Hallo,
ich würde gerne eine Meinung zu folgendem Sachverhalt haben.
Ein Fahrrad fährt bei mäßiger Geschwindigkeit (15km/h) auf einem öffentlichen und asphaltierten Weg in einen Hund der von der Seite in das Fahrrad reinspringt. Der Hund ist nicht angeleint. Die Halterin, einige Meter entfernt ruft noch nach ihm, aber der Radfahrer schafft es nicht vollständig abzubremsen. Der Radfahrer fällt mit dem Rad leicht zur Seite, schafft es sich ohne Verletzung am Boden abzustützen.
Der Hund bricht beim Unfall ein Bein. Die Halterin gibt am Unfallort zu, dass der Hund nicht angeleint ist, sie tauschen Nummern aus. Es werden keine Fotos gemacht oder Zeugen befragt.
Meine Frage ist: ist es möglich, dass die Halterin, OP Kosten beim Fahrradfahrer einfordert, weil er den Hund hätte früher sehen sollen? es wurden ja keine Zeugen gesucht, sie könnte ja auch behaupten der Radfahrer war zur schnell und der Hund wäre angeleint gewesen?
Danke für euere Meinung!
Hund verursacht Unfall mit Fahrrad
Zitat :Meine Frage ist: ist es möglich, dass die Halterin, OP Kosten beim Fahrradfahrer einfordert, weil er den Hund hätte früher sehen sollen
Klar.
Ich sehe da zwei elementare Fragen
1. Was befugte den Radfahrer dort zu fahren?
2. Warum hat der Radfahrer trotz sichtbarer Gefahrenquelle die Geschwindigkeit nicht reduziert?
1. Der Weg ist ein 7 m breiter Weg, der gelegentlich auch von Autos und Fahrradfahrern genutzt wird.
2. Er hat die Geschwindigkeit vllt von 15 auf 10 km/h reduziert. Wäre er schneller gewesen, er hätte er sich bestimmt überschlagen. Der Hund kam von einem anderen feldweg, der in den Asphalt weg mündet. Der Hund war zuerst ruhig am Rand, dann ist er losgesprungen.
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Zitat :Der Weg ist ein 7 m breiter Weg, der gelegentlich auch von Autos und Fahrradfahrern genutzt wird.
Das ist keine Rechtsgrundlage.
Zitat :2. Er hat die Geschwindigkeit vllt von 15 auf 10 km/h reduziert.
Das könnten mit viel Pech 10 km/h zu viel gewesen sein.
Zitat :Der Hund war zuerst ruhig am Rand, dann ist er losgesprungen.
Ein nicht unüblichen Verhalten.
Vor Gericht könnte es durchaus zu einer Mithaftung des Radfahrers kommen.
Was ist den Rechtsgrundlage? Was muss vorliegen, damit der Radfahrer keine Mitschuld trägt?
Für den Fall, dass er eine Mitschuld trägt, müsste dann seine Haftpflichtversichung aufkommen oder?
Zitat :Was ist den Rechtsgrundlage?
Das wäre selbstverständlich die StVO.
Zitat :Was muss vorliegen, damit der Radfahrer keine Mitschuld trägt?
Das wäre z.B. ein anhalten und abwarten gewesen.
Ok danke.
Wenn ein Radfahrer bei jedem Hund, der am Straßenrand läuft anhalten würde, würde er gar nicht vorankommen.
Spielt es eine Rolle, wenn der Hund nicht angeleint war und der Besitzer abgelenkt war?
Ich habe noch folgendes Urteil hier gefunden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hund-rennt-in-fahrrad-mithaftung-des-radlers_071594.html
Dort steht: "Schließlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wonach Radler ihre Fahrräder an Hunden nur vorbeischieben dürfen. Es reicht aus, wenn sie langsamer werden und vorsichtig an den Tieren vorbeifahren.
(LG Tübingen, Urteil v. 12.05.2015, Az.: 5 O 218/14)"
-- Editiert von User am 10. Mai 2024 22:33
Zitat :Spielt es eine Rolle, wenn der Hund nicht angeleint war und der Besitzer abgelenkt war?
Selbstverständlich, dadurch dürfte die Hauptschuld beim Besitzer / Halter liegen.
Ok dann ist die Sache ja klar. Oder bedeutet Hauptschuld, dass der Radler zu einem (geringeren) Teil immer noch haften kann?
Zitat :Oder bedeutet Hauptschuld, dass der Radler zu einem (geringeren) Teil immer noch haften kann?
Richtig.
Sonst wäre es eine "Alleinschuld".
Dürfen am Ort des Geschehens Hunde denn überhaupt unangeleint herumlaufen?
In jedem Fall sollte man seine private Haftpflicht einbeziehen sofern noch nicht geschehen.
Die regelt das dann.
OK wäre es auch erstmal ok keine Haftpflicht einzubeziehen, wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind? Wär entscheidet dann überhaupt, beil Teilschuld, welcher Teil an den Radler geht? Wenn der Halter die Hauptschuld hat, ist 50:50 nicht angemessen?
Laut Regelung gilt auf dem Asphaltweg keine Leinenpflicht, nur auf Liegewiesen und in Seen.
-- Editiert von User am 11. Mai 2024 10:44
Zitat :OK wäre es auch erstmal ok keine Haftpflicht einzubeziehen, wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind?
Natürlich, allerdings solltest du die HF zur Sicherheit über den Vorfall informieren mit dem Hinweis, dass bis dato keine Ansprüche angemeldet wurden.
Ja, nichts ist unmöglich. Falls das so kommt, kann man hier nachfragen, was dann ggfls. zu tun wäre.Zitat :ist es möglich, dass die Halterin, OP Kosten beim Fahrradfahrer einfordert,
Ich meine, ja.Zitat :wäre es auch erstmal ok keine Haftpflicht einzubeziehen, wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind?
Denn die erste Frage war, ob es möglich ist...Also abwarten, was sie tut/ob sie anruft und was will.
WANN passierte denn der Unfall?
WER hat denn den Hundebein-Bruch festgestellt?
Evtl. erst ein Gericht... in dem Urteil vom LG war es aber anders herum.Zitat :Wär entscheidet dann überhaupt,
Dort wurde die Radfahrerin schwer verletzt, weil der große Hund in ihr Rad sprang.
In deinem Fall fuhr aber der Radfahrer in einen Hund hinein.
In Seen gilt Leinenpflicht? Für Hunde?Zitat :Laut Regelung gilt auf dem Asphaltweg keine Leinenpflicht, nur auf Liegewiesen und in Seen.
Jetzt, wo du in #12 schon mitteilst, dass auf dem Weg gar keine Leinenpflicht gilt... sieht das uU anders aus.
Zitat :Zitat (von Leviathanos):
wäre es auch erstmal ok keine Haftpflicht einzubeziehen, wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind?
Ich meine, ja.
Gefährlicher Rat.
Zitat :Natürlich, allerdings solltest du die HF zur Sicherheit über den Vorfall informieren
Sollte man in jedem Fall machen. Denn gegenüber ihrer Haftpflicht haben sie die Verpflichtung sich zeitig zu melden.
Sonst haben sie am Ende wenn es dumm läuft zwei Baustellen..
Es gibt ja mehr als nur 1 Rat. Der TE kann sich gern entscheiden.Zitat :Gefährlicher Rat.
Ich fragte nicht aus Jux, WANN der Unfall war und WER den Beinbruch festgestellt hat.
Seit wann ist nichts gekommen?Zitat :wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind?
Könnte es evtl. uU ggfls. sein, dass der TE keine Haftpflicht-V. hat?
Zitat :OK wäre es auch erstmal ok keine Haftpflicht einzubeziehen, wenn keine Ansprüche vom Halter gekommen sind?
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren
Zitat :Wär entscheidet dann überhaupt, beil Teilschuld, welcher Teil an den Radler geht?
Bei fehlender Einigung - wie üblich - ein Gericht.
Zitat :Wenn der Halter die Hauptschuld hat, ist 50:50 nicht angemessen?
Richtig.
Wobei auch 50:50 nicht unüblich ist.
Zitat :Es gibt ja mehr als nur 1 Rat. Der TE kann sich gern entscheiden.
Schadensereignisse die zu einer (potentiellen) Regulierung durch die Versicherung führen sind zeitig bei der Versicherung anzuzeigen. Das ist DIE "Standardpflicht" eines Versicherungsnehmers in der Haftpflicht...
Ansonsten kann die Versicherung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.
Wenn man schon so einen Blödsinn als "Meinung" empfiehlt, sollte man auch die Konsequenzen darstellen oder es einfach lassen.
PS: Haben Sie eigentlich keine Ansprüche aus dem Sturz?
-- Editiert von User am 12. Mai 2024 08:04
Nun könnte der TE es inzwischen mehrfach gelesen haben und beherzigen. So what.Zitat :Schadensereignisse die zu einer (potentiellen) Regulierung durch die Versicherung führen sind zeitig bei der Versicherung anzuzeigen.
