Hund des Nachbarn pinkelt an unsere Mauer

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.05.2017 08:35:24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hund des Nachbarn pinkelt an unsere Mauer

Unser Nachbar von gegenüber überquert mit seinem angeleinten Hund regelmäßig die Straße, damit der Hund an die Vorgartenmauer unseres Gartens pinkeln kann. Was kann man dagegen tun?

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Wauwau123):
Unser Nachbar von gegenüber überquert mit seinem angeleinten Hund regelmäßig die Straße, damit der Hund an die Vorgartenmauer unseres Gartens pinkeln kann. Was kann man dagegen tun?


Den Nachbarn mal darauf ansprechen?

Pfeffer streuen
Ultraschallpfeife

Wobei der Hund ja nichts dafür kann.

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#2
 Von 
guest-12324.05.2017 08:35:24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sehe die ich genauso, der Hund kann nichts dafür und mit Pfeffer schadet man dem Hund.
Ansprechen ist nicht schlecht, wenn jemand gesprächsbereit ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Wauwau123):
Das sehe die ich genauso, der Hund kann nichts dafür und mit Pfeffer schadet man dem Hund.
Ansprechen ist nicht schlecht, wenn jemand gesprächsbereit ist.


Na, da hast du was falsch verstanden. Du sollst dem Hund nicht Pfeffer auf die Nase streuen, wenn er da hinpinkelt.

Den Pfeffer muß man allgemein ausstreuen und in bestimmten Abständen neu streuen. Hunde haben eine empfindliche Nase und würden so evtl. die "Pfefferbereiche" meiden. Ansonsten mal in der Tierbedarfshandlung nachfragen, da gibt es auch entsprechende Mittel.

Das Problem sind eigentlich nicht die Hunde, sondern die zugehörigen "Herrchen". Man kann dem ja mal anbieten, nicht gegen dessen Mauer zu pinkeln, wenn der Hund nicht an die eigene Mauer pinkelt.

Ich hatte mal einen Hundehaufen mit dem Taschentuch aufgenommen, dem Hundebesitzer dies dann in die Hand gedrückt (ja, richtig gelesen, gedrückt) mit der Bemerkung, sein Hund hätte da was vergessen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119280 Beiträge, 39706x hilfreich)

1. Abmahnung an das Herrchen (mit Fristsetzung und Zustellnachweis)
2. Falls 1. nicht wirkt, Anwalt einschalten und Unterlassungsklage erheben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Anti-Urin-Lack, dann pinkelt die Mauer zurück.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1. Abmahnung an das Herrchen (mit Fristsetzung und Zustellnachweis)
2. Falls 1. nicht wirkt, Anwalt einschalten und Unterlassungsklage erheben.


Als ob die Nachbarschaft keine Hunde haben sollte...Was ist dann mit denen? Ein Schaden muss vorhanden sein. Gibt es keinen, oder man nicht zweifelsfrei beweisen, dass der Schaden vom Hund des Nachbarn kommt, hat das keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119280 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Als ob die Nachbarschaft keine Hunde haben sollte...

Klar doch. Nur müssen die sich dann auch an die Gesetze halten.



Zitat (von asd1971):
Ein Schaden muss vorhanden sein.

Den braucht es nicht. Die Benetzung meines Eigentums durch Urin muss ich nicht dulden.
Falls Du anderer Meinug bist, sende mir Deine Adrees per PN. In 3 Tagen unterhalten wir uns dann nochmal ... :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Harry, ich sach nur LOL! :devil:

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Als ob die Nachbarschaft keine Hunde haben sollte...

Klar doch. Nur müssen die sich dann auch an die Gesetze halten.



Zitat (von asd1971):
Ein Schaden muss vorhanden sein.

Den braucht es nicht. Die Benetzung meines Eigentums durch Urin muss ich nicht dulden.
Falls Du anderer Meinug bist, sende mir Deine Adrees per PN. In 3 Tagen unterhalten wir uns dann nochmal ... :devil:


Gib mir doch deine Adresse. Dann pinkeln wir gegenseitig auf die Wände... :devil:

Und ja du musst es dulden, sofern kein Schaden verursacht wurde.

Ich bin im Gegensatz zu dir pragmatisch. Denn sollte der Hundehalter vor Gericht nachweisen können, dass es keinen Schaden gibt, sitzt der TS mit den Unkosten zu Hause und flennt. Aber vielleicht zahlst du ja dann die Rechnung... :)

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

823 BGB, 833 BGB, es dürfte einfach sein einen Handwerker zu finden, der bestätigt, das Urin für das Mauerwerk nicht förderlich ist.

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#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Einen Schaden braucht es noch nicht mal. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich m.Mn. nach aus §1004 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Ein Schaden muss vorhanden sein
Zum einen ist meiner Meinung nach Uringeruch ein Schaden und zum anderen braucht gar kein Schaden vorzuliegen. Man darf selbst bestimmen wozu Eigentum verwendet werden darf.

-- Editiert von micbu am 30.01.2017 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Wäre das der einzige Hund, der da an die Wand pinkelt?

Da muß doch noch nicht einmal ein "Mauerschaden" entstehen, da reicht doch schon der Gestank im Sommer...alleine daraus ergibt sich doch ein Unterlassungsanspruch.

Offenbar ist der Nachbar ja nicht gesprächsbereit, wie der TE schon schrieb.

Da bleibt nur die "juristische Lösung" wie bereits aufgezeigt, oder Selbsthilfe durch Zurückpinkeln oder z.B. Pfeffer ausstreuen.

Da das nachbarschaftliche Verhältnis durch die Pinkelei offenbar schon vorbelastet ist, kann die juristische Keule das auch nicht mehr viel schlechter machen...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Welche anderen Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt's denn da noch? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles ist. Denn ein Rüde benötigt nun wirklich keine Mauer, um machen zu können. Scheint ja vom Nachbarn Absicht zu sein. Was gibt es also noch?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von asd1971):
Ein Schaden muss vorhanden sein
Zum einen ist meiner Meinung nach Uringeruch ein Schaden und zum anderen braucht gar kein Schaden vorzuliegen. Man darf selbst bestimmen wozu Eigentum verwendet werden darf.

-- Editiert von micbu am 30.01.2017 12:52


Richtig. Aber was ist, wenn der Hund nicht der einzige ist, der dort hin pinkelt? Die Erfahrung zeigt, dass andere Hunde dann auch dort deren Revier markieren...

Und jetzt fängt die Diskussion an...

Wie gesagt, man sollte manches mal pragmatisch und nicht nur hinter grauer Theorie betrachten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Und jetzt fängt die Diskussion an...
Nö. Uringeruch durch den hinterlassenen Urin ist meiner Meinung nach ein Schaden. Sachbeschädigung ist strafbar (§303 StGB )

-- Editiert von micbu am 01.02.2017 09:51

Signatur:

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#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Welche Diskussion fängt jetzt an? Meinst du etwa, dadurch dass es mehrere "Störer" gibt fällt der Unterlassungsanspruch weg? Oder meinst du, es gibt eine Pflicht diesen Anspruch gegen alle durchzusetzen?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.05.2017 08:35:24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bedanke mich bei allen, die Ihre Meinung geäußert haben.
Wir wollen in Ruhe gelassen werden und lassen auch alle Anderen in Ruhe, aber wenn die Chemie nicht stimmt, fällt einem Nachbarn immer etwas Neues ein. Vielleicht ist es auch nur Neid.

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Welche Diskussion fängt jetzt an? Meinst du etwa, dadurch dass es mehrere "Störer" gibt fällt der Unterlassungsanspruch weg? Oder meinst du, es gibt eine Pflicht diesen Anspruch gegen alle durchzusetzen?


Der Unterlassungsanspruch des Einzelnen bleibt unberührt. Was willst aber der TS machen, wenn der den angeblichen Verursacher verklagt und der Gutachter dann feststellt, dass das gar nicht der Nachbarshund war?

Wie gesagt, man sollte manches pragmatisch betrachten. Und da sind die Lösungen, dass das Tier gar keine Lust verspürt dort zu urinieren zielführender.

Sollte der Hund aber der einzige sein, der dort pinkelt, sieht die Sache natürlich anders aus.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 192x hilfreich)

Hallo, handeslübliche Amoniaklösung (20%) mit 50% Wasser verdünnen, in Sprühflasche und 2 x jährich die Hausecken einsprühen. Habe selber einen Hund aber deshalb lasse ich mir aber noch lange nicht von jedem Rüden die Hausecken makieren, im Gegenteil .... seitdem finden sich auch keine Hundehaufen vor dem Haus. Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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