Ein großer Hund springt über den Zaun und beißt einen vergleichsweise kleinen Hund, der angeleint ist. Können die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden, wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??
-- Editiert von stae430 am 15.02.2018 15:04
Hund springt über Zaun, beißt anderen Hund
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ja.ZitatKönnen die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden, :
Irrelevant.Zitat:wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??
Zitat:Ja.ZitatKönnen die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden, :
Irrelevant.Zitat:wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??
Wirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten.
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Die Bissverletzungen des kleinen Hundes sind ein Haftpflichtschaden des großen Hundes (verwirklichte Tiergefahr). Jeder Halter muss für die Anmeldung seines großen Hundes (schwerer als 20 kg, höher als 40 cm Schulterhöhe) zur Hundesteuer eine Haftpflichtversicherungspolice nachweisen.
ZitatJeder Halter muss für die Anmeldung seines großen Hundes (schwerer als 20 kg, höher als 40 cm Schulterhöhe) zur Hundesteuer eine Haftpflichtversicherungspolice nachweisen. :
Das ist nicht korrekt, da die entsprechenden Verpflichtungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich festgelegt sind, so sie denn überhaupt bestehen.
Hier bei uns im weiß-blauen Süden beispielsweise gibt es die Verpflichtung zum Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung nur für Kampfhunde (welche im übrigen auch nur in Bayern und BaWue offiziell diesen Titel führen).
-- Editiert von Osmos am 16.02.2018 08:55
Doppelpost gelöscht
-- Editiert von Osmos am 16.02.2018 08:55
ZitatWirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten. :
Der Beißer war wohl nicht versichert? ... hilft aber nix, der Halter haftet für den entstandenen Schaden.
Zitathilft aber nix, der Halter haftet für den entstandenen Schaden. :
Seh ich auch so.
Allerdings scheint hier die Schadenhöhe strittig, da der Wiederbeschaffungswert wohl deutlich niedriger zu sein scheint als die Kosten des Arztes.
Tiere = Sachen.
Nur mal so zur Überlegung in den Ring geworfen, weiss es im Moment auch nicht besser - und von zu Hause kein Zugriff auf die Datenbanken.
Berry
ZitatTiere = Sachen. :
Ne ne,
Zitat:§ 90a BGB
Tiere
1Tiere sind keine Sachen.
2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
-- Editiert von AltesHaus am 16.02.2018 23:11
Ich meine mich erinnern zu können, dass es mal irgendwann einen Fall gab, da wurde die Kostenerstattung für die "Reparatur" der Katze abgelehnt, da diese Kosten den Wert einer Neuanschaffungen bei weitem überstiegen.
Das ist aber, wenn ich mich überhaupt richtig erinnere, schon viele Jahre her. In dieser Zeit hat sich die Einstellung und auch die Rechtsprechung zu Haustieren geändert. Wenn es also nicht wirklich, wirklich, wirklich EXORBITANT teuer wäre, die Katze wiederherzustellen, dann müssen diese Kosten auch übernommen werden. Es ist ja nicht so, als wäre es ein Auto, das - wenn es nicht mehr reparabel ist - einfach auf den Schrott geschmissen wird, immerhin geht es hier um Lebewesen, da macht die Rechtsprechung schon einen Unterschied. Wie eklatant wäre der Unterschied denn? Wissen sie das schon ?
Gott sei Dank sind wir heutzutage weiter und sehen Tiere als Lebewesen und nicht als Sache an.
Wegen mir sollte der Beißhundebesitzer noch ne saftige Strafe bekommen, da der Hund vermutlich nicht versichert war.
Wenn man dem unbedingt noch was mitgeben möchte ... Vielleicht ist eine Anzeige beim Ordnungsamt gar nicht mal die dümmste Idee. Diesmal ist der Hund über den Zaun gesprungen und hat einen kleineren Hund gebissen... Was ist, wenn der Hund nächstes Mal über den Zaun springt und sich ein Kind vornimmt? Ich persönlich würde da schon eine Gefährdung sehen, die mal seitens des Ordnungsamtes begutachtet werden sollte.
-- Editiert von fb367463-2 am 18.02.2018 11:07
ZitatIrrelevant. :
Wirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten
Grundsätzlich wohl ja, s. § 251 Absatz 2 BGB . (War mir auch neu).
ZitatGott sei Dank sind wir heutzutage weiter und sehen Tiere als Lebewesen und nicht als Sache an. :
Schon richtig, aber wie von Dir selbst weiter oben erwähnt, gilt bis auf die Schutzrechte das Recht für Sachen.
Wäre es nicht so, könnte man z.B. kein Eigentum an Tieren erwerben.
Berry
Viel Spaß damit:
https://jura-online.de/blog/2016/06/07/bgh-wie-hoch-darf-der-schadensersatz-bei-der-verletzung-eines-tieres-sein/
Ein in diesem Fall sehr interessantes Urteil. Es zeigt, daß die Angelegenheit wahrscheinlich kein Selbstläufer ist (es ging ja nicht n ur aus akademischem Interesse bis zum BGH), aber machbar! Durchsetzbar!
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