Hallo,
nachdem ich tagelang das Internet durchforstete und immer nur Foreneinträge darüber gefunden habe, über Beissereien zwischen einem Hund ohne und Einem mit Leine, oder gar beide ohne Leine, aber keinen einzigen Beitrag darüber, wenn beide an der Leine gehalten wurden, erhoffe ich mir nun hier Aufklärung zu meinem Anliegen.
Der Beißer: Mein Hund, ein Berner Senne - Golden Retriever, 9 Jahre, 27 Kilo, kniehoch, weiblich, sterilisiert, dominant.
Der Gebissene: Hund einer Freundin, keine Ahnung was für eine Rasse, auch 9 Jahre, schätze etwa 10 Kilo und etwas größer als eine Handtasche.
Ort: Öffentliche Veranstaltung in Bayern (an einem Sonntag 00:00 Uhr)
Ich hatte meinen Hund noch keine zwei Monate und aufgrund fehlender Bonität noch keine Hundehaftpflichtversicherung bekommen. Eine Privathaftpflichtversicherung habe ich seit diesem Jahr allerdings auch keine mehr.
Meinen Hund nehme ich überall mit, wo sie nicht hin kommt, gehe ich auch nicht hin. Allerdings muss ich sie meist bei mir an die kurze Leine binden, da sie versucht fast jeden anderen Hund zu dominieren. Seit dem Vorfall verpasse ich ihr regelmäßig einen Maulkorb. Bei maximal 50 % anderer Hunde kann ich irgendwann die Leine etwas lockerer lassen, weil sie das Interesse verliert, oder sie sich kennen gelernt haben.
Also wir saßen an einem Open Air Kino, als eine Freundin von hinten herantrat. Ihren Hund habe ich zum einen gar nicht gesehen, zum andern hätte ich gar nicht so schnell reagieren können, denn ich stand auf um sie zu begrüßen und in diesem Moment, als die Leine nicht straff war, hat mein Hund den Ihren schon in die Pfote gebissen, noch bevor ich diesen überhaupt entdeckte (glaube, mein Hund wollte ihren Hund sofort besteigen, dieser wehrte sich und meiner biss zu). Bei der Begrüßung standen wir natürlich keinen halben Meter voneinander entfernt. Ich weiß nichteinmal, ob ihr Hund an der Leine war, da sie ihn sofort auf den Arm genommen hat, aber ich gehe stark davon aus.
Anschließend sind sie in eine Tierklinik gefahren. Das fande ich zwar etwas übertrieben, da wirklich nur das Fell etwas offen war und das Tier nichteinmal geblutet hat, ausserdem Hunde eine sehr gute Wundheilung haben, aber gut, ich bin kein Unmensch und dachte an plausible Kosten, für welche ich auch aufkommen wollte (mein Hund verletzte sich vor kurzem ebenfalls stark an einer Pfote, der Riss war zehnmal so groß wie dieser und schwoll an. Sie wurde nicht genäht, bekam nur einmal eine Spritze und Salbe und ich war fast 50 € los, auf diese hätte ich mich ja eingelassen, aber folgendes finde ich völlig übertrieben...). Darauf folgte dann noch eine Nachkontrolle und noch eine Routineuntersuchung, zumindest bisher.
Nun erhalte ich die Rechnung von bereits etwa 160 €! Und diese Freundin überlegt, ob sie mir nicht auch noch Fahrtkosten in Rechnung stellen soll. Deshalb habe ich mich also gefragt, bin ich denn tatsächlich für alle Kosten bezüglich dieses Vorfalls haftbar, egal was sie deshalb noch veranstaltet? Wenn die Pfote mit Sicherheit wieder verheilt, was beim ersten mal hätte festgestellt werden können, vielleicht noch ein paar Medikamtente etc. ok, aber unnötige nachkontrollen will ich da einfach nicht einsehen.
Und wenn ich dann schon so über alles nachdenke, hat sie mit der Begrüßung und dem plötzlichen von hinten herantreten ebenfalls zu diesem Vorfall beigetragen. Wär dann nicht eine Teilschuld fair?
Wie sieht das unser Recht? Ich hoffe nun auf rechtsbezogene Aussagen und anwältliche Meinungen, wozu ich maximal verpflichtet sei.
Bitte keine sonstigen etwaigen Urteile über mich oder meinen Hund.
Vielen lieben Dank schon mal!
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-- Editiert ohneglied am 25.06.2014 02:58
-- Editiert ohneglied am 25.06.2014 02:58
Hund an der Leine beißt anderen Hund an der Leine
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
sie haben keine tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen, ihr hund hat zu gebissen, was wollen sie mehr?
die behandlungskosten sollten sie übernehmen.
das mit der möglichen teilschuld haben sie falsch beschrieben. wenn teilscchuld dann nur, weil ihre freundin ihren hund bei sich hatte. aber diese teilschuld könnte ausgeschlossen werden, wenn der hund ihrer freundin nichts gemacht hat und das hat er offensichtlich auch nicht ( sie haben ja den vorgang beschrieben).
grob gesagt...
bei angeleinten hunden muß der
hundehalter des einen hundes für die tierarztbehandlung des anderen hundes aufkommen.
ihr hund hat keine verletzung, also brauch ihre freundin auch nichts zahlen. teilschuld hin oder her, wenn es sie gäbe .
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" "
quote:
Und diese Freundin überlegt, ob sie mir nicht auch noch Fahrtkosten in Rechnung stellen soll.
Irgendwie geht ihr alle mit dem Wort "Freund/in" sehr leichtfertig um.
quote:
Eine Privathaftpflichtversicherung habe ich seit diesem Jahr allerdings auch keine mehr.
Herzlichen Glückwunsch! Dann gehst du besser nicht mehr aus dem Haus, oder wie ersetzt du dem Nachbarn die Ming-Vase, die du ihm versehentlich aus der Hand schlägst?
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quote:<hr size=1 noshade>aber folgendes finde ich völlig übertrieben...). Darauf folgte dann noch eine Nachkontrolle und noch eine Routineuntersuchung, zumindest bisher. <hr size=1 noshade>
Nachkontrolle ist kein Thema, das muss gezahlt werden, auch wnen man das dem eigenen Tier nicht gönnen würde.
Routineuntersuchung, was heißt das, was wurde gemacht? Erst wenn man das weis kann man weiter darüber diskutieren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier hat sich ganz eindeutig die Tiergefahr verwirklicht.
Den anderen Hund trifft keine Schuld.
Sie sind für sämtliche Kosten haftbar zu machen, die um diese Wunder herum entstehen.
Wer sich die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht leisten kann, der kann sich überhaupt keinen Hund leisten.
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Die Freundin ist so zu stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Damit ist die Kostenfrage doch klar, oder?
wirdwerden
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