hallo, heute wurde mein Hund von einem anderen Hund gebissen. Das Problem ist es war in einem geschlossenen Raum, wo wir alle waren. Hat der eine Hund meinen Hund attackiert und ins Auge gebissen. wer kommt nun dafür auf die Haftpflicht von dem andern Hundehalter oder kann ich mir die Tierarzt Rechnung sonst irgendwie von denen wiederholen? es sind sind bekannte von uns. oder zahlt das keiner, weil wir selber schuld sind, dass wir zwei Hunde in einem Raum hatten? sie waren auch nicht unbeaufsichtigt der andere Hund hat einfach aus dem Nichts meinen Hund attackiert
-- Editiert von Moderator topic am 16. September 2024 17:30
-- Thema wurde verschoben am 16. September 2024 17:30
Hund von anderem Hund gebissen
Für Schäden, die ein Tier verursacht, kommt die Tierhalterhaftpflicht auf.
Da eine Haftpflichtversicherung für einen Hund eine Pflichtversicherung ist, dürfte die Sachlage eindeutig sein.
Streitbar dürfte die Höhe der Summe sein, die benötigt wird um den Sachschaden am anderen Tier zu beseitigen.
-- Editiert von User am 15. September 2024 19:39
okay, und die Haftpflicht weigert sich dann nicht, weil wir die Hunde ja selber in einem Raum gepackt haben?
und ich möchte ja auch kein Schadensersatz. Ich möchte lediglich, dass sie Tierarzt Rechnung bezahlt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Da eine Haftpflichtversicherung für einen Hund eine Pflichtversicherung ist
Wie kommt man denn auf den Unfug?
Zitat :wer kommt nun dafür auf die Haftpflicht von dem andern Hundehalter oder kann ich mir die Tierarzt Rechnung sonst irgendwie von denen wiederholen?
Es haftet regelmäßig die Person, nicht die Versicherung. Gibt es weder Versicherung noch pfändbares Vermögen dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
Zitat :zahlt das keiner, weil wir selber schuld sind, dass wir zwei Hunde in einem Raum hatten?
Es kann gut sein, das der Grad des Mitverschuldens zur Diskussion kommen wird.
Zitat :ich möchte ja auch kein Schadensersatz. Ich möchte lediglich, dass sie Tierarzt Rechnung bezahlt wird.
Finde den Widerspruch ...
-- Editiert von User am 15. September 2024 19:51
Wie kommt man denn auf den Unfug? Möglicherweise, weil das dort, wo "TobiM78" lebt, tatsächlich so ist? Denn in sechs Bundesländern gibt es eine solche Haftpflicht - freilich darf man daraus nicht schließen, es gäbe sie überall...
-- Editiert von User am 16. September 2024 17:45
Zitat :Denn in sechs Bundesländern gibt es eine solche Haftpflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie sogar in 15 von 16 Bundesländern verpflichtend.
Ich erlaube mir mal Wikipedia zu zitieren:
Zitat:Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entschieden.
So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und in Thüringen.
In Nordrhein-Westfalen besteht ein Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm bzw. ein Gewicht von 20 Kilogramm überschritten haben sollte.
In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.
Einzige Ausnahme bildet das Land Mecklenburg-Vorpommern, wo gar keine Versicherungspflicht besteht
Ich würde nicht davon ausgehen, das hier der Schaden (die TA Kosten) vollständig ersetzt werden.
In Deutschland gibt es gerade bei Hunden die sogenannte Tiergefahr, bei dem man davon ausgeht, dass ein Hund immer unberechenbar ist und damit - wie auch beim Auto - allein durch die Anwesenheit des geschädigten Hundes die Gefahrensituation erst geschaffen wurde.
In der Folge werden üblicherweise Schäden gequotelt, also anteilig verteilt. Dabei kommt es nicht darauf an, welches Tier gebissen hat, sondern es wird anhand mehrer Aspekte abgewogen wer welchen Anteil an der Situation bzw. Folge gehabt haben dürfte:
War ein Hund angeleint und einer nicht, waren beide unangeleint, gab es u.u. signifikante Unterschiede in Statur und Rasse, etc. pp oder gab es gar ein mit Verschulden des Halters?
Das kann im konkreten Einzelfall dazu führen, dass der gebissene Hund zu 100% schuld ist.
Im Fall hier würde ich aus der Ferne und ohne Details eher davon ausgehen, das hier von der Versicherung vielleicht 50:50 angeboten werden wird, vielleicht auch weniger, was sicherlich von den Begleitumständen und der konkreten Sachverhaltsachilderung abhängt.
Als Besitzer zweier Hunde sei die Anmerkung zudem erlaubt, das ein Beißen aus dem Nichts bei einem sonst nicht permanent aggressiven Hund eigentlich nicht vorkommt, sondern sich in mehreren Eskalationsstufen ankündigt.
Der Biss ist die letzte Eskalation einer gescheiterten Kommunikation der Hunde im Vorfeld, mitunter auch weil sie nicht ausweichen konnten.
Entsprechend wird auch hier eine eindeutige Schuldzuweisung kaum gelingen können.
Zitat :Als Besitzer zweier Hunde sei die Anmerkung zudem erlaubt, das ein Beißen aus dem Nichts bei einem sonst nicht permanent aggressiven Hund eigentlich nicht vorkommt, sondern sich in mehreren Eskalationsstufen ankündigt.
Der Biss ist die letzte Eskalation einer gescheiterten Kommunikation der Hunde im Vorfeld, mitunter auch weil sie nicht ausweichen konnten.
Dem kann ich voll zustimmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten