Hund einfach wegnehmen?

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Entchen84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hund einfach wegnehmen?

hallo,

ich habe folgendes Problem: Meine Exfreundin und ich haben uns einen Hund zugelegt aber getrennt als dieser 5 Monate alt war (das war im März). Der Hund blieb bei mir und es gab die mündliche vereinbarung, dass ich ihr im Ausgleich in Raten Geld gebe für bis dahin getätigte Ausgaben wie Tierarzt, ihr Anteil Kaufpreis etc. Leider gibt es das nicht schriftlich und sie hat damals dne Kaufvertrag unterschrieben. Seit Juni 09 ist die Hundesteuer auf mich angemeldet und die Tierarztrechnungen laufen seit Dezember 08 schon alle auf mich. Der Hund war bis zum Wochenende hier und es war geklärt er gehört mir und bleibt hier. Jetzt stand sie am Wochenende mit noch 3 anderen Leuten vor der Tür und hat den Hund mitgenommen. Ohne vorankündigung und ich konnte auch nichts tun. Gibt es die Chance ihn wiederzubekommen. Hab sie dazu gebracht, dass sie mir quasi per SMS bestätigt hat im Streit gestern, dass es den mündlichen Vertrag gibt und sie ihn jetzt trotzdem geholt hat. Außerdem hab ich die TY Rechnungen und den Steuerbescheid. Kaufvertrag (vom Nov) läuft aber auf sie. Wenn ich aber doch einen Hund hergebe und keinen neuen vertrag mache kann ich ihn doch auch nicht nach über einem Halben jahr einfach zurückholen auch wenn er noch nicht ganz abbezahlt ist oder?!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

besitzer ist der jenige der auch im kaufvertrag steht und diesen unterschrieben hat.
wenn du keinen zeugen für euren weiterführenden mündlichen vertrag hast, dann sieht es schlecht aus für dich. das du die hundesteuer zahlst spielt keine rolle
( schließlich befand sich der hund überwiegend in deinem haushalt, welcher sich in der gemeinde xx befindet ). wenn er nun nicht mehr bei dir ist, melde ihn bei deiner gemeinde wieder ab ( unnötiges kleingeld was in die stadtkasse rieselt !).
das bezahlen von tierarztkosten, so hoch können die ja bei einem gesunden junghund noch nicht sein, spielt auch keine rolle.
mein vorschlag: red noch mal sachlich mit der "ex" über dieses thema ( streit ist unangebracht da emotionen alles für und wieder blocktieren). vieleicht geht es nur ums liebe "geld"!.




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#2
 Von 
Entchen84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber wenn ich zB einen Hund kaufe von jemanden und keinen ertrag mach, dann kann der immer kommen und ihn holen!? Oder wenn man einen geschenkt bekommt hat man ja auch keinen Kaufvertrag? Kann dann derjenige immer das Tier zurückholen!? Gillt nicht auch ein mündlicher Vertrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

auch ein mündlicher vertrag ist bindend. leider wird solch einer zu oft "nur" unter vier augen abgeschlossen.
wenn dir etwas ohne schriftlichen vertrag übergeben ( oder verkauft ) wurden ist,
dann liegt das risko bei dir. bei einer schenkung sieht es eben so aus, falls kein
" schenkungsvertrag " schriftlich erfolgt, hat immer der beschenkte, falls keine zeugen vorhanden sind, das nachsehen. zurück holen kann er das tier nicht so einfach, da er ebenfalls beweisen müsste, daß es ihm gestohlen, oder er dir zeitlich begrenzt zur pflege übergeben hat.
aber wie schon erwähnt, ohne zeugen oder schriftliche verträge zählt der kaufvertrag.



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-- Editiert am 24.11.2009 13:32

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#4
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
besitzer ist der jenige der auch im kaufvertrag steht und diesen unterschrieben hat.


