprechend hat auch das tierheim sich der Unterschlagung schuldig gemacht... Denn es hätte auch ein entlaufener Hund sein können.
Übrigens ist das tierheim hier. Vor. Ort dafür bekannt, Tiere nicht rausgeben zu wollen ( Nachbarin suchte 3 Monate ihre Katze, und als sie im tierheim eine neue suchen. Wollte, fand sie. Ihre wieder, welche übrigens gechippt und auf sie registriert war....)
ZitatFakt ist auch, dass dieser Hund auf mich registriert ist :
Es gibt keine offizielle Registrierungsstelle. Das was Tasso da macht ist Service, mehr nicht.
ZitatUnd Fakt ist auch, dass das tierheim eine chipprufung hätte vornehmen müssen, um herauszufinden, dass dieser Hund auf mich registriert ist. Es hätte dementsprechend eine Kontaktaufnahme mit mir stattfinden. Müssen. :
Nö. Für das Gegenteil bitte Rechtsgrundlage benennen.
ZitatDenn es hätte auch ein entlaufener Hund sein können. :
Nö, er ist ja vom Eigentümer abgegeben worden.
Ich sehe es wie Hiphappy. Sie haben den Hund vor 5(!) Jahren abgegeben,
Zitatdas Tierheim war niemals dein Vertragspartner. :
Wenn du Ansprüche aus einem Vertrag geltend machen willst, dann wende dich an den, mit dem du den Vertrag geschlossen hast.
Was genau ist eigentlich in diesem Telefonat gelaufen? Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht dort angerufen haben, sich nach dem hund erkundigt und als Antwort bekommen haben
Zitatsollte ich einen Fuß auf das Gelände setzen, würde ich eins auf die fresse kriegen! :
Irgendwas muss doch da noch weiter gesprächsweise gelaufen sein. Irgendeinen Grund für die krasse Reaktion muss es ja geben. Da wäre eine genauere Schilderung des Gesprächs mit Sicherheit sinnvoll, um den kompletten Sachverhalt verstehen zu können.
Aber egal, Sie haben ja heute die Verhandlung, bin gespannt, was dabei rauskommt.
-- Editiert von fb367463-2 am 25.04.2019 01:26
Ich sehe hier nur eins als FAKT an, der Hund ist im Tierheim.
Was für ein Termin das heute bei Gericht ist, dass weiß ich nicht... beraten wird da keiner
Ich habe dort auf das Band gesprochen.
Ich habe mich vorgestellt, und dass ich wegen dem Hund Anrufe.
Da ich wissen wollte, ob der Hund dort noch wäre, und ich ihn gerne aufnehmen würde.
Vom Vertrag zwischen mir und den abgebern konnte ich nicht mehr reden, da der Hörer abgenommen wurde, und gleich gesagt wurde, dass der Hund vermittelt wäre, vermittelt bliebe und ich dagegen nix machen könnte. Zusätzlich würde man, wenn ich nochmal anrufen würde, die Polizei hinzu ziehen, und wenn ich es wagen sollte, dort aufzutauchen, würde man mir eins reinhauen.
Das war das Gespräch.
Ich war etwas entsetzt und fassungslos. Leider ist das tierheim hier vor. Ort dafur bekannt, so mit Menschen umzugehen.
Ich werde sehen, was ich tun kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
15 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten