Hund aus dem Tierschutz weitervermitteln

26. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Binori
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund aus dem Tierschutz weitervermitteln

Hallo, Ich habe zur Zeit einen Hund von einer Bekannten Person zur Pflege, die diesen auch abgeben möchte (Wir haben nach 3 Wochen beschlossen ihn zu übernehmen). Nun hat sie den Hund vor ca 1 Jahr von einer Tierschutzorganisation übernommen und sagt zu uns, dass wenn wir den Hund übernehmen wollen, den Betrag den sie damals schon an den Tierschutz zahlen musste (360 Euro) erneut an den Tierschutz zahlen müssten. Wäre das Rechtens? Die eigentliche Gebür für Transport, Impfungen etc. hat sie ja bereits beglichen und erneute kosten sind ja schließlich für den Tierschutz nicht aufgekommen.

Was uns an der ganzen Sache etwas stutzig macht ist, dass sie uns keinen Kontakt zum Tierschutzverein vermittelt und wir gar nichts über diesen Verein wissen (den Vetrag haben wir auch noch nicht sehen können). Und wohin das Geld soll hat sie uns auch noch nicht gesagt. Für uns macht es nun den Eindruck, dass sie einfach gerne den Betrag für den Hund von uns hätte, jedoch den Tierschutzverein als Vorwand nimmt. Es geht nicht darum, dass wir für den Hund nichts zahlen wollen, nur das Vorgehen macht uns etwas stutzig.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Binori):
Wäre das Rechtens?

Wenn sich alle einige sind, ja.
Allerdings wäre eine solche Klausel in so einem "Schutzvertrag" nichtig.



Zitat (von Binori):
Für uns macht es nun den Eindruck, dass sie einfach gerne den Betrag für den Hund von uns hätte, jedoch den Tierschutzverein als Vorwand nimmt.

Ich gehe davon aus das dem so ist. Denn sonst würde man das ja direkt mit der Organisation abwickeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat (von Bevvie):
Zitat (von Binori):
Pass on dog from animal welfare


Hallo, was ist das xxxxxxxxxxxxxxx davon?


Wenn man schon Forenspam macht, sollte man in der Lage sein auch ganze Sätze zu formulieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn man schon Forenspam macht, sollte man in der Lage sein auch ganze Sätze zu formulieren

Was erwartest Du, die können ja nicht mal intelligent spammen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.987 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen