Hund scheisst auf unser grundstück uznd esitzerin stört sih nicht daran

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)
Hund scheisst auf unser grundstück uznd esitzerin stört sih nicht daran

Hallo,

was kann man tun, wenn ein Hund auf unser Grundstück ****** und die Besitzerin sich auf anforderung nicht
bequemt, den mist mitzumehmen?

Bei uns läuft eine Hundehalterin mit ihrem Hund, die den Hund absolut nicht im Griff hat. Sie hat ihn überall nicht im Griff. Wenn dsier Hund stehenbleiben möchte, bleibt sie auc h stehen und wenn es eine V iertelstunde ist. De Hund weiss genau, er kann mit ihr machen was er will.
Wenn er ******t und man sie darauf aufmerksam macht, vom grundstück wegzugehen, stört sie sich nicht daran.

Sie hat einen Mann, bei dem der Hund ganz anders reagiert. Der hält ihn kurzgefasst und bestimmt, wo es langgeht.
Also, der Hund kann genau unterscheiden, was er machen kann oder auch nicht.

Heute war sie wieder mit dem Hund auf unserem grundstück. Reagierte nicht auf Klopfen.

Was können wir tun ?? Fotos? Ordnungsamt????

Gibt es Dinge, die wir nutzen können, um den Hund zu veranlassen, unser grundstück nicht mehr zu betreten ???

Gerüche? Geräusche???

Hat jemand hilfreiche Tipps?

danke

grüsse




-- Editiert von User am 28. September 2024 15:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Gibt es Dinge, die wir nutzen können, um den Hund zu veranlassen, unser grundstück nicht mehr zu betreten ???


Einen Zaun ziehen oder das Grundstück anderweitig einfrieden

Zitat (von gerlind):
Bei uns läuft eine Hundehalterin mit ihrem Hund, die den Hund absolut nicht im Griff hat. Sie hat ihn überall nicht im Griff.


Das sollte Ihnen egal sein, wie die gute Dame mit dem Hund Gassi geht. Hat auch mit Ihrem Problem nichts zu tun

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)

@cirius

dan ke, ab er das ist nicht möglich. Trotzdem suchen wir eine lösung.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Gibt es Dinge, die wir nutzen können, um den Hund zu veranlassen, unser grundstück nicht mehr zu betreten ???

Ja, nennen sich Hecken, Zäune und Mauern die Teile.



Zitat (von gerlind):
Reagierte nicht auf Klopfen.

Worauf hat man denn da geklopft?



Zitat (von gerlind):
was kann man tun, wenn ein Hund auf unser Grundstück ****** und die Besitzerin sich auf anforderung nicht bequemt, den mist mitzumehmen?

Ich hatte mal so einen Fall wo gleich mehrere Hundebesitzer nicht einsichtig waren.

Ich habe die jeweiligen Hinterlassenschaften dann in ihren Briefkasten geworfen, zusammen mit der Notiz "Sie haben was verloren - Ein ehrlicher Finder".

Des weiteren wurde diesen Leuten dann mittels Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung zu Leibe gerückt. Ein ganz uneinsichtiger bekam dann noch eine Unterlassungsklage.

Danach gingen alle auf der anderen Straßenseite vorbei.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe die jeweiligen Hinterlassenschaften dann in ihren Briefkasten geworfen, zusammen mit der Notiz "Sie haben was verloren - Ein ehrlicher Finder".


Was anderes hilft auch nichts. So ähnlich habe ich das damals auch gemacht, als unser ehemaliger Nachbar immer die Haufen seines Hundes bei uns verloren hat.

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe die jeweiligen Hinterlassenschaften dann in ihren Briefkasten geworfen, zusammen mit der Notiz "Sie haben was verloren - Ein ehrlicher Finder".


Dürfte eine Beleidigung sein, wohl auch noch eine Besitzstörung und ist selbst abmahnfähig. Ich halte das zwar für richtig, aber das könnte nach hinten losgehen.


Zitat (von Harry van Sell):
Des weiteren wurde diesen Leuten dann mittels Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung zu Leibe gerückt. Ein ganz uneinsichtiger bekam dann noch eine Unterlassungsklage.


Beweise sammeln und kostenpflichtige Abmahnung ist wohl die beste Wahl, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo und danke für die Empfehlungen, obwohl sxchwierig,

gibt es nicht etwas., wo man die hunde z.b. über gerueche, die sie nicht mögen, oder geräusche, die sie n icht akönnenen fernhalten kann? Hat da jemand erfahrungen??

Signatur:

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Hallo und danke für die Empfehlungen, obwohl sxchwierig,


Wenn alles schwierig oder unmöglich ist, wird das Problem nur schwer oder gar nicht lösbar sein.

Zitat (von gerlind):
gibt es nicht etwas., wo man die hunde z.b. über gerueche, die sie nicht mögen, oder geräusche, die sie n icht akönnenen fernhalten kann?


Da fragt man vielleicht besser in einem Tierfutterhandel o.ä. nach, anstatt in einem Rechtsforum.

Zitat (von gerlind):
Hat da jemand erfahrungen??


Nein, leider nicht.

Warum ist keine Einfriedung des Grundstückes möglich?

-- Editiert von User am 29. September 2024 11:25

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Man könnte ja auch mal ganz einfach mit einem "Hausverbot" anfangen, welches sich auch auf das Grundstück bezieht, strafrechtliche Folgen ankündigen, auch, dass man sein Grundstück kameratechnisch überwacht. Häufiig wirkt so was schon Wunder.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6494 Beiträge, 1531x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
was kann man tun, wenn ein Hund auf unser Grundstück ****** und die Besitzerin sich auf anforderung nicht bequemt, den mist mitzumehmen?

Strafrechtlich ggf. Strafantrag wg. Hausfriedensbruch (§123 StGB). Hängt von den Umständen der Örtlichkeit ab (Einfriedung usw.)

Zivilrechtlich gibt es einen Anspruch auf Unterlassung dieser Besitzstörung. Wenn man Namen und Anschrift der Dame kennt, beauftragt man einen Rechtsanwalt, das entsprechend in die Wege zu leiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Gibt es Dinge, die wir nutzen können, um den Hund zu veranlassen, unser grundstück nicht mehr zu betreten ???

Ja die gibt es.
Einige mit zweifelhaftem Nutzen und eingeschränkter erlaubter Nutzung, wie z.B. Ultraschallgeräte welche meist von den zu vertreibenden Tieren ignoriert werden, dafür aber Kinder und den in der Wohnung lebenden Nachbarshund in den Wahnsinn treibt.

Was man recht gefahrlos nutzen kann sind sogenannte Wasserstrahlvertreiber, grob gesagt sind das per Bewegungsmelder gesteuerte Rasensprenger.
Helfen allerdings auch nur, wenn der richtige Bereich abgedeckt wird, wichtig keine öffentliche Fläche darf betroffen sein.
Dann kommt bei solchen Geräten das Problem der notwendigen Installation und die Frostproblematik hinzu.


Aber wie alle Vorposter bereits schrieben, einen angeleinten Hund effektiv zu vertreiben, bedarf eines Angriffes am anderen Ende der Leine.
Wenn gut gemeinte Worte nicht helfen, erledigt das in der Regel spätestens das Loch in der Brieftasche.

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 11:10

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