Hund springt über Zaun, beißt anderen Hund

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
stae430
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hund springt über Zaun, beißt anderen Hund

Ein großer Hund springt über den Zaun und beißt einen vergleichsweise kleinen Hund, der angeleint ist. Können die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden, wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??

-- Editiert von stae430 am 15.02.2018 15:04

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von stae430):
Können die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden,
Ja.

Zitat:
wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??
Irrelevant.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stae430
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von stae430):
Können die Kosten der Behandlung des kleinen Hundes vom Halter des beißenden Hund gefordert werden,
Ja.

Zitat:
wenn die Behandlung um ein weites teurer ist als eine Neuanschaffung eines anderen kleinen Hundes??
Irrelevant.


Wirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Bissverletzungen des kleinen Hundes sind ein Haftpflichtschaden des großen Hundes (verwirklichte Tiergefahr). Jeder Halter muss für die Anmeldung seines großen Hundes (schwerer als 20 kg, höher als 40 cm Schulterhöhe) zur Hundesteuer eine Haftpflichtversicherungspolice nachweisen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Jeder Halter muss für die Anmeldung seines großen Hundes (schwerer als 20 kg, höher als 40 cm Schulterhöhe) zur Hundesteuer eine Haftpflichtversicherungspolice nachweisen.


Das ist nicht korrekt, da die entsprechenden Verpflichtungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich festgelegt sind, so sie denn überhaupt bestehen.

Hier bei uns im weiß-blauen Süden beispielsweise gibt es die Verpflichtung zum Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung nur für Kampfhunde (welche im übrigen auch nur in Bayern und BaWue offiziell diesen Titel führen).


-- Editiert von Osmos am 16.02.2018 08:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Doppelpost gelöscht

-- Editiert von Osmos am 16.02.2018 08:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von stae430):
Wirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten.


Der Beißer war wohl nicht versichert? ... hilft aber nix, der Halter haftet für den entstandenen Schaden.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
hilft aber nix, der Halter haftet für den entstandenen Schaden.


Seh ich auch so.

Allerdings scheint hier die Schadenhöhe strittig, da der Wiederbeschaffungswert wohl deutlich niedriger zu sein scheint als die Kosten des Arztes.

Tiere = Sachen.

Nur mal so zur Überlegung in den Ring geworfen, weiss es im Moment auch nicht besser - und von zu Hause kein Zugriff auf die Datenbanken.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Tiere = Sachen.


Ne ne,

Zitat:
§ 90a BGB
Tiere

1Tiere sind keine Sachen.
2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


-- Editiert von AltesHaus am 16.02.2018 23:11

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich meine mich erinnern zu können, dass es mal irgendwann einen Fall gab, da wurde die Kostenerstattung für die "Reparatur" der Katze abgelehnt, da diese Kosten den Wert einer Neuanschaffungen bei weitem überstiegen.

Das ist aber, wenn ich mich überhaupt richtig erinnere, schon viele Jahre her. In dieser Zeit hat sich die Einstellung und auch die Rechtsprechung zu Haustieren geändert. Wenn es also nicht wirklich, wirklich, wirklich EXORBITANT teuer wäre, die Katze wiederherzustellen, dann müssen diese Kosten auch übernommen werden. Es ist ja nicht so, als wäre es ein Auto, das - wenn es nicht mehr reparabel ist - einfach auf den Schrott geschmissen wird, immerhin geht es hier um Lebewesen, da macht die Rechtsprechung schon einen Unterschied. Wie eklatant wäre der Unterschied denn? Wissen sie das schon ?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Gott sei Dank sind wir heutzutage weiter und sehen Tiere als Lebewesen und nicht als Sache an.

Wegen mir sollte der Beißhundebesitzer noch ne saftige Strafe bekommen, da der Hund vermutlich nicht versichert war.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn man dem unbedingt noch was mitgeben möchte ... Vielleicht ist eine Anzeige beim Ordnungsamt gar nicht mal die dümmste Idee. Diesmal ist der Hund über den Zaun gesprungen und hat einen kleineren Hund gebissen... Was ist, wenn der Hund nächstes Mal über den Zaun springt und sich ein Kind vornimmt? Ich persönlich würde da schon eine Gefährdung sehen, die mal seitens des Ordnungsamtes begutachtet werden sollte.


-- Editiert von fb367463-2 am 18.02.2018 11:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von stae430):
Irrelevant.

Wirklich so irrelevant? Der objektive Wert eines neuen Hundes derselben Art wäre um ein vielfaches geringer als die anfallenden Behandlungskosten


Grundsätzlich wohl ja, s. § 251 Absatz 2 BGB . (War mir auch neu).

Zitat (von AltesHaus):
Gott sei Dank sind wir heutzutage weiter und sehen Tiere als Lebewesen und nicht als Sache an.


Schon richtig, aber wie von Dir selbst weiter oben erwähnt, gilt bis auf die Schutzrechte das Recht für Sachen.

Wäre es nicht so, könnte man z.B. kein Eigentum an Tieren erwerben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Viel Spaß damit:
https://jura-online.de/blog/2016/06/07/bgh-wie-hoch-darf-der-schadensersatz-bei-der-verletzung-eines-tieres-sein/

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ein in diesem Fall sehr interessantes Urteil. Es zeigt, daß die Angelegenheit wahrscheinlich kein Selbstläufer ist (es ging ja nicht n ur aus akademischem Interesse bis zum BGH), aber machbar! Durchsetzbar!

Schöner Fund :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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