Hund beim Tierarzt nicht abgeholt

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz463985-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund beim Tierarzt nicht abgeholt

Guten Tag,

ich habe vor Kurzem ein Praktikum bei einem Tierarzt gemacht und sie haben dort folgenden Fall:
Ein Border Collie (Franzi) kam mit schwerem Pilz/Milben Befall in die Praxis. Nachdem sie behandelt wurde und die Rechnung verschickt war, wollte sich der Besitzer nicht weiter um sie kümmern und es stellte sich heraus, dass Franzi unter schlechten Bedingungen gehalten wurde. Das Veterinäramt wurde eingeschaltet und Franzi musste zurück zu dem Besitzer, der die Haltung verbessern sollte.
Jetzt ist sie wieder in der Praxis und sieht schlimmer aus, als zuvor.

Gibt es eine Möglichkeit, den Hund zu adotieren ? Wenn der Besitzer sie wieder nicht abholen will oder ist es generell nicht sogar rechtswidrig, dass er die Auflagen des Veterinäramtes nicht erfüllt hat ? Oder muss der Besitzer sein Einverständnis geben, damit man den Hund adoptieren kann.
Leider weiß ich nicht viele Details, da ich nur 2 Wochen in der Praxis war und alles Nr am Rande mitbekommen habe.

Liebe Grüße *********

-- Editiert von Moderator am 17.04.2017 18:23

-- Thema wurde verschoben am 17.04.2017 18:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von amz463985-1):
Gibt es eine Möglichkeit, den Hund zu adotieren ?

Nö, das ist nur bei Menschen vorgesehen.

Der Besitzer hat da gar nichts zu sagen, der Halter auch nicht. Der Eigentümer wäre berechtigt das Eigentum zu übertragen.

Selbstverständlich könnte auch das Veterinäramt den Hund sicherstellen und dann über das Tierheim in andere Hände vermitteln.
Wer das dann ist, entscheidet dann das Tierheim.
Wobei man bei der Meldung ja schon mal mitteilen kann, das man den Hund gerne aufnehmen würde. Denn die Organisationen sind dankbar für jedes Tier das wieder in gute Hände weggeht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Bis das Veterinäramt in die Gänge kommt, kann es dauern.

Alternative: Wenn der bisherige Eigentümer den Hund nicht mehr will, was er ja eindeutig gezeigt hat, frag ihn doch, ob er dir den Hund überlässt und mach einen kurzen Übergabevertrag für Franzi.

1x Hilfreiche Antwort

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