Ja, sofern man eine solche V. hat.Zitat :Ansonsten kann die Versicherung die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.
p.s.
Hier werden stets Meinungen, Ansichten und Erfahrungen dargestellt, keiner haftet für den *Blödsinn*, den er schreibt und Rechtsberatung gibts hier nicht.
Nein, ich habe keinen Sturz verursacht, infolgedessen keinen Anspruch.
Das klingt für mich so, als hätte weder der Radfahrer sich verletzt noch hätte sein Rad einen Schaden erlitten.Zitat :Der Radfahrer fällt mit dem Rad leicht zur Seite, schafft es sich ohne Verletzung am Boden abzustützen.
p.p.s.
Evtl. erklärt der TE selbst noch was?
Ja danke für die Meinung. Der Radler hat eine HV. OK dann sollte eine Meldung bei der HV zur Sicherheit vorgenommen werden um nicht auf iwelchen Kosten später sitzenzubleiben. Sollte das auch passieren, wenn man sich mit der Halterin austauscht und sie versichert, dass sie keine Ansprüche stellen will?
Frage mich nur in welchem Stil die Meldung passieren sollte, aka "Radler übersieht Hund ODER Halterin läuft fahrlässig mit Hund rum ODER so neutral wie möglich?"
Beim Unfall hatte die Radlerin einen Bruch beim Hund selber vermutet, es gab seitdem aber keine Information von ihr, ob es tatsächlich einen gab.
Und nein, der Radfahrer hat keine Ansprüche.
Ich vermute, der Radler muss sich dann mit der Halterin in Verbindung setzen. Der vollständige Name der Halterin ist dem Radler ja eh nicht bekannt.
-- Editiert von User am 12. Mai 2024 12:11
Ja, denn man weiß nicht, ob sie sich das noch anders überlegt oder andere ihr anderes raten. Die Hundehalterin kann ja ebenso wie du rumfragen bei xyz.Zitat :Sollte das auch passieren, wenn man sich mit der Halterin austauscht und sie versichert, dass sie keine Ansprüche stellen will?
Deine Versicherung hat garantiert ein Formular *Schadenmeldung*.Zitat :Frage mich nur in welchem Stil die Meldung passieren sollte,
Und seit wann gibt es nichts an Infos ? Deine HPV will doch auch wissen, wann das Geschehnis war.Zitat :Beim Unfall hatte die Radlerin einen Bruch beim Hund selber vermutet, es gab seitdem aber keine Information von ihr, ob es tatsächlich einen gab.
ICH könnte in solch --nicht-sicher-ob Schaden-Fragen auch erst mit meiner HPV telefonieren.
Wofür sollte die Antworten auf diese Fragen relevant sein?Zitat :1. Was befugte den Radfahrer dort zu fahren?
2. Warum hat der Radfahrer trotz sichtbarer Gefahrenquelle die Geschwindigkeit nicht reduziert?
Zitat :Sollte das auch passieren, wenn man sich mit der Halterin austauscht und sie versichert, dass sie keine Ansprüche stellen will?
Nein.
Wurden denn überhaupt Personalien ausgetauscht oder kennen sich Halter und Radfahrer.
Zitat :Nein.
Warum genau sollte man gegen seine Obliegenheitspflichten verstoßen um dann den Schutz der Versicherung zu verlieren und den ganzen Schaden selber zahlen zu dürfen?
Wo liegt da der Vorteil?
Zitat :Warum genau sollte man gegen seine Obliegenheitspflichten verstoßen um dann den Schutz der Versicherung zu verlieren und den ganzen Schaden selber zahlen zu dürfen?
Warum genau verstößt man gegen seine Obliegenheiten gegenüber der Versicherung, wenn kein Grund für eine eigene Haftung erkennbar ist und die Hundehalterin zudem deutlich gemacht hat, dass sie keine Ansprüche stellen wird?
Zitat :Warum genau verstößt man gegen seine Obliegenheiten gegenüber der Versicherung, wenn kein Grund für eine eigene Haftung erkennbar ist
Da hier aber ein Grund erkennbar ist, ist dieser Einwand irrelevant.
Zitat :und die Hundehalterin zudem deutlich gemacht hat, dass sie keine Ansprüche stellen wird?
Auch das der Unfallgegner das Blaue vom Himmel erzählt , wäre irrelevant.
Relevant ist nur, wann man seine Obliegenheiten gegenüber der Versicherung verletzt - und das muss man dann halt mal selber nachlesen wo die Versicherung da die Grenzen setzt.
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