Du meinst wohl den Eigentümer.

quote:
falls kein " schenkungsvertrag " schriftlich erfolgt, hat immer der beschenkte, falls keine zeugen vorhanden sind, das nachsehen


"Immer" natürlich nicht. Der Beweis einer Schenkung kann auch anderweitig geführt werden.

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#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

na dann kollegen, bringt doch mal einen efektiven vorschlag als nur mit "unsinn", oder "anderweitige beweisführung" worte hier rein zu knallen, mit dem der TE nichts anfangen kann!


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Hab sie dazu gebracht, dass sie mir quasi per SMS bestätigt hat im Streit gestern, dass es den mündlichen Vertrag gibt u

Quasi und ungefähr kann man in der juristerei vergessen...

Deshalb: wie lautet der Inhalt der SMS denn genau?


Auch mündliche Verträge sind bindend, man muss diese nur beweisen können.

Hundesteuer und Tierarztrechnungen kann man als Beweis vergessen.

Wie sind die Raten gezahlt worden?
Wenn per Überweisung wie lautete der Verwendungszweck?
Waren die Raten immer gleich hoch?
Waren die Raten regelmäßig?



quote:
Ohne vorankündigung und ich konnte auch nichts tun.

Beim nächsten mal einfach nicht die Tür aufmachen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Über das Eigentum des Hundes wird in dieem Falle wohl nur das Gericht unter Berücksichtigung des festzustellenden tatsächlichen Sachverhalts entscheiden können.Nur wenn die Ex die tatsächliche Eigentümerin ist und dies nachweisen kann, wäre sie u.U. berechtigt, den Hund an sich zu nehmen. Andernfalls könnte sie m.E. in verbotener Eigenmacht gehandelt haben, indem sie widerrechtlich dem Besitzer gegen dessen ausdrücklichen Willen den Besitz entzogen und ihn dadurch fehlerhaft erlangt hat.

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Kannst du wenigstens die Zahlungen beweisen oder war das auch Bar unter 4 Augen. Dann würde ich diese zurückfordern.

quote:

Meine Exfreundin und ich haben uns einen Hund zugelegt
sie hat damals dne Kaufvertrag unterschrieben


Dann ist es erst mal Ihr Hund, aus welchen Grund hätte sie denn sonst unterschreiben sollen.

Du musst nun beweisen das er dir geschenkt, oder verkauft wurde.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der TE muss halt beweisen, dass er der Alleineigentümer des Hundes ist. Ein Gericht wird im Ausgangspunkt wohl mit dem auf den Namen der Freundin lautenden Kaufvertrag beginnen und von da an dann versuchen, die Entwicklung der Eigentumsverhältnisse nachzuvollziehen. Es kommt halt auf die Argumente des TE und die Einwendungen der Ex an.
Wenn der TE vorträgt, die er habe nach der Trennung den Hund besessen, weil er sich mit der Ex über einen Eigentumsübergang verständigt hat, und dies auch noch durch von Ihm bezahlte Steuern und Arztrechnungen glaubhaft macht, und zudem vorträgt, dass die Freundin den Hund erst später mit Hilfe von drei Freunden abgeholt hat – und dies auch noch per SMS bestätigt, dann spricht einiges, zumindest mal § 1006 BGB , dass der TE nach Trennung Eigentümer des Hundes geworden ist und auch durch die Aktion mit den drei Freunden das Eigentum auch nicht verloren hat.
Die Ex kann dies durch einen Vortrag entkräften, bei dem sie glaubwürdig behauptet, der TE habe bei Trennung den Hund gegen ihren Willen behalten.

Dieters Hinweis auf die verbotene Eigenmacht ist natürlich auch zutreffend, gilt natürlich auch und gerade dann wenn die Ex tatsächlich Eigentümerin sein sollte, ist aber nicht einschlägig, wenn der TE den Hund freiwillig rausgegeben hat (ein innere Vorbehalt reicht nicht aus); der Hund muss von der Ex und den drei Freunden sozusagen „geraubt“ worden sein („Hund her, sonst passiert was!“)